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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzforderung?  (Gelesen 3997 mal)

makro

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Insolvenzforderung?
« am: 21. Februar 2009, 09:40:24 »

Ich bin privat krankenversichert und war im Nov. 08 beim Arzt. am 19.12.08 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Arztrrechnung kam jetzt Anfang Februar.


Ist das eine Insolvenzforderung oder soll/kann ich das bezahlen? Sind nur 21 EUR, aber ich will nix verkehrt machen.

Marko
« Letzte Änderung: 21. Februar 2009, 09:45:44 von makro »
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ThoFa

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #1 am: 21. Februar 2009, 12:42:01 »

Hallo,

es handelt sich um eine Insolvenzforderung.

MfG

ThoFa
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bonsai

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #2 am: 24. Februar 2009, 11:30:57 »

Hallo,
das ist doch total krank ,dass die Arztrechnung nicht bezahlt werden kann, d.h also wenn ich Einkaufen gehe und an der Kasse meine Rechnung bekomme darf ich sie nicht zahlen ,weil sonst die RSB in Gefahr ist, das Gleiche würde für Miete, Strom, Friseur Bahnfahren etc gelten!!!

Kann mir mal einer den Unterschied erklären???

Danke Bonsai
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lucca_m

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #3 am: 24. Februar 2009, 13:14:08 »

Das Eine (Arzt) ist eine auf Rechnung erbrachte Leistung, die eine zukünftige Zahlungsfähigkeit voraussetzt. Das Andere sind zeitnahe (!) Bargeschäfte. Solche Geschäfte werden nicht von der Insolvenz erfasst.

Was soll daran krank sein?  Wo würden Sie denn eine Grenze ziehen, welche Gläubiger bezahlt werden dürfen und welche nicht?
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bonsai

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #4 am: 24. Februar 2009, 13:35:01 »

Das heißt also da ich privatversichert bin darf ich nicht krank werden, da ich ja zahlungsunfähig bin, na hoffentlich passiert mir nichts größeres und wenn ich ins Krankenhaus komme muss ich dem Arzt sagen er darf mich nicht behandeln da ich sonst die RSB verliere
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Insokalle

Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #5 am: 24. Februar 2009, 16:40:02 »


Wenn der Arzt sein Rechnungswesen nicht im Griff hat, dann muss er eben in den sauren Apfel beißen. Er hätte halt seine Rechnung eher schreiben müssen.
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lucca_m

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #6 am: 24. Februar 2009, 18:24:49 »

Bonsai, jetzt mal nicht polemisieren!

Sie sind doch in der Insolvenz, oder? Sämtlche Rechnungen zu Leistungen nach Eröffnung sind keine Insolvenzforderungen mehr. Diese müssen bezahlt werden, unabhängig davon, wann die jeweilige REchnug gestellt ist.

Sie können also so krank werden wie sie wollen und auch Ihren Arzt bezahlen. Sind Sie derzeit gewerblich oder freiberuflich tätig oder abhängig beschäftigt. Unter Umständen könnte die Erstattung der PKV im eröffneten Verfahren in die Insolvenzmasse fallen.

Trotzdem wünsche ich Ihnen viel Gesundheit und eine hohe Selbstbeteiligung..
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bonsai

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #7 am: 25. Februar 2009, 07:47:01 »

Hallo
ihre Antwort wiederspricht aber der hier oben zu erst  gestellten Frage und der darauffolgenden Antwort von ThoFa
nun was gilt?
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ThoFa

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #8 am: 25. Februar 2009, 10:15:06 »

Hallo,

wo sehen Sie den Widerspruch ?

Leistung in Anspruch genommen: 11/08
Insolvenzeröffnung: 12/08
Rechnung gestellt: 02/09

Die Rechnung bezieht sich auf eine Leistung aus der Zeit vor Insolvenz und ist somit eine Insolvenzforderung.

MfG

ThoFa
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bonsai

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #9 am: 25. Februar 2009, 11:14:05 »

Hallo
also bevor ich ganz verwirrt bin muss ich zu meinem Verfahren eine Frage stellen

Nächste Woche stelle ich einen Antrag auf PI AGV war gescheitert, heißt das dass ich bisher keine Rechnung von Ärzten hätte zahlen dürfen
oder wie soll ich das verstehen??

(bitte um eine klare Antwort, das ganze Verfahren hat mich schon zermürbt klare Gedanken sind kaum noch möglich)
dank
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MissTraut

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #10 am: 25. Februar 2009, 21:48:39 »

Hallo Bonsai,

noch klarer als ThoFa, lucca_m und Insokalle antworten ist doch nun nicht wirklich möglich  :whistle:

LG
MissTraut

« Letzte Änderung: 25. Februar 2009, 21:50:37 von MissTraut »
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paps

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #11 am: 25. Februar 2009, 23:02:59 »


Nächste Woche stelle ich einen Antrag auf PI  AGV war gescheitert,
Dann können Sie die Arztrechnung vor Abgabe des Antrages selbstverständlich noch zahlen.

Ich hatte aber bisher auch den Eidruck, dass Sie schon im Verfahren sind.
Zitat von: bonsai
am 19.12.08 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet
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bonsai

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #12 am: 26. Februar 2009, 06:43:25 »

Danke Paps,
an manchen Tagen hat man ein Black out ich bin noch nicht im Verfahren aber ich glaube ich habe es verstanden

alle Rechnungen die  nach der Eröffnung der PI eingehen und die darin genannten Leistungen vor der Eröffung erbracht wurden müssen an die Gläubigerliste angehängt werden.
Alle Leistungen bzw deren Rechnungen die nach der Eröffnung eintreffen kann ich bezahlen und gehöhren nicht zur Insolvenz.
Wenn die DEBKA die Arztrechnungen erstattet kann es aber sein dass das Geld in die Isomaße geht.

 Kann die DEBKA auch direkt an den Arzt zahlen oder ist das für das Verfahren schädlich?

Gruß
Bonsai
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paps

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Re: Insolvenzforderung?
« Antwort #13 am: 26. Februar 2009, 20:01:36 »

Ja das haben Sie jetzt richtig verstanden-
Vakant sind nur die rechnungen, die sich auf Behandlungen vor Eröffnung beziehen und nach Eröffnung gestellt werden.
Aber auch das läßt sich mit dem IV/TH klären.

Wenn sie die Rechnungen einzeln einreichen könnte mit einem Verweis an den Arzt gezahlt werden-
Dazu sollten Sie die Erstattung an den Arzt abtreten.


übrigens heißt meine Debeka
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