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Autor Thema: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder  (Gelesen 8297 mal)

steffih

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Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« am: 17. September 2008, 13:56:25 »

Hallo,

am 09.09.08 wurde bei mir das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.
Bisher habe ich mich meist nur im Internet über das Verfahren erkundigt, da ich eine Anwältin habe, die ich nur gelegentlich telefonisch erreiche ...

Heute erhielt ich ein Schreiben meiner Bank, dass sie aus einer Veröffentlichung des Amtsgerichts entnehmen, dass das Verfahren eröffnet wurde und sie mir jetzt deshalb mein Konto vorläufig sperren.

Freigeben kann das Konto nur der Treuhändler.
Diesen habe ich heute vom Amtsgericht benannt bekommen - habe auch gleich angerufen und nachgefragt.
Die Dame sagte mir, braucht erst eine eidesstattliche Versicherung inkl. der Kontoauszüge der letzten 3 Monate, vorher kann sie gar nichts machen.
Meine Anwältin hätte mich darauf hinweisen müssen, dass als erstes sofort mein Konto gesperrt würde.
- Ist das denn richtig? Gerade habe ich gelesen, dass andere Treuhändler die Konton auch sofort wieder freigeben! Ich benötige dringend den Zugriff auf mein Konto - so habe ich kein Geld!

Zu meiner aktuellen Situation:
Ich lebe mit meinem Partner und unserer gemeinsamen Tochter zusammen.
Meine Tochter ist 11 Wochen alt.
Lt. einem Schreiben vom Amtsgericht wollen diese eine eidesstattliche Versicherung über das Vermögen meiner Tochter haben - sie haben zu prüfen, ob Maßnahmen bzgl. des Kindsvermögens veranlasst sind.
* Meine Frage - kann in dem Verfahren auch auf das Vermögen meiner Tochter zugegriffen werden ???
Nachdem ich momentan nur Elterngeld und Kindergeld beziehe, kann mir selbst kein Geld gepfändet werden.
* Am 10.10. werden mein Partner und ich heiraten - wie sieht es dann mit den Finanzen aus ?
* Ich habe zur Geburt unserer Tochter 3 Sparkonten eingerichtet - ein normales Sparbuch, ein Sparbuch mit flexiblem Zins und eine zusätzliche Rentenversicherung, die noch auf mich läuft aber als Begünstigter meine Tochter drin steht - wie ist es mit diesem Vermögen ??? Da darf doch keiner ran ???

Über ein paar Antworten danke ich schon mal im Voraus - durch die Kontosperrung etc. bin ich jetzt doch sehr verunsichert und hoffe auf ein paar Antworten, die mir vielleicht helfen können!!
Vielen Dank !!!

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paps

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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #1 am: 18. September 2008, 18:32:00 »

Grundsätzlich bedarf es keiner EV, um das Konto freizugeben.
Da müssen Sie etwas falsch verstanden haben.

Die Kontoauszüge können eigentlich auch kein Hinderungsgrund für die freigabe sein.

Ist nur Kindergeld und Elterngeld nachweislich auf dem Konto, sollte die Freigabe sofort erfolgen können.

Die Kontoauszüge dienen nur der Kontrolle über mögliche unerlaubte Kontobewegungen.

Das Vermögen Ihres Kindes wird nicht angetastet.
Sofern die Sparbücher auf den Namen des Kindes laufen und Sie nur bevollmächtigt sind.
Die  Rentenversicherung dürfte auch nicht von Interesse sein, da nach 11 Wochen ja noch keine Rückkaufswerte enstehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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steffih

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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #2 am: 18. September 2008, 18:56:21 »

Also ich habe ein Schreiben vom TH erhalten, in dem ich an eides statt erkläre, dass nur pfändfreie beträge auf diesem konto eingehen. des weitren musste ich den aktuellen kontostand angeben und meine kontoauszüge vorlegen.

ich musste nun ebenfalls, lt. schreiben vom amtsgericht, aufgrund meiner insolvenzeröffnung die vermögenswerte meiner tochter an eides statt erklären - so bin ich überhaupt erst darauf gekommen.
die sparbücher laufen alle auf den namen meiner tochter.
bei der versicherung bin zwar ich versicherungsnehmer bis zu ihrem 18. lebensjahr, jedoch ist sie begünstigter.

sollte ich mir deshalb also keine sorgen machen?
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paps

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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #3 am: 18. September 2008, 20:22:57 »

nein, Sorgen müssen Sie sich nun wirklich nicht machen.

