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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK  (Gelesen 3343 mal)

GelberHai

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Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« am: 29. Juni 2011, 14:17:49 »

Hallo,

ich brauche eine kurze Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

zuerst kurz zu meiner Situation: meine PI wurde am 28.04.2011 eröffnet.

Ende März habe ich meinen Job wegen Insolvenz meine damaligen Arbeitgebers verloren, stand also Anfang April ohne Job da. Im April, wie oben erwähnt, wurde dann mein Insolvenzverfahren eröffnet. Nun habe ich rückwirkend für die Monate März, April und Mai Insolvenzgeld bekommen (Grundlage waren mein Bruttogehalt 1650,00 €). Nun meine Frage: was und wie viel bekommt meine Treuhänderin?

Hier meine Meinung:

Betrag März netto: 1118,97 € -> nichts für die Treuhänderin, da zu diesem Zeitpunkt mein Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet war... oder 87,40 € laut Pfändungstabelle?

Betrag April netto: 1158,04 € -> 115,40 € für die Treuhänderin laut Pfändungstabelle?

Betrag Mai netto: 1228,20 € (hier wurde 130 € Urlaubsgeld mit ausbezahlt, welches, soweit ich weiß, nach nicht pfändbar ist?) -> also auch 115,40 € laut Pfändungstabelle vom bereinigten netto.

Somit müsste ich der Treuhänderin also 230,80 € (2 x 115,40 €) überweisen, oder doch 318,20 € (2 x 115,40 € + 87,40 €) ?

Mache ich einen Denkfehler oder stimmt meine Rechnung? Ich frage deshalb, weil ich vorher gerne euere Meinung gehört hätte, bevor ich die Treuhänderin informiere.

Vielen Dank für eure Hilfe/Meinungen!



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Insoman

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Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #1 am: 29. Juni 2011, 17:41:44 »

It's not so easy...leider.
Sie haben "auf einen Schlag" über € 3000,00 ausgezahlt bekommen. Ob das Geld zurückliegenden Zeiträumen zugeordnet ist, ist zunächst unerheblich.

Wenn Sie etwa argumentieren, dass sie sich seit März verschiedene Summen zur Überbrückung haben leihen müssen und nun rückzahlungspflichtig seien: Entsprechende "Gläubiger" müssten auf das Ende März eröffnete Verfahren verwiesen werden.
"Neuschulden", nach Eröffnung entstanden, dürfen nicht aus der Insolvenzmasse bedient werden.
Die Treuhänderin wird davon ausgehen, dass die komplette Summe (als Einmalzahlung einer Abfindung ähnlich) der anteiligen Pfändung unterworfen ist.
Der Unterschied zur Abfindung besteht allerdings darin, dass Sie kaum dahin werden argumentieren können, dass der Lebensunterhalt der nächsten Monaten davon bestritten werden muss.

Vielleicht hat ja jemand anders hier noch einen Geistesblitz?
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paps

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Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #2 am: 29. Juni 2011, 20:46:45 »

Zunächst unterliegt Insolvenzgeld der Pfändung nach §§850ff ZPO.
Die vorherrschende Meinung geht davon aus, dass bei Zahlungen, die rückwirkend erfolgen, die Zahlung auf die betreffenden Monate aufzugliedern ist.
Insofern stimmen Mai und April.
Die Zahlung für März erfolgt für einen Zeitpunkt vor Wirksamkeit der Abtretung.
Hier streiten sich die Geister.
Meist wird der Zufluss zugrunde gelegt und aus dem  Netto für Juni + März der pfändbare Betrag berechnet.

Sie könnten aber zunächst einer Berücksichtigung im Juni widersprechen und auf den Zeitraum vor Eröffnung verweisen.
Dann muß man sehen, wie das Insogericht entscheidet.
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GelberHai

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Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #3 am: 29. Juni 2011, 20:55:24 »

Vielen Dank paps, aber ich muss jetzt nochmal nachfragen:
Zufluss bedeutet Geldeingang bei mir im Juni, also die 3500,- und du sagst, dass auch märz nochmals dazugerechnet wird? dann habe ich noch ein höheres pfändbares netto... ???
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GelberHai

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Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #4 am: 29. Juni 2011, 20:56:26 »

noch als Ergänzung: ich habe im Moment keinerlei Einkommen, da sich die Jöbbörse bis heute geweigert hat mir ALG II zu bewilligen aufgrund der zu erwartenden Insolvenzgeldzahlung. Das bedeutet seit März war ich ohne Geld und habe tatsächlich durch Zuwendung von Freunden und Familie "überlebt". Das habe ich auch meiner Treuhändering beim ersten Treffen gesagt.
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paps

