Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Marion 47 am 26. August 2009, 13:26:31
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Hallo Mitstreiter,
meine Frage, habe vor gut einem jahr meine Insolvens beantragt, ist es möglich das Verfahren zu beschleunigen? damit ich schneller in die WPh komme?!
lg
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Gut Ding will Weile haben.
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habe vor gut einem jahr meine Insolvens beantragt
- schon eröffnet?
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ja ist eröffnet, 1 monat nach Antrag
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Ha also, die Zeit läuft.
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sehr viel Beschleunigung lässt sich nicht ins Geschehen bringen. Noch ist alles im Rahmen. Gibt es einen Grund weshalb Sie ganz schnell in die WVP wollen?
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Gibt es einen Grund weshalb Sie ganz schnell in die WVP wollen?
es ist nervig jeden Monat sein Bankkonto leