Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: butcher am 26. Dezember 2007, 14:38:04

Titel: Insolvenzverfahren(Regelinsolvenz) mangels Masse abgelehnt.
Beitrag von: butcher am 26. Dezember 2007, 14:38:04
Tag zusammen und frohe Weihnachten noch.

Folgendes, im April diesen Jahres Regelinsolvenz beantragt, ehemaliger Firmeninhaber. Mangels Masse, da nichts mehr da ist, abgelehnt. Mit dem Richter ziemlich aneinandergerasselt, so volles Programm.

Fragen die jetzt auftauchen:

- Bei mir im Landkreis keine Chance Insolvenz neu anzumelden. Umzug aus arbeitstechnischer Hinsicht in die Niederlande steht kurz bevor, Anfang Januar 2008. Insolvenz in Niederlande einfacher und kann ich die dort überhaupt machen denn die Schulden sind ja hier in Deutschland entstanden?

- Wer kann fundierte Mitteilungen über Insolvenzrecht Niederlande machen, bekannt ist mir das dort ein Ko kursrichter festlegen kann wie hoch die Pfändungsfreigrenze ist.

Sage im voraus danke für alle Nachrichten und Infos die ich brauchen und verwerten kann. :thumbup:
Titel: Re: Insolvenzverfahren(Regelinsolvenz) mangels Masse abgelehnt.
Beitrag von: Feuerwald am 26. Dezember 2007, 14:57:15
Folgendes, im April diesen Jahres Regelinsolvenz beantragt, ehemaliger Firmeninhaber. Mangels Masse, da nichts mehr da ist, abgelehnt. Mit dem Richter ziemlich aneinandergerasselt, so volles Programm.

Zum niederländischen Insolvenzverfahren kann nicht sonderlich viel beitragen, dennoch würde mich ganz grundsätzlich noch folgendes  interessieren:

Wer hat Insolvenz beantragt ? Sie oder ein Gläubiger ?
Rechtsform Einzelunternehmen ? Inhaber Sie ?
Wurde ein Antrag auf Restschuldbefreiung zusammen mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt ? Dann hätte es bei einem Eigenantrag einer natürlichen Person eigentlich nicht zur Abweisung mangels Masse kommen können.

Gruss
Feuerwald




Titel: Re: Insolvenzverfahren(Regelinsolvenz) mangels Masse abgelehnt.
Beitrag von: butcher am 26. Dezember 2007, 15:49:28
war bei dem zuständigen richter einmal geladen zwecks zeugenaussage, konnte keine angaben machen. das hat der gute mir nachgetragen, sprich sich gemerkt und mir dann einen rein gewürgt. gegen den richter laufen auch ein paar verfahren wegen amtsmissbrauch, gleichwohl habe ich dann gedacht laß mir doch die ruhe. muss nun im januar das zweite mal ev abgeben.

werde wohl demnach wohnort nach nrw verlegen und dort neuen antrag stellen. schade das du keine infos wegen niederlande für mich hast. trotzdem danke an dieser stelle.

gruss butcher