Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Na Und 123 am 20. März 2012, 08:58:36

Titel: Insolvenzgeld
Beitrag von: Na Und 123 am 20. März 2012, 08:58:36
Moin,

eröffnetes Insoverfahren und habe bis vor kurzem auf 400€ Basis gearbeitet. Die Firma hat jetzt Antrag auf Insolvenz gestellt, die Mitarbeiter sind freigestellt und sollen beim Arbeitsamt einen Antrag auf Insolvenzgeld besorgen. Ich habe noch Altlasten bei der Agentur für Arbeit, werden die 400€ mit den Schulden aufgerechnet.

Titel: Re: Insolvenzgeld
Beitrag von: Insoman am 20. März 2012, 09:29:07
... kann passieren..
Rechtsgrundlage ist § 51 SGB I i.V.m. § 94 InsO.
Ob und wieviel zur Aufrechnung gelangt (bis zur Hälfte ist denkbar), bleibt abzuwarten, hängt auch vom Gesamteinkommen ab (Stichwort: Hilfebedürftigkeit nach SGB XII).
Titel: Re: Insolvenzgeld
Beitrag von: Insokalle am 20. März 2012, 17:52:45
Was ist mit der 2-Jahre-Regel in § 114 InsO?
Ist die anwendbar?
Titel: Re: Insolvenzgeld
Beitrag von: Insokalle am 23. März 2012, 19:09:23
Um auf meine Frage zurückzukommen. Ich hab noch mal drüber nachgedacht.

Der Leistungsträger darf trotz Insolvenz des Berechtigten aufrechnen. Allerdings kann nach § 114 Abs. 2 InsO der Gläubiger gegen die Forderung auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge nur für die Zeit von zwei Jahren ab Verfahrenseröffnung weiterhin aufrechnen.
Das Insolvenzgeld tritt an die Stelle des Arbeitslohns. Es ist wie Arbeitslohn pfändbar.

Meiner Meinung nach ist daher keine Aufrechnung möglich, wenn das Insolvenzverfahren schon länger als 2 Jahre laufen sollte. 

Eine Aufrechnung dürfte auch nicht möglich sein, wenn der Schuldner dadurch hilfebedürftig wird.