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Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #5 am: 29. Juni 2011, 21:03:14 »

Die Monate April und Mai lassen wir mal Außen vor.
Bliebe nur die Zahlung für März.
Diese ist im Juni zu den normalen Junieinkünften dazu zu rechen.
Es wären dann also im Juni 1118,97 Netto, da keine anderen Einkünfte vorhanden sind.
Da Sie Schulden aufbauen mußten, sind die vor dem 28.04. Insolvenzforderungen.
Danach sind diese Neuforderungen.
Ich würde dem Th als "gütliche Zahlung" die Pfändbaren Beträge aus den 3 Monaten(Juni wie oben)) anbieten.
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Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #6 am: 29. Juni 2011, 21:09:57 »

OK. Ich werde dies gleich morgen tun und dann sehen, wie die Treuhänderin reagiert.
Selbstverständlich gebe ich hier umgehend Bescheid, wie's ausgegangen ist.
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Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #7 am: 30. Juni 2011, 12:40:52 »

Kurze Zwischeninfo, die ich von einem Insolvenzanwalt erhalten habe:

...bei der Berechnung des Pfändungsbetrages wird jeder Monat neu betrachtet. Das heißt, wenn Sie in dem Monat X ein Einkommen von 3.000 EUR haben, bemisst sich danach die Pfändungsgrenze gem. Tabelle. Anrechnung auf Vormonate, Nachzahlungen usw. werden nicht berücksichtigt.

Tja. Schauen wir mal ob meine TH dem auch folgt...  :sad:
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tomwr

Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #8 am: 30. Juni 2011, 16:53:38 »

noch als Ergänzung: ich habe im Moment keinerlei Einkommen, da sich die Jöbbörse bis heute geweigert hat mir ALG II zu bewilligen aufgrund der zu erwartenden Insolvenzgeldzahlung.
Normalerweise kenne ich es so, dass die Leistungen bewilligt werden und ein eventuell gezahltes Insolvenzgeld an den Leistungsträger abgetreten wird. Denn je nach Eröffnung der Insolvenz ist es nicht immer sichergestellt, dass überhaupt ein Insolvenzgeld gezahlt wird.
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Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #9 am: 30. Juni 2011, 17:04:07 »

@tomwr

Ich könnte mich hier seitenweise auslassen über meine Erfahrung mit Jobcenter in diesem speziellen Fall, aber um es mal zusammenzufassen: im Jobcenter sitzen kleine Könige, die in ihrem Königreich mit den Untertanen (ALG II-Bezieher) tun und lassen, was sie subjektiv möchten.

Ich gebe dir Recht, ich habe genau so argumentiert, wie du geschrieben hast - mehr noch, bei zwei meiner Kollegen wurde genau so verfahren und ich habe auch dieses Argument angeführt. Die Reaktion war stoisch: ich entscheide hier - sonst niemand...

Ich habs Achselzuckend aufgegeben, da ich nach all dem Insolvenzstress nach einem jahr einfach im Moment keine Nerven mehr habe, mich mit solchen menschen oder Ämtern auseinanderzusetzen.
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tomwr

Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #10 am: 30. Juni 2011, 17:25:31 »

Ich beziehe auch ergänzend ALG II Leistungen und meine Sachbearbeiterin bei dem Jobcenter ist ausgesprochen freundlich und hilfsbereit. Wenn eine rückwirkende Auszahlung ansteht, ruft sie mich z.B. an und fragt mich ob ich es Bar abholen möchte an der Kasse um Scheckgebühren zu sparen. Echt wahr. Aber ist wohl wie mit den IVs und THs, manche haben Glück und manche haben Pech.  :dntknw:
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GelberHai

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Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #11 am: 30. Juni 2011, 17:26:20 »

 :girl:

ebent...  :wink:
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Re: Insolvenzgeld im Eröffnungsverfahren IK
« Antwort #12 am: 12. Juli 2011, 19:23:15 »

Nachtrag:

Ich habe Post von der Treuhänderin bekommen und Sie hat die Pfändungsbeträge den Monaten zugeordnet wie ich in meinem Eröffnungsbeitrag und nicht die gesamte Summe zugrunde gelegt.  :thumbup:
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