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Nun zahle ich monatlich an drei Gläubiger. |
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Was kommt genau auf mich zu und wie lange dauert es, bis das Insolvenzverfahren am Laufen ist? |
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Was genau ist das Insolvenzverfahren? |
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Wenn ich später mein eigenes Geld verdiene, wieviel bleibt davon für mich und meine Familie über? |
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Kann der Unterhalt für meine Tochter / Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld gepfändet werden? |
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Was muss ich machen, damit die Gläubiger jetzt erstmal keine Maßnahmen (Kontopfändung oder so) ergreifen? |
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Was genau ist die Wohlverhaltensphase? |
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ich war bis September 2006 in der Schuldenberatung, und man hat mir geraten, eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung zu beantragen. Das hab ich auch getan. |
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Da sieht man wieder mal, wie intensiv sich der \"Berater\" mit ihrer Situation beschäftigt hat. Es ist zwar richtig, nicht weiter sinnlose Zahlungen an die Gläubiger zu leisten, wenn mann(frau) wirklich in Insolvenz will. Aber es kann eben zur Vermeidung von Kontopfändungen und Haftbefehlen doch sinnvoll sein, den einen oder anderen Gläubiger zufrieden zu stellen. |
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Mit der Abgabe des Antrages beim Amtsgericht können sie nun die nicht mehr notwendigen Zahlungen einstellen. |
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im Grunde die restliche Laufzeit der Inso bis zur erteilung der Restschuldbefreiung, in der der Schuldner bestimmte Pflichten zu erfüllen hat. |
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Ähm, was genau hat wer getan oder beantragt ab oder bis September? |
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Also dass ich nichts auf \"Pump\" kaufen kann und keine Kredite aufnehmen kann ist mir ja klar, aber was ist da noch? |
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wie lange es nun dauert, bis ich einen Insolvenzverwalter (heißt der so?) bekomme, konnte mir die Frau beim Gericht heute auch nicht sagen. |
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Die Raten an den Anwalt können Sie einstellen, wenn diese aus \"normalen\" Schulden resultieren und der Anwalt nur die Schulden beitreibt, oder wenn es seine Kosten sind. |
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Ihre Pflichten in der Wohlverhaltensphase: |
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das ist sehr unterschiedlich. Von der Mitteilung, dass das Verfahren eröffnet werden soll, bis zur realen Eröffnung sollten 4-6 Wochen vergehen. Bei Ihnen scheint es mir dann doch nach 3 Monaten ander Zeit... |
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Sie können einen formlosen Antrag auf Einstellung der \"Zwangsmaßnahmen\" stellen. |
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Den Stand können Sie aber auch unter Insoveröffentlichungen |
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Selbstverständlich können Sie Urlaub machen, aber halt nur aus dem Pfändungsfreien. |
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Den Antrag nach §21 Inso kann man (frau) in der Regel nicht vorsorglich stellen. Ist aber eine Kontopfändung angedroht (MB/VB) dann sollte es funktionieren. |
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\"Sehr geehrte Frau ******, |
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Zum Schreiben. |
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Beschluss |
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\"Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.04.2007 unter Beachtung des § 174 InsO beim Treuhänder anzumelden.\" |
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\"Ich blicke da wirklich nicht durch. Wie bezahle ich jetzt meine laufenden Rechnungen, gelten die Stadtwerke, mein Vermieter, die Verkehrsbetriebe etc. nun als Gläubiger oder wie? \" |
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\"Darf ich jetzt noch monatlich 50€ auf das Konto meiner Tochter überweisen? Gilt das angesparte Kapital auf ihrem Konto als mein Vermögen? Darf da jemand ran? \" |
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\"Was soll ich mit Forderungen machen, die mir jetzt noch ins Haus flattern? Muss ich jedem Gläubiger selbst mitteilen, dass er sich beim TH melden soll? Oder werden die aus der Gläubigerliste selbst angeschrieben? \" |
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\"Was ist mit denen, die mir nach dem gesetzten Termin erst mitteilen, dass sie noch Geld von mir bekommen? \" |
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\"Wie lange muss ich jetzt mein ganzes Geld über den Treuhänder laufen lassen, geht das die ganzen 6 Jahre der WVP so? \" |
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\"Ich habe so viele Fragen und bin wirklich sehr durcheinander. Und ich habe wirklich Angst :(\" |
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