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Autor Thema: Insolvenzgeld in der Insolvenz  (Gelesen 2499 mal)

chiefchecker

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Insolvenzgeld in der Insolvenz
« am: 01. Dezember 2010, 18:34:44 »

Halle alle zusammen!

Hier ist wieder mal etwas, das ich überhaupt nicht verstehe und meines Erachtens nach etwas verzwickt ist. Vielleicht ist jemand von Euch in der Lage mir folgendes näher zu bringen?!:

Bevor ich mit meinem Unternehmen selber Insolvenz anmelden musste, habe ich für ein grosses Unternehmen als Arbeitnehmer gearbeitet, welches damals insolvent ging. Der IV von damals schrieb mich an inwieweit ich Forderungen geltend machen möchte und ich sollte meine Kontodaten hinterlegen. Das war 2001! Gesagt, getan. Heute schaue ich ohne grosse Erwartungen mal wieder auf mein Konto und ich dachte mich trifft der Schlag, 8.200 Euro wurden mir zugebucht. Parallel dazu erhalte ich das Schreiben des damaligen IV, in dem er schreibt, dass er die Masselohnermittlung abschliessen konnte und der errechnete Nettolohn überwiesen wurde. Ferner sendet er mir eine "besondere Lohnsteuerbescheinigung 2010" aus der plötzlich hervorgeht, dass ich dieses Jahr im November 11.624 EUR brutto verdient habe!!! Wie gesagt, ich befinde mich selber zur Zeit im Insolvenzverfahren (seit 03/2009) und wollte mal wissen, was mit dem Batzen Geld geschieht. Gebe mich keinerlei grossen Illusionen hin, dass ausnahmsweise mal was für mich übrig bleibt, oder?

Falls einer von Euch eine Idee hat wie ich mich am besten verhalten soll, dann schon mal (wie immer) besten Dank im voraus!!!
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Fallera

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Re: Insolvenzgeld in der Insolvenz
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2010, 10:51:46 »

 Meiner Meinung nach ist Insolvenzgeld ist wie Arbeitseinkommen (§ 189 SGB III, § 54 SGB I) pfändbar. Allerding als Sozialleistung nach § 19 SGB ist §55 SGB zu berücksichtigen (7Tage nach Eingang Unpfändbar)
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horst69

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Re: Insolvenzgeld in der Insolvenz
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2010, 11:36:54 »

@Fallera

Prinzipiell bin ich deiner Meinung, aber ist es nicht so, das wenn mann die Monate davor kein Gehalt bekommen hat, das man es auf die entsprechenden Monate verteilen muss ??

Schließlich hat er, denke ich, im November nur soviel bekommen, weil Gehalt ausstand !?

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Fallera

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Re: Insolvenzgeld in der Insolvenz
« Antwort #3 am: 02. Dezember 2010, 11:55:14 »

@ Horst
Sehe ich genauso!

Das Steuerrecht besagt:
"Die Nachzahlung muss dem jeweiligen Monat zugeordnet werden und dann müssen die Lohnsteuer für jeden Monat neu berechnet werden".

Deshalb vermute ich, dass es im Insolvenzrecht genauso geregelt ist.
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chiefchecker

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Re: Insolvenzgeld in der Insolvenz
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2010, 14:19:42 »

Hallo!

Erst einmal wieder vielen Dank an alle für Eure Antworten. Ich habe meinen IV unverzüglich über
diese Angelegenheit informiert, nicht dass es nachher noch heisst, ich hätte was unterschlagen wollen. In welcher Höhe steht zwar noch aus, aber es verhällt sich so wie Fallera es angekündigt hat und zwar wird es als "normales" Gehalt angesehen und gemäss der Pfändungstabelle berücksichtigt. Gemessen an dem hohen Betrag verbleibt zwar dann nicht mehr so viel, aber ich hatte ja auch mit nix gerechnet, also will ich mich auch mal nicht beklagen. Interessant wird es wahrscheinlich erst bei meiner Steuererklärung für 2010 bei LST V kriege ich einiges zurück, aber da freut sich wohl dann am meisten der IV drüber...

Nochmals besten Dank!
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