Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: waldi2506 am 16. Dezember 2009, 14:42:28
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[ERASED]
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es gibt zwei Verfahren
a) das Insolvenzverfahren
b) das Restschuldbefreiungsverfahren
Das Schreiben bedeutet, dass das Insolvenzverfahren a) aufgehoben ist und Sie sich nunmehr in der sog. Wohlverhaltensphase befinden.
Alles OK!