"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Insolvenzverfahren  (Gelesen 1895 mal)

toniamaus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Insolvenzverfahren
« am: 08. Dezember 2009, 18:24:33 »

Ich habe seit 10.12.2008 die Eröffnung einer Insolvenz und habe auch Einsicht in die Schufa. Wann beginnt die Wohlverhaltensphase? Meine Freundin hatte 09/08 die Insolvenzeröffnun und 09.05.09 die RSB. Kann es sein, das mein Verfahren eigestellt wird oder geht es auch noch weiter bei mir. Ich bin Altersrentnerin und bekomme auch Grundsicherung vom Sozialamt. Hat es was damit zu tun oder dauert es so lange? Kann es auch weitergehen ohne RSB? Bin etwas verunsichert. Wann beginnt die Wohlverhaltensphase und dann wie lange?

Danke schon mal  :gruebel:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2009, 19:26:48 »

Grundsätzlich gliedert sich das Restschuldbefreiungsverfahren in 2 Phasen.
Das eigentliche Gerichtsverfahren, dass 9-18 Monate dauert.
Nach Aufhebung des Verfahrens (§200InsO) und Ankündigung der RSB erfolgt die sog. Wohlverhaltensphase.
Insgesamt dauert das ganze Restschuldbefreiungsverfahren 6 Jahre.

Es ist bei Ihnen also alles noch im Lot.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

toniamaus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Re: Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2009, 20:03:51 »

Dann bin ich noch nicht in der WVP? Leider kann ich auch danach nichts bezahlen z.B. Gerichtskosten oder Treuhändergebühren. Und dann muß ich noch warten wegen der RSB. Kann es auch abgelehnt werden und was mache ich dann mit den Gläubigern mit 25.000 €? Nun bin ich schon etwas verzweifelt.
meine Freundin hatte die Insolvenzeröffnung am 26.09.2008 und am 12.05.09 war die RSB. Bei ichr ist dann die WVP oder? Und seit wann?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2009, 11:11:25 »


Leider kann ich auch danach nichts bezahlen z.B. Gerichtskosten oder Treuhändergebühren.

-> die Kosten sind gestundet und deshalb sollten Sie sich keine Sorgen machen.


Und dann muß ich noch warten wegen der RSB.

-> Warten müssen Sie nicht, worauf? Nach 6 Jahren wird die RSB erteilt und gut ist es. 


Kann es auch abgelehnt werden

-> Die RSB kann versagt werden. a) im Schlusstermin des Insolvenzverfahrens (§ 290 IsO) oder b) wegen einer Verletzung der Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase (§§ 295, 296 InsO). a) kann man eigentlich schelle abklopfen und b) kann man eigentlich durch einhalten der Obliegenheiten ausschließen. Somit braucht man nicht zu Bangen.


und was mache ich dann mit den Gläubigern mit 25.000 €? Nun bin ich schon etwas verzweifelt.

-> für Verzweiflung gibt es doch gar keinen Anlass! Selbst den die RSB Versagt würde, was wäre denn bei Ihnen schon zu holen? Vermutlich nichts und das war es dann schon ...


meine Freundin hatte die Insolvenzeröffnung am 26.09.2008 und am 12.05.09 war die RSB. Bei ichr ist dann die WVP oder? Und seit wann?

-> Ich denke mal am 12.05. war der Schlusstermin, in dem die RSB angekündigt wurde. Danach wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Freundin in die Wohlverhaltensphase übergeleitet. Die RSB wird dann 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also ca. 09/2014 erteilt.

Und das wird bei Ihnen genauso verlaufen. Also alles im grünen Bereich, kein Grund für Panik oder Verzweiflung.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz