Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 25. August 2007, 07:25:00
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Kann ein Insolvenzgläubiger seine Forderung zurückziehen?
In welcher Phase?
Wie ist da vorzugehen?
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Klar geht das.
a) nicht zur Tabelle anmelden
b) danach Verzichtserklärung
Nur warum ?
Gruss
Feuerwald
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Das bedeutet wenn er einmal auf der Tabelle steht, kann er die Forderung nicht mehr wiederrufen?
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Doch, das geht schon, die Tabelle kann - nachdem ja das Verfahren noch nicht zum Abshcluss gekommen ist -- noch abgeändert werden. Verzicht lässt sich erklären.
Nur warum, das erschließt sich nicht.
Gruss
Feuerwald
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Nun ja aus der vorherigen Frage schließe ich, dass der Freund die "Dummheit" bezahlt und so eine mögliche Anmeldung als vbuH vermieden werden soll.
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es ist in Foren leider nicht immer möglich, den Sachverhalt genau zu erfassen.
Wie ich lese, hat der Fragesteller in einem anderen Forum (das wir alle kennen) sehr viel deutlich den Sachverhalt geschildert. Prob nun: Freund kann auch nur in Raten zahlen. Wenn der GL vom TH angeschrieben wird, erfolgt sicherlich eine Anmeldung zur Tabelle. Die Sache kann also nicht schnell und heimlich aus der Welt geschaffen werden.
Gruss
Feuerwald
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wo liest du denn noch ? :whistle:
Da werden Sie geholfen?
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na wooooo schon,
dort kommt man sich ein wenig vor wie beim Kleintierzüchterverein
Maus, Vogel, Katze, Hund sind da zuhause,
ja sogar Drachen und ein Zauberer mit drei roten Gehilfen,
die wacker auf alle aufpasst kann man dort treffen.
Ich kann es halt aus langjähriger Gewohnheit nicht lassen und lese hin und wieder mit
Gruss
Feuerwald
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aber die Menschen mit dem Kosenamen für den Enkelsohn meines Großvaters gibt`s da auch. :rougi:
natürlich auch diverse Nummern und Robin Hood`s (Rächer und Jäger)