Eine Erklärung abzugeben, was auf das Konto eingeht ist zwar selten, aber nicht ungewöhnlich.

Die Erklärung ihrerseits zu den Vermögensverhältnissen des Kindes, dient dem Schutz des Kindes, bzw. dessen Vermögen vor dem Insolvenzverfahren.
Leider interessiert das aber immer erst, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Was andere Elternteile manchmal vor solch einem Verfahren mit dem Vermögen ihrer Kinder anstellen interessiert hierzulande leider vorher keine S...
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Tatum

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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #4 am: 25. September 2008, 17:01:23 »

bei der versicherung bin zwar ich versicherungsnehmer bis zu ihrem 18. lebensjahr, jedoch ist sie begünstigter.

Also ich bin jetzt etwas verwirrt.
Ich hatte zwei LV (ich VN, die Kinder auch Begünstigte) und die Schuldnerberatungsstelle sagte, das dieses Geld zur Masse geht. Da war jetzt nicht viel Geld drauf, aber immerhin.
Ist das bei einer Rentenversicherung anders?  :gruebel: Weil noch keine Rückkaufwerte vorhanden sind? Aber der Vertrag wird doch auch angespart.... :dntknw:
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steffih

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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #5 am: 25. September 2008, 18:10:10 »

Die Rentenversicherung würde jetzt erst zum 01.10. beginnen, deshalb ist dort auch noch nichts zu holen.
Da ich Versicherungsnehmer bin, würde das Vermögen mit in die Masse gehen - deshalb fange ich, logischer weise, erst gar nicht damit an ...

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Tatum

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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #6 am: 25. September 2008, 18:39:37 »

Achso.
Obwohl, sind denn Rentenversicherungen nicht sogar pfändfrei?  :rougi:
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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #7 am: 25. September 2008, 20:06:28 »

Ich weiß es nicht. ich lasse gerade alles abklären - sage dann bescheid  :wink:
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paps

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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #8 am: 25. September 2008, 20:42:11 »

Grundsätzlich pfändungsfrei sind:
- Rentenverträge, die die Werte nach § 851c ZPO nicht übersteigen.
- dazu kämen Riesterrenten und Basisrenten (Rürup).
- betrieblichen Altersorsorgen nach dem Betriebsrentengesetz
- alle Verträge bei denen der Versicherungsnehmer nicht der Insolvent ist.

Die durch Euch angesprochenen Versicherungsarten (Töchter, Ausbildungs-,Aussteuer usw.) regeln nur den Bezug und die Zahlungsweisen im Todesfall des VN.
Die Ansparung ist aber Eigentum des Versicherungsnehmers.
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Tatum

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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #9 am: 26. September 2008, 13:48:31 »

Top Auskunft paps und das gibt ein Dankeschön.  :thumbup:  :cheesy:
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steffih

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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #10 am: 26. September 2008, 19:46:26 »

 Puh, und da soll noch einer durchsteigen ...

Vielen lieben Dank für die Auskunft - ich werde jetzt alles in die Wege leiten.
Meine Tochter soll ja noch was davon haben ...

Meinen ersten Termin mit TH habe ich übrigens schon nächste Woche !!!
Allerdings mit einer anderen Anwältin aus der gleichen Kanzlei - nicht mit dem TH o. Sekretärin ...
Egal, die Dame war jedenfalls am Telefon wirklich sehr nett und ich hoffe, das Gespräch wird nicht so schlimm ...

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paps

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Re: Insolvenzeröffnung/Pfändung - Kinder
« Antwort #11 am: 26. September 2008, 22:12:49 »

Es wird schon wwerden und von Frau zu Frau und der Kinder willen wird sich auch da eine verträgliche Lösung finden.
Nicht alle Anwälte sind böse.
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