Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: noelmaxim am 15. Januar 2011, 11:40:49

Titel: Insolvenz/Steuererklärung
Beitrag von: noelmaxim am 15. Januar 2011, 11:40:49
Hallo an alle,

ich stelle meine Frage noch mal etwas einfacher.

In 2010 erste Einnahmen ( 40.000 Euro ) aus selbstständiger Tätigkeit, Februar 2011 Insolvenz, was passiert mit der Steuererklärung, daraus resultieren dann Steuerschulden bzw. eine Steuerlast, wird der Insolvenzverwalter die Erklärungen machen oder lässt er es auf eine Schätzung ankommen und meldet die Steuerlast zur Tabelle an? erwachsen daraus negative Konsequenzen für die Insolvenz, z.B. wegen der Restschuldbefreiung oder irgendwelchen Verstößen?

Der Steuerpflichtige hat bis dahin ja noch nichts falsch gemacht, eine drohende Insolvenz war noch nicht unbedingt erkennbar, da diese aus der aktuellen Zwangsversteigerung im Januar einer gemeinsamen Immobilie mit dem Ehemann resultiert und ja durchaus die Schuld hätte aus dem Steigpreis nicht entstehen müssen. So aber gab es ein nicht sofort ersichtliches Defizit und wegen dem erfolgt die Insolvenz!
Titel: Re: Insolvenz/Steuererklärung
Beitrag von: paps am 15. Januar 2011, 16:50:49
Die Steuerschulden für 2010 sind Insolvenzforderungen.

Die Erklärung sollte der IV machen. Meist wird aber geschätzt.
Das hat aber für Sie den Nachteil, dass dann eine mögliche Aufrechnung des FA während der 6 Jahre immer auf die geschätzte Schuld erfolgt.
Titel: Re: Insolvenz/Steuererklärung
Beitrag von: deagle am 15. Januar 2011, 17:44:25
Hi Paps,
die Schätzung befreit aber nicht von der Erklärungspflicht des TH, entweder er gibts das Gewerbe frei, oder er muss sich für die Erklärung(en) verantwortlich zeigen