Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: michygan am 11. Juni 2008, 18:00:45

Titel: Insolvenztabelle steht unser finaziertes Auto HILFE!!!
Beitrag von: michygan am 11. Juni 2008, 18:00:45
Hallo, ic hhoffe mir kann einer helfen.

Mein Schuldnerberater sagte mir damals, das unser finanziertes Auto mit rein in die Insolvenz muss, ich bin aber nur Bürge, meine Frau ist der Kreditnehmer, nun steht das Auto mit in der Tabelle als Forderung!

Das Auto wird aber ganz normal bezahlt von meiner Freundin und wir wollen es eigentlich gar nicht als Schuden mit einfließen, es gehört ja eigentlich nicht mir oder???
Ich stehe auch im KFZ Brief, sprich bin der Halter, aber Eigentümer doch meine Freundin??

Muss ich jetzt was befürchten, wenn ja wie beahlte ich mein Auto???
Titel: Re: Insolvenztabelle steht unser finaziertes Auto HILFE!!!
Beitrag von: ThoFa am 11. Juni 2008, 18:50:34
Hallo,


was meinen Sie mit Tabelle ? Handelt es sich um die Tabelle der angemeldeten Forderungen des IV ?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Insolvenztabelle steht unser finaziertes Auto HILFE!!!
Beitrag von: michygan am 11. Juni 2008, 19:24:01
ja ich habe heute eine vorläufige Tabelle  der Forderungsanmeldungen vom Treuhänder bekommen!

Das Auto ist auch in dieser Tabelle, ich soll auch mein Fahrzeugschein kopieren und dort hin senden...

Vielen Dank schon mal für die schnelle Hilfe....

MfG
Michael
Titel: Re: Insolvenztabelle steht unser finaziertes Auto HILFE!!!
Beitrag von: ThoFa am 12. Juni 2008, 12:01:19
Hallo,

hm das ist etwas ungewöhnlich. Der Kredivertrag ist aber ncht gekündigt und läuft ganz normal weiter ?

Dem TH sollten Sie zusätzlich zum Fahrzeugschein den Kaufvertrag und Kreditvertrag zusenden.

Der TH müsste dann dieser Forderung widersprechen, da es diese nicht gibt.

MfG

ThoFa

Titel: Re: Insolvenztabelle steht unser finaziertes Auto HILFE!!!
Beitrag von: paps am 12. Juni 2008, 20:45:06
Michygan ist nämlich Bürge.

Insofern ist die Forderungsanmeldung vorsorglich, wenn die Freundin/Frau nicht weiter zahlen kann.
Allerdings sollte es auch als Bürgschaftsforderung gekennzeichnet sein.
Das sollten Sie, wie durch ThoFa beschrieben, lösen können.