Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hausbesitzer am 04. August 2008, 23:00:24

Titel: Insolvenzsicherheit nach Immobilienübertragung ?
Beitrag von: Hausbesitzer am 04. August 2008, 23:00:24
Hallo liebe Forumsleser,
wenn ich unser ausschließlich privat genutztes Wohnhaus auf meine Frau übertragen möchte, so stellt sich die Frage nach der Insolvenzsicherheit; meine Frau und ich haben seit langer Zeit Gütertrennung.
Oder anders gefragt: wie ist die Familienimmobilie für den Fall der Fälle zu sichern?
Gruß

Titel: Re: Insolvenzsicherheit nach Immobilienübertragung ?
Beitrag von: lucca_m am 05. August 2008, 10:11:35
Gehört die Immobilien Ihnen oder zahlen Sie noch die Finanzierung ab?
Welchen Wert besitzt das Haus? Und wieviel haben Sie noch zu tilgen?

Wie hoch sind Ihre Gesamtverbindlichkeiten? Sind Sie selbständig oder abhängig beschäftigt?
Titel: Re: Insolvenzsicherheit nach Immobilienübertragung ?
Beitrag von: ThoFa am 05. August 2008, 16:55:19
Hallo,

die entsprechenden Fristen laufen bis zu 10 Jahre.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Insolvenzsicherheit nach Immobilienübertragung ?
Beitrag von: Hausbesitzer am 05. August 2008, 23:09:16
Hallo lucca_m,
das Haus ist bezahlt, der Wert ca. 300000.- €.
Ich bin selbstständig, meine Gesverbindlichkeiten belaufen sich auf ca. 95000.-€.
Gruß
Titel: Re: Insolvenzsicherheit nach Immobilienübertragung ?
Beitrag von: lucca_m am 06. August 2008, 08:28:39
Es gibt nur eine Möglichkeit, das Haus vor der Insolvenz zu retten:
Überschreiben auf die Ehefrau, dann 10 Jahre warten und dann die Insolvenz beantragen.

Andere Möglichkeit: Das Haus beleihen und die Verbindlichkeiten abzahlen. Vorausgesetzt Sie können zukünftig ihr Einkommen sichern und dadurch auch die Hypothek zurückführen.

Keine Insolvnez.

Dritte Möglichkeit: Jemanden fragen, der sich damit auskennt, aber bitte nicht die Gelben Seiten!