Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: frank3251 am 28. September 2009, 12:33:21

Titel: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 28. September 2009, 12:33:21
Guten Tag,

ich muss leider mit dem Gedanken spielen ein (privates?) Insolvenzverfahren einzuleisten. Ich bin selbstständig und habe Steuerschulden. Wie viel steht leider noch nicht ganz fest.
Im günstigsten Fall rund 25.000, im ungünstigsten Fall rund 50.000 EUR.
Sonst keine Schulden. Evtl. kommt für mich eine Auslandsinsolvenz in Betracht. Hat hier jemand Erfahrung? England, Frankreich..?

Die Selbständigkeit möchte ich auf jeden Fall weiterführen, da ich ohnehin aufgrund meiner persönlichen Umstände keine andere Wahl habe.

Bin für jeden Tip dankbar.
Danke!
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: rookie am 28. September 2009, 14:53:03
Hallo,

als Gewerbetreibender ( Selbständiger ) müssen Sie das Regelinsolvenzverfahren durchführen.....

Insolvenzen im Ausland sind kompliziert da Sie ( z.B. in Frankreich ) u. A. in der Vorlaufzeit der Inso für mind. 6 Monate Ihren Wohnsitz/Lebensmittelpunkt dort nachweisen müssen usw. usw.

Vieleicht weiss hier im Forum jemand mehr darüber.........
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 30. September 2009, 16:07:15
Na ja, das lohnt sich wohl doch nicht von den Kosten.

Weiss jemand wo man gute Kredite bekommt oder ist
25.000 EUR Kredit + ca. 5800 Zinsen bei 8 Jahren Laufzeit mit einer monatlichen Belastung von 330 bereit gut? Das Problem ist mir bleiben pro Monat jetzt bereits nur rund 1000 EUR.
Wie man es macht ist es Mist. :(
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: Dauerstress am 30. September 2009, 17:46:36
Der Kredit müsste so um die 8% Zinsbelastung liegen, richtig? Das ist schon recht günstig.
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: Feuerwald am 30. September 2009, 18:05:01
Das Problem ist mir bleiben pro Monat jetzt bereits nur rund 1000 EUR.

-> welche Bank gibt Ihnen daraufhin diese 25.000,- (oder auch 50.000,-) Euro? Gleich zu welchem Zins. Haben Sie da bereits ein konkretes Angebot einer Bank vor Ort? 


Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 30. September 2009, 18:56:34
Ja sind um die 8%. Bei dieser Variante würden 2 Personen bezahlen müssen.

Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: lucca_m am 30. September 2009, 19:02:02
Also ziehen noch jemanden unschuldigen da mit rein ...

bravo
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 30. September 2009, 19:28:06
Nein, aber das spielt ja hier nun auch kein Rolle.
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: Paula41 am 01. Oktober 2009, 09:38:26
Keiner ist ohne Schuld...
Wer bürgt wird gewürgt!
 :Seeing_stars:
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: ThoFa am 01. Oktober 2009, 16:28:42
Hallo.

das Problem liegt doch ganz offensichtlich nicht bei den Schulden. Offensichtlich wirft Ihre Selbständigkeit nicht genug ab, daran sollten Sie zunächst mal arbeiten.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 01. Oktober 2009, 16:43:04
Hallo,

das ist natürlich vollkommen richtig, aber wie machen, die Internetbrache ist hart Umkämpft im Bereich Webhosting, Design… dazu kommen Unmengen an Nichtzahlen, Inkassokosten, Gerichtskosten und oft geht mal leer aus.
Werbung teuer und kaum wirksam, gute Berater teuer und selten. Nein, da bleibt nicht mehr viel. Ein Berufswechsel ist für mich so gut wie nicht möglich (Stichwort Gesundheit), möchte dies aber in einem öffentlichen Forum nicht weiter erörtern.

Danke
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: ThoFa am 01. Oktober 2009, 17:11:11
Hallo,

nun, dass man feststellt, dass man nicht weiß wie die Selbständigkeit auf tragbare Beine bekommt, ändert doch nichts. Gesundheit hin oder her, weder eine Umschuldung noch eine Insolvenz macht Sinn, wenn vorher nicht geklärt wird, wie die zukünftige Einnahmesituation ist.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 01. Oktober 2009, 17:20:21
Nur lässt sich leider nicht sagen, wie die zukünftige Einnahmesituation ist. :(
Es ist zwar ein leichter Trend der Verbesserung in Sicht, aber alles nur sehr langsam.

Ich weiss langsam überhaupt nicht mehr so Recht was ich machen soll, das Finanzamt wird in Kürze nur dummerweise sehr ungeduldig...
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: ThoFa am 01. Oktober 2009, 17:24:44
Hallo,

Nur lässt sich leider nicht sagen, wie die zukünftige Einnahmesituation ist. :(

solange man dieses nicht hin bekommt, ist es müßig über etwaige Kredite oder Insolvenzen zu referieren.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: Dauerstress am 01. Oktober 2009, 21:04:01
Ich denke hier sollte mal ein Außenstehender die Tragfähigkeit der Selbständigkeit prüfen. Manchmal sieht man selber ja den Wald vor lauter Bäumen nicht, Stichwort Betriebsblindheit.

Design und Webhosting bringt mich auf einen Gedanken. Zusätzlich zur reinen Dienstleitung könnte auch ein eigenes Projekt erstellt werden, um ein paar Einnahmen zu generieren. Dabei denke ich an eine Webseite, die z.B. durch Adsense oder andere Partnerprogramme Einnahmen generiert, also nichts was zusätzlichen Betreuungsaufwand bedeutet wie z.B. ein Onlineshop. Dazu sollten aber auch Kenntnisse in Suchmaschinenoptimierung oder Suchmaschinenmarketing vorhanden sein. Außerdem braucht man dafür etwas Zeit, denn von heute auf morgen läßt sich da nichts aus dem Boden stampfen. Wäre doch ein gutes zusätzliches Standbein  :wink:
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 02. Oktober 2009, 12:00:04
Hallo,

also ich habe die Tage einmal einen Termin bei einem Insolvenzanwalt gemacht.
Der kostet zwar richtig Geld, aber bei der Schuldnerberatung ist erst in 5 Monaten ein Termin frei.

Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: lucca_m am 02. Oktober 2009, 14:03:17
Seit wann haben Anwälte Ahnung von betreibswirtschaftlich notwendigem Vorgehen? Im besten Fall bekommen Sie den ein oder anderen Paragraphen erklärt. Nur die Anwendung auf die wirtschaftliche Realität scheitert in den meisten Fällen.

Sie müssen wissen, was Sie tatsächlich beabsichtigen. Und ob Ihre derzeitige "Unternehmung" zukünftig tragfähig ist. Das wird Ihnen eine "Insolvnezanwalt" definitiv nicht beantworten. Und wenn, dann sind die Aussagen durchaus kritisch zu betrachten.

Analog der Aussage eines Steuerberates, eine Insolvenz eines mittellosen Einzelnternehmer würde mangels Masse abgewiesen werden, somit würde eine Insolvnez nicht in frage kommen.

Viel Erfolg.
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 02. Oktober 2009, 14:55:10
Welche Form von Beratung wäre denn für mich sinnvoll?
Es ist ja nicht so, dass gar nichts reinkommt...

Beim Anwalt wollte ich mich hauptsächlich rund um die Insolvenz, mit allen Kosequenzen beraten lassen. Z.B. was bleibt mir monatlich, was kann mir von meinem privaten Gegenständigen weggenommen werden usw.
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: Dauerstress am 02. Oktober 2009, 16:38:02
In diesem Fall bietet sich eine klassische Unternehmensberatung an. Dabei muss ja nicht auf eine rennomierte, große Argentur zurückgegriffen werden, ein versierter Unternehmensberater, der sich auf Problemlösungen oder auch Kleinunternehmen spezialisiert hat, wäre meines Erachtens ideal.

In erste Linie sollte die wirtschaftliche Situation mal genauer beleuchtet werden. Ist das Unternehmen grundsätzlich tragfähig, sollte ein Konzept ausgearbeitet werden, wie in Zukunft mehr Umsatz und auch deutliche mehr Gewinn erwirtschaftet werden kann. Ein gutes Konzept erleichtert unter Umständen auch eine Kreditaufnahme.
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 03. Oktober 2009, 09:50:01
Also besser erst mal den Termin beim Anwalt wieder absagen?

Eine Unternehmensberatung ist sicher erst mal eine gute Idee, aber wahrscheinlich recht teuer?
Sind evtl. die Aktivsenioren auch eine Idee? Die wollen € 100,- je Auftrag.

Danke
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: ThoFa am 03. Oktober 2009, 12:21:52
Hallo,

schauen Sie sich doch mal das Profil des Users "Feuerwald" mal genauer an. Und dann zögern Sie nicht, sondern rufen ihn einfach mal an.

MfG

ThoFa

P.S.: Und ja der Termin beim Anwalt ist Blödsinn.
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: Dauerstress am 03. Oktober 2009, 23:32:02
Der kürzeste Weg führt über die Startseite zu Hilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten (http://www.pleite-was-nun.info/News-sid-Hilfe-fuer-Unternehmen-in-Schwierigkeiten-227.html)  :wink:
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: ThoFa am 04. Oktober 2009, 01:20:03
Warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht... :wink:
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 07. November 2009, 19:59:26
Die Zeit wird für mich langsam knapp. Mein Antrag auf Stundung wurde abgelehnt. Ich habe jetzt am Montag einen Termin beim Finanzamt, um noch einmal persönlich vorzusprechen und evtl. eine Stundung zu erreichen. Vom Finanzamt liegen bereits Mahnungen vor.
Einen Insolvenzantrag müsste ich wohl stellen, bevor ein Titel gegen mich vorliegt.

Am Dienstag habe ich jetzt doch einen Termin beim Insolvenzanwalt gemacht, dazu riet mir auch mein Berater von den Aktivsenioreren, der mich dorthin begleitet und den Fall kennt.

Meine Fragen vorab: Ist es bei einem Insolzvenzverfahren sinnvoll, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Können werden, private Gegenstände gepfändet, kommt da jemand ins Haus?

Auf dem Firmen und Privatkonto ist noch etwas Geld, ist es sinnvoll dies abzuheben. Habe ich danach noch Zugriff auf die Konten?

Wäre nett, wenn Ihr mir vorab ein paar Infos gegen könntet. Bin sehr beunruhig. Vielen Dank!
Mit Sido habe ich am Freitag zusätzlich auch Kontakt aufgenommen, leider noch keine Rückmeldung.
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: ThoFa am 08. November 2009, 02:01:38
Mit Sido habe ich am Freitag zusätzlich auch Kontakt aufgenommen, leider noch keine Rückmeldung.

Nun, Sie hatten ja auch über ein Monat Anlaufzeit, da wird man das Wochenende auch noch aushalten.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: nsolventer am 08. November 2009, 21:17:27
Mein Antrag auf Stundung wurde abgelehnt. Ich habe jetzt am Montag einen Termin beim Finanzamt, um noch einmal persönlich vorzusprechen und evtl. eine Stundung zu erreichen. Vom Finanzamt liegen bereits Mahnungen vor.
Einen Insolvenzantrag müsste ich wohl stellen, bevor ein Titel gegen mich vorliegt.

Warum ? Ein Insolvenzantrag kann man auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt stellen. Möglicherweise kommt mal ein Vollstreckungsbeamter vom FA vorbei. Wenn man Einnahmen in Höhe von ca. 1.000 EUR im Monat hat (knapp über Pfändungsfreigrenze) spielt es eh keine große Rolle ob gepfändet wird oder nicht. Und auch die Bearbeitung eines Insolvenzantrags dauert. Wobei mir schleierhaft ist, wie man bei der Einnahmensituation Steuerschulden in der genannten Höhe haben kann.

Meine Fragen vorab: Ist es bei einem Insolzvenzverfahren sinnvoll, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Können werden, private Gegenstände gepfändet, kommt da jemand ins Haus?

Auf dem Firmen und Privatkonto ist noch etwas Geld, ist es sinnvoll dies abzuheben. Habe ich danach noch Zugriff auf die Konten?

Auch ein Insolvenzanwalt sollte bei Erstberatung nicht mehr als 190 EUR zzgl. MWSt. kosten. Man sollte sich gut vorbereiten und alle Unterlagen mitnehmen und die Zeit nutzen und viele Fragen stellen. Ja natürlich können private Gegenstände gepfändet werden soweit es sich nicht um Gegenstände handelt die man für eine bescheidene Lebensführung benötigt.

Ja und es ist nicht  schlecht wenn man Bargeld irgendwo bunkert und von den Konten erstmal abhebt. Das sollte man aber nicht kurz vor einem Insolvenzantrag machen. Solange der Insolvenzantrag einige Monate später gestellt wird, kräht vermutlich kein Hahn danach, ist aber auch abhängig vom Betrag und den persönlichen Lebensumständen. Solange man die Ausgaben konkret belegen kann und der Forderungsgrund nicht konstruiert ist, kann man auch größere Summen "wegbringen". Ggf. kann man Geschäfte auch in Bar abwickeln da Bargeschäfte in aller Regel nicht anfechtbar sind vom Insolvenzverwalter. Ansonsten sollte man ggf. 3 Monate mit der Antragstellung warten da das die gewöhnliche Anfechtungsfrist ist. Man sollte dabei Geschäfte mit OFFENSICHTLICH nahestehenden Personen vermeiden.

Um das Finanzamt hinzuhalten gibt es schon Möglichkeiten aber bei hohen Beträgen ist es oftmals auch schwierig. Versuchen Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung zu erwirken und wenn möglich die erste Monatsrate noch zu bezahlen. Wenn man dann die zweite Monatsrate nicht mehr zahlen kann, kann man vielleicht nochmals um Zahlungsaufschub bitten und bis dann eine Vollstreckungsankündigung kommt kann es dann nochmal ein paar Wochen dauern.

In einer Insolvenz sollte man auf Zeit spielen (außer man macht sich wegen Überschuldung einer Gesellschaft wie GmbH o.ä. Konkursverschleppung strafbar). Das ist bei einem Einzelunternehmer aber nicht der Fall.

Schönen Sonntag noch.  :wink:
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: Feuerwald am 08. November 2009, 21:59:19
"Mit Sido habe ich am Freitag zusätzlich auch Kontakt aufgenommen, leider noch keine Rückmeldung"

-> Hallo ! Unter der angegeben Rufnummer bekamen wir eine sehr nette aber doch schon älter Damen an die Strippe, die Ihre Abwesenheit mitteilte und uns um Kontaktaufnahem per eMail ersuchte.

 
 

Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 09. November 2009, 15:40:03
Ich versuche Sie noch einmal telefonisch zu erreichen. Danke für Ihre Mühe!

Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: Feuerwald am 10. November 2009, 17:27:04

zum Thema Steuerschulden und Restschuldbefreiung noch folgendes Urteil:

http://lexetius.com/2008,2659

zu beachten ist ferner:

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

Nr. 1 sowie Nr. 2.  ( .... Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden ...)


Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 17. November 2009, 16:13:56
Aktuell habe ich eine "Ankündigung der Vollstreckung" vom Finanzamt erhalten, obwohl ich bei der Vollstreckung einmal vorgesprochen und meine Lage geschildert habe.

Eine Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich bereits abgegeben. Einen Antrag auf Ratenzahlung stelle die Steuerberaterin.

Jemand meinte noch, wenn ein Titel gegen mich vorliegt, kann ich keine Insolvenz mehr stellen. Kann dies richtig sein?
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: nsolventer am 17. November 2009, 22:40:37
Jemand meinte noch, wenn ein Titel gegen mich vorliegt, kann ich keine Insolvenz mehr stellen. Kann dies richtig sein?

So ein Unsinn. Natürlich kann man Insolvenzantrag stellen (auch mit Restschuldbefreiung) wenn vollstreckbare Titel vorliegen. Da besteht überhaupt kein Zusammenhang.

Bei einer Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt hast Du ungefähr eine Woche Zeit (plus ein paar Tage), dann werden die ihren hauseigenen Inkassodienst vorbeischicken. Wenn man dann einen Teil bezahlen kann und glaubhaft macht den Rest in monatlichen Raten zu begleichen, zieht der wieder ab ohne zu pfänden. Eidesstattliche Versicherung braucht man übrigens nicht beim Besuch des GV abgeben, das Gesetz (ZPO) sieht vor dafür einen Termin anzuberaumen, der mindestens 2 Wochen und maximal 4 Wochen nach Aufforderung durch den GV stattfinden soll. Man muss sich über seine Vermögenswerte ja auch erstmal Klarheit verschaffen und hat natürlich auch das Recht vorab eine Rechtsberatung aufzusuchen.
 :wink:

Man kann auch mündlich oder schriftlich mitteilen, dass der offene Betrag dann und dann bezahlt wird. Das Finanzamt kann dann nach eigenem Ermessen von einer Vollstreckung vorerst absehen. Wenn man schon vorgesprochen hat, scheint es aber nicht erfolgversprechend zu sein. Falls man z.B. recht viel Umsatzsteuer zahlt und eine Dauerfristverlängerung hat (1/11 der Vorjahres Umsatzsteuer) kann man bei Einbruch des Umsatzes auch die Dauerfristverlängerung widerrufen und die geleistete Sondervorauszahlung mit den Steuerschulden verrechnen lassen (auch bei verschiedenen Steuerarten). Damit habe ich auch mal eine anstehende Vollstreckung verhindern lassen.
 :cheesy:
Titel: Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
Beitrag von: frank3251 am 22. Januar 2010, 17:12:44
Hallo,
aktuell ist der Stand bei mir so:

Mit dem Finanzamt habe ich einen Vollstreckungsaufschub und eine Ratenvereinbarung über 800 Eur bis Feb 09, dann muss laut Aussage neu verhandelt werden.
 Ich glaube nicht, dass sich das Finanzamt auf Ratenzahlungen mit rund 200 Eur zufrieden gibt und der Steuerberater möchte auch langsam bezahlt werden…?

Der Versuch z.b. einen Kfw, Lfw, Hausbank Kredit zu bekommen ist aufgrund der mangelnden Sicherheiten und des zu geringen Einkommens (unter 23.000 Eur) bisher gescheitert.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten vielleicht doch noch an einen Kredit (20.000 Eur) zu kommen?
Hatte bisher keine Schulde, Konto immer +, leider nur eine Todesfallversicherung als Sicherheit.

Bin wie immer, für jeden Tip sehr Dankbar!