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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverfahren abgeschlossen - trotzdem den Gerichtsvollzieher vor der Tür  (Gelesen 3531 mal)

Chris79

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Hallo alle miteinander,

ich bin total verzweifelt und mittlerweile am Ende meiner Kräfte..

Mein Lebensgefährte war 15 Jahre selbstständig und musste leider 2008 die Insolvenz anmelden. Die Gläubiger wurden alle angeschrieben seiner Zeit und das Verfahren ist mit mittlerweile abgeschlossen. Das Urteile wurde Gerichtlich festgelegt. Leider haben wir trotz allem immer wieder den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, zwecks Schulden was die Firma seiner Seits betraf. Leider habt er auch Gehaltspfändung auf seinem Gehalt. Da wohl Steuerschulden und vom Kreis offen sind.. Jetzt hat er seid dem 01.02. diesen Jahres wieder einen festen Job und das Arbeitsamt hat im versehentlich im April Arbeitslosengeld überwiesen.. Die Antwort von denen, dass war ein Systemfehler.. Jetzt hat sich das Finanzamt das Geld geholt und das Arbeitsamt möchte das von uns wieder haben.. Aber zu guter letzt hat die Finanzamt auch sein Komplettes Gehalt gepfändet und jetzt stehen wir da.. Ich verdiene war auch aber es reicht nicht.. Seid dem er den neuen Job (3 Monate) haben wir nicht das volle Gehalt von Ihm.. Hört das den nie auf.. Ich bin am Ende.. Schulden ohne Ende wieder.. Die Eidesstattlicheversicherung hat er auch schon abgegeben..  :heulen: Könnt Ihr mir helfen.. Ich dachte es wird besser aber im Moment wird es schlimmer.. Wer kann mir helfen??
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Tollwood

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Guten Morgen und willkommen im Forum!

Vielleicht müssen wir hier erst einmal etwas "aufdröseln"...  :gruebel:

Es ist nicht ganz klar, ob dein Lebensgefährte in dem Insolvenzverfahren damals die Restschuldbefreiung beantragt und auch erteilt bekommen hat.

Wegen welcher Pfändungen kommt denn der Gerichtsvollzieher?

Außerdem scheint es so, dass dein Lebensgefährte kein Pfändungsschutzkonto hat.

Vielleicht hast du ja die Möglichkeit, hier etwas genauere Informationen zu schreiben.

LG
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Feuerwald

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In der Tat zu dürftige Angaben um eine sinnvolle Antwort geben zu können.
Bei einer sog. Regelinsolvenz (frühere selbständige Tätigkeit) kann es dazu kommen, dass Gläubiger Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle anmelden. Widerspricht der Schuldner nicht fristgerecht, sind diese Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen und diese Gläubiger können dann nach Erteilung der Restschuldbefreiung wieder die Zwangsvollstreckung aufnehmen.

Selbst wenn der Schuldner den Forderungsgrund aus vorsätzlich begangener Handlung widersprochen hat, nicht aber der Forderung insgesamt, können diese Gläubiger zunächst die Zwangsvollstreckung betreiben. In diesem Fall müsste auf Feststellung geklagt werden.

Bzgl. der Kontopfändung hilft dann nur ein P-Konto und Verhandlungen mit den Gläubigern.
 
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Chris79

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Hallo,

ja die Restschuldbefreiung wurde beantragt, da bezahlt er auch..

Der Gerichtsvollzieher kommt wegen Forderungen die das Unternehmen betrifft.
Er bekommt auch auch laufend Post von Inkassounternehmen die die Versicherungsbeiträge fordern für den Fuhrpark.. Das ist alles in der Insolvenzmase..

Und ein P-Konto hat er auch.. Summe auf dem Konto war schon auf über der Grenze deshalb ist alles weg.. Wir haben eine Kleine Tochter. Ich möchte nicht das wir mal dastehen und Ihr nichts mehr zu essen kaufen können..

Es ist echt zum Heulen..

Ich habe auch Angst, weil man sich mit dem Thema nicht auskennt, das wir noch mehr in die Schuldenfalle tapen, weil normaleweise das machen müsste oder dies machen sollte..

Er bezahlt schon 3 Sachen an den Gerichtsvollzieher..
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Chris79

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Also müsste man diese ungerechtfertigten Sachen nur per Anwalt anfechten.
Das sind wieder Kosten die auf uns zukommen und Geld was wir nicht haben.
Schon garnicht jetzt wo sein komplettes Gehalt gepfändet wurde.. :sad:

Der Gerichtsvollzieher weiß auch das das Verfahren abgeschlossen wurde und das Urteil bereits gefallen ist.. Müsste er den Gläubigern nicht mitteilen, dass das Verfahren erledigt ist und die keinen Anspruch mehr haben?

Nimmt das niemals ein Ende.. :heulen:
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Feuerwald

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Der Gerichtsvollzieher ist hier nicht (mehr) in der Pflicht.

Der Einwand des Schuldners, aus einem gegen ihn ergangenen Urteil könne wegen Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr vollstreckt werden, kann nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO verfolgt werden. BGH, Beschluss vom 25. 9. 2008 - IX ZB 205/06; OLG Dresden (lexetius.com/2008,2847)

Das heißt Sie müssen herausfinden, ob es sich um – wie oben geschrieben – von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen handelt. Wenn es tatsächlich reguläre Insolvenzforderungen sind, unterliegen diese der Restschuldbefreiung und hier können Sie nur mittels einer  Vollstreckungsgegenklage vorgehen bzw. den/die pfändeten Gläubiger unter Androhung einer solchen Vollstreckungsgegenklage zur Rücknahme der Pfändungen auffordern.

Also Klarheit schaffen: Wer pfändet und aus welchem Grund, handelt es sich tatsächlich um einem Insolvenzgläubiger etc. 

Bzgl. des P-Kontos müssen Sie prüfen, ob der gesamte Vollstreckungsschutz ausgenutzt wird P-Konten-Bescheinigung wegen Unterhaltspflichten, ggf. erweiterter Vollstreckungsschutz  nach § 850k ZPO (4).
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Chris79

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Ok das werde ich mal prüfen.

Was ist mit den Schulden vom Finanzamt und dem Kreis.. Bleiben diese oder sind das nicht auch Schuldebän die in die Insolvenmasse normalerweise fließen?

Die haben nähmlich die Kontopfändung beantragt?
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KarlPaul


Alle Schulden die vor dem Stichtag der Insolvenz entstanden sind dürfen nicht mehr eingetrieben werden. Von niemanden , dazu gehört auch das Finanzamt und der Kreis. Wenn diese Schulden oder andere Schulden die durch die RSB gegangen sind trotzdem gepfändet werden hilft nur die Klage dagegen. Die Du aber gewinnen solltest.
 
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Tollwood

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Auf Grund der komplizierten Situation ist vielleicht auch noch eine Beratung bei einer Schuldnerberatung zu empfehlen.  :gruebel:
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