Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PleiteCGN am 21. Dezember 2012, 13:35:59
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Hallo zusammen,
kann ein Ehemann die Insolvenztabelle seiner in Trennung lebenden Ehefrau schriftlich anfordern bzw. vor Gericht einsehen?
Im Zuge des Scheidungsverfahren möchte er erfahren, ob eine bestimmte Forderung, die die Ehefrau im Scheidungsverfahren anbringt um eine Sicherungsübereignung zu erklären, seitens des Insolvenzverwalters oder des Gerichtes anerkannt worden ist.
Frohes Fest,
PleiteCGN
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kann ein Ehemann die Insolvenztabelle seiner in Trennung lebenden Ehefrau schriftlich anfordern bzw. vor Gericht einsehen?
Nein.