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Autor Thema: Insolvenzmasse - wann erfahre ich von der Sicherungsübereignung? - u.a.  (Gelesen 2252 mal)

kopfausdemsand

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Hallo zusammen!

Ich habe seit einigen Jahren beim Finanzamt Ratenzahlungen geleistet und diese nach dem Aufschwung meines Gewerbes erhöht, ohne dies anzukündigen, 4 Tage später hatte das Finanzamt mein Konto mit einer Pfändung belegt. Auch auf höhere Raten wollten sie sich nicht mehr einlassen und haben einen Antrag auf Insolvenz gestellt.

Ich habe da also jetzt mit einem Inso-Verwalter und einem Gutachter zu tun. Beide rieten mir zu einem Eigenantrag, den ich letzte Woche auch gestellt habe, inkl. Antrag auf Restschuldbefreiung.

So weit so gut, einen neuen (alten) Job habe ich auch, da ich zusätzlich in einer GbR Gesellschafter war; bin da nun ausgestiegen und als Angestellter tätig.

Nun ist meine Insolvenzmasse auf 6000,- € begutachtet worden. Einige teile, so hieß es vom Gutachter, kommen nicht mit in die Masse, da ich sie wohl für meinen kommenden Job brauche, um weiter arbeiten zu können. Nun habe ich die Liste vorliegen und die Sachen sind doch in der Masse vorhanden.

Eigentlich wollte mein Geschäftspartner (besser jetzt mein Chef) die Sachen kaufen. Da aber sein Auto nun den Geist aufgegeben hat ist es nicht möglich.

Kann ich die Sachen nun quasi noch selber veräußern oder ist mit Erstellung des Gutachtens bereits eine Sicherungsübereignung geschehen? Es ist nicht viel, was ich dringend benötige, aber ohne diese Sachen kann ich den Job nicht weiter ausüben.

Und wie verhält es sich überhaupt mit der Masse - ist es möglich das mein Geschäftspartner einen Kauf auf Raten anbietet? Sofort wäre es nicht drin, aber innerhalb von höchstens 2 Monaten kann der Teil, der dringend benötigt wird, gekauft sein.

Wie muß ich mich da verhalten? Ich habe auch keine Lust die Sachen einfach beiseite zu schaffen und mir dadurch Ärger einzuhandeln. Nur wäre es jetzt einfacher, wenn ich die Sachen selber veräußern könnte.

Der Inso-Verwalter hält sich aber ziemlich bedeckt mit Angaben in dieser Richtung und ist mir auch keine sonderlich große Hilfe in Auskünften, das habe ich alles über den zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren.

Vielen Dank für Eure Antworten![addsig]
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