Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Wolve245 am 12. Oktober 2010, 09:19:04

Titel: Insolvenzverfahren aber nicht meine Kinder
Beitrag von: Wolve245 am 12. Oktober 2010, 09:19:04
Hallo

Ich bin in Privatinsolvenz , habe jetzt ne Frau kennen gelernt und will mit ihr zusammen ziehen . Das problem ist , die 3 Kinder wo sie mitbringt sind nicht meine eigenen . Mich würde interesieren ob ich dann weniger von meinen Lohn abgeben muss oder ob alles so bleibt wie jetzt wo ich alleine Lebe???

Wir müssen in eine 5 Zimmer wohnung und meine Freundin Arbeitet noch nicht sie wird aber dann halbtags arbeiten sofern sie einen Job findet.
Jetzt habe ich 2 zimmer und lebe alleine , mit ihr habe ich eine 5 zimmer wohnung und wir sind zu 5.

Und wie schaut es da mit der Kaution aus wenn ich jetzt von meiner 2 zimmer wohnung die bekomme , kann ich die für die neue kaution verwenden oder muss ich die abgeben ??

lg
Titel: Re: Insolvenzverfahren aber nicht meine Kinder
Beitrag von: Fallera am 12. Oktober 2010, 09:24:41
Ihr pfändbarer Betrag ändert sich durch das zusammenziehen mit Ihrer Freundin und deren Kinder nicht! Unterhaltspflichtig sind sie nur leiblichen Kindern gegenüber.

Bez. der Kaution ist der Verfahrensstand entscheidend. Sofern das Verfahren nicht aufgehoben ist, würde Kaution m.e. nach zur Masse hinzugezogen werden und an den TH abgeführt.
Titel: Re: Insolvenzverfahren aber nicht meine Kinder
Beitrag von: Wolve245 am 12. Oktober 2010, 09:46:18
Das heist das ich mit meinen 1200+ ihren 700 zu 5. leben muss ?? oder kann man da auch wohngeld beantragen ?
Titel: Re: Insolvenzverfahren aber nicht meine Kinder
Beitrag von: Pauli am 12. Oktober 2010, 10:04:42
Ihr habt die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen!

Zusätzlich könnt Ihr Euch ausrechnen lassen, ob Ihr von der Familienkasse
einen Kinderzuschlag bekommt.
Kinderzuschlag erhält man, wenn die Partner sich selber unterhalten könnten,
aber das Geld nicht für die Kinder reicht!

Im I-Net gibt es Wohngeld- u. Kinderzuschlag Rechner: einfach mal ausprobieren
und ausrechnen lassen.