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Autor Thema: Insolvenzverfahren  (Gelesen 1760 mal)

ELISABETH

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Insolvenzverfahren
« am: 06. Februar 2009, 17:24:35 »

Hallo Forum .
Habe mich lange nicht gemeldet,aber in dieser Zeit allerhand erledigt. Nun hätte ich wieder eine kleine Frage. Mein Mann und ich waren beide nach dem Schuldnerberater bei einem Anwalt,welcher uns nun vertritt. Allerdings haben wir keine Rechtshilfe bekommen,da wir einen Immobilienfond haben,der zwar null Guthaben aber dafür 60 000,-Euro Schulden hat. Diesen hat die Rechtspflegerin als Vermögen gerechnet( gut nicht) Na egal um dies alles vom Hals zu haben bezahlen wir den Anwalt nun privat. Dieser hat auch einen aussergerichtlichen Versuch unternommen welcher gescheitert ist. Der Anwalt sagt unser Insolvenzverfahren müsste genehmigt werden und so haben wir demnächst einen Termin zum Ausfüllen des Antrags. Nun ist eine Bausparkasse der Gläubiger meines Mannes und deshalb bei ihm mit angegeben. Bei mir nicht. Das waren vor ca 12 Jahren ien Bausparvertrag über 15 000 DM damals. Nun bekám ich von der Kasse ein Mahnverfahren,welchem ich wiedersprach. Daraufhin wieder ein Schreiben  und ich rief deshalb da an.Der nette Mann sagte mir ich hätte damals mit unterschrieben,was ich nicht mehr wusste,da ich auch nie eine Mahnung bekam.Kann mein Antrag nun kippen weil ich den Gläubiger nicht bei mir mit auf der Liste stehen hab. Ansonsten  läuft alles ganz gut und manchmal glaube ich der grosse Knall kommt noch. Vielen Dank an euer Forum.Ihr macht den Leuten Mut und seid wie ein roter Faden in diesem Gesetzeswirrwar. Und an die Leute da draussen Kopf hoch haltet durch und holt Euch Rat bei Leuten welche sich damit auskennen,auch wenn man denkt es geht nicht weiter. :Oh_no:
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paps

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Re: Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 06. Februar 2009, 18:02:56 »

In dieser Phase der Vorbereitung der Inso ist das überhaupt kein Problem.
Sofern ein Gläubiger ablehnend geantwortet hat, ist der Versuch sowieso gescheitert.
Insofern kommt es auf die Antwort dieses Gläubigers nicht an.

Im Antrag selber wird die Abweichung (1 GL mehr) vermerkt und gut ist es.

Zumal der GL durch Ihren Mann ja wußte, was kommt.
Wenn beide im Vertrag stehen, dann konnte er aus der allgemeinen Betriebserfahrung wissen, dass auch Sie diesen Schritt gehen werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ELISABETH

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Re: Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 06. Februar 2009, 19:00:02 »

 :juchu:
Danke der Abend ist gerettet. Ich wüsste nicht was ohne Euer Forum wäre. Bevor ich letztes Jahr zum Schuldnerberater gegangen bin hab ich keinen Ausweg gewusst,und dank Eurer Information ist Licht am Ende des Tunnels.Es ist auch echt interresant die anderen Fragen zu lesen.Nochmals Danke ,Danke und ein schönes WE :respekt:
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