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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzvefahren  (Gelesen 3248 mal)

kuschel04

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Insolvenzvefahren
« am: 04. November 2008, 15:58:22 »

Schönen guten Tag....

Ich bin jetzt nun seit dem 03.09.2008 im PRIVATinsolvenzverfahren.

Netter Kontakt zum Treuhänder meist per E-mail.

Also folgende schritte wurden gemacht.

1. Sparbuch aufgelöst mit knapp 8 Euro
2. Rentenversicherungen angeschreiben bei einer einen Rückkausfwert von kanpp 13 Euro die andere ist eine Riester (unpfändbar), habe dann der Dame eine e-mail geschrieben ob ich die 13 euro selber bezahlen kann und die versicherung behalten kann. Alles kein Problem.
3. Muss ich jetzt die Einkommenssteuer Erklärung von 05, 06 und 07 machen. Ist bald fertig umd wird direkt versand.
4. Auto wurde mir gelassen.
5. hatte große Probleme mit meiner Hausbank (Karte, Online Banking weg) trotz freigabe. Kam mir vor wie im mittelalter. Da ich einen job habe, wo ich nie zu den Bnköffnungszeiten hin komme, hatter ich große probleme. Aber ich habe eine Bank gefunden. Wo ich alles habe sogar ne EC karte.

Jetzt stellen sich mir einpaar fragen.

Eröffnung war 03.09.08

Forderungsanmeldung ist der 05.11.08 (ohh schon morgen)

Forderungen werden geprüft am 26.11.2008

Was bedeuten die Daten jetzt ?? Ich kann das beamtendeutsch nicht ganz verstehn.

es snd keine weiteren werte die noch flüssig gemacht werden müssen. Wann kann ich damit ungefär rechen in die WVP zu kommen?

Ich Danke jetzt schon mal für die Antworten.

Bin froh das ich das Forum gefunden habe denn das hat mir die entscheidung leichter gemacht in die Insolvenz zugehn. Da ich ja gerade mal 26 jahre bin ist das ne gute Sache.
« Letzte Änderung: 04. November 2008, 16:01:05 von kuschel04 »
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smallville

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Re: Insolvenzvefahren
« Antwort #1 am: 04. November 2008, 21:31:48 »

Hallo Kuschel,

Na dann erkläre ich es mal wie ich es immer verstanden habe  :wink::

Forderungsanmeldung:

Du hast ja seinerzeit eine Tabelle mit all Deinen Gläubiger abgegeben.
Diese sind angeschrieben und informiert worden, ihre Forderungen bis zu Termin X anzumelden.

Die Forderungen werden dann geprüft ob sie stimmig sind,  die erforderlichen Nachweise vom Gläubiger eingereicht wurden usw.

Dann werden die Forderungen entweder anerkannt oder bestritten.

Darüber wirst Du dann gesondert in Kenntnis gesetzt.

Übrigens kannst auch Du den gemeldeten Forderungen ggf. widersprechen.

In die heißbegehrte WVP kommst Du nach dem Schlusstermin.
Wenn die zur Verfügung stehende Masse eruiert ist, alle Gläubiger zu gesetzten Terminen angemeldet haben (oder auch nicht) – wenn das Verfahren eben abgeschlossen ist.

Auch hierüber erhältst Du gesondert Post.

In Zeit kann man das schwerlich messen, da es von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich lange dauern kann.

Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen

lg
small
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Tatum

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Re: Insolvenzvefahren
« Antwort #2 am: 06. November 2008, 01:56:52 »

Also folgende schritte wurden gemacht.

1. Sparbuch aufgelöst mit knapp 8 Euro
2. Rentenversicherungen angeschreiben bei einer einen Rückkausfwert von kanpp 13 Euro die andere ist eine Riester (unpfändbar), habe dann der Dame eine e-mail geschrieben ob ich die 13 euro selber bezahlen kann und die versicherung behalten kann. Alles kein Problem.
3. Muss ich jetzt die Einkommenssteuer Erklärung von 05, 06 und 07 machen. Ist bald fertig umd wird direkt versand.

Was ich jetzt nicht verstehe, warum du dein Sparbuch aufgelöst hast. Hat das deine Treuhänderin verlangt? 8 Euro sind ja nun kein Vermögen und in der WVP kannst du ja auch wieder ansparen.

Zu Punkt 2.
Was war das denn für eine Rentenversicherung? Pfändungsfrei sind alle Rentenverträge, die die Werte nach § 851c ZPO nicht übersteige, also Riesterrenten und Basisrenten (Rürup).
Betrieblichen Altersorsorgen nach dem Betriebsrentengesetz sind auch pfändungsfrei.
Ich verstehe das jetzt nicht mit dem eigens beglichen Rückkaufwert. Okay, 13 Euro sind 13 Euro.... :wink:, aber dieses Geld hätte doch dann eh abgeführt werden müssen.... :dntknw:

Und zu Punkt 3.
War das eine Frage oder hast du die Einkommensteuererklärungen nun bereits schon beim Finanzamt eingereicht?  :gruebel:

Bis zur Restschuldbefreiung  nach 6 Jahren gibt es 2 große Abchnitte.
Das eigentliche Insolvenzverfahren (dauert in der Regel 6-18 Monate) und die anschliessende Wohlverhaltensphase mit Ankündigung und Erteilung der RSB.
Die Schufa wird automatisch nach drei Jahren nach der RSB gelöscht.

LG von Tatum
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kuschel04

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Re: Insolvenzvefahren
« Antwort #3 am: 06. November 2008, 08:56:32 »


Was ich jetzt nicht verstehe, warum du dein Sparbuch aufgelöst hast. Hat das deine Treuhänderin verlangt? 8 Euro sind ja nun kein Vermögen und in der WVP kannst du ja auch wieder ansparen.

Zu Punkt 2.
Was war das denn für eine Rentenversicherung? Pfändungsfrei sind alle Rentenverträge, die die Werte nach § 851c ZPO nicht übersteige, also Riesterrenten und Basisrenten (Rürup).
Betrieblichen Altersorsorgen nach dem Betriebsrentengesetz sind auch pfändungsfrei.
Ich verstehe das jetzt nicht mit dem eigens beglichen Rückkaufwert. Okay, 13 Euro sind 13 Euro.... :wink:, aber dieses Geld hätte doch dann eh abgeführt werden müssen.... :dntknw:

Und zu Punkt 3.
War das eine Frage oder hast du die Einkommensteuererklärungen nun bereits schon beim Finanzamt eingereicht?  :gruebel:




JA Der Treuhänder hat die 8 Euro einkassiert.

Die rentenversicherung war eine sogenannte Startpolice und ich habe mir der Versicherung gesprochen gehabt und ich habe einfach versäumt ein wisch zu unterschreiben das die Versicherung nur für die Altersvorsorge sei und das die nicht vorher aufgelöst werden kann. Dann hätte man das auch nicht auflösen können. Nun habe ich aber zu erhalt meiner Versicherung die 13 Euro selber bezahlt.

Die Steuer Erklärungen gehn heute an den Treuhänder raus.

Schöne Grüße
 
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ThoFa

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Re: Insolvenzvefahren
« Antwort #4 am: 06. November 2008, 12:41:24 »

Hallo,

nur als Tipp: Die Steuererklärung ist vom TH zu machen und nicht vom Schuldner.

MfG

ThoFa
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kuschel04

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Re: Insolvenzvefahren
« Antwort #5 am: 06. November 2008, 13:09:39 »

:-O Echt?

Die haben mir geschrieben das ich die machen muss und denen zur duchsicht schicken muss.

Ich habe denen auch gesagt das ich sowas noch nie gemacht habe. Nun habe ich mich soweit wie ich wusste duch gekämpft und habe die heute abgeschickt.

Aber irgendwann hätte ich die ja eh machen müssen darum fand ich das jetzt nicht so schlimm.

Davon mal abgesehn bin ich recht froh an solch einen Treuhänder geraten zusein, wenn man hier hört was es für welche gibt. Ich sage immer wie man in den Wald hinein schreit so kommt es auch herraus.

Habe mit dem RA gesprochen der mit mir den Antrag ausgefüllt hat und er meinte das sei eine Großkanzlei die ist froh wenn Sie wenig arbeit mit einem haben. Ich fühle mich bei Ihm gut aufgehoben. Alle fragen werden am selben Tag noch per e-mail beantwortet.


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Tatum

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Re: Insolvenzvefahren
« Antwort #6 am: 06. November 2008, 16:08:43 »

Hallo,

nur als Tipp: Die Steuererklärung ist vom TH zu machen und nicht vom Schuldner.

MfG

ThoFa


Ach das ist auch neu für mich.
Wie darf ich das jetzt verstehen? Ich habe die sonst auch immer alleine gemacht; übergebe ich meinem TH denn nun die Lohnsteuerkarte für 2009 und alle weiteren?
Aber er kennt doch meine z.B. aussergewöhnlichen Belatungen etc. gar nicht, welche in den Erklärungen (neben dem Verdienst ) immer mit anzugeben sind.... :dntknw:


LG von Tatum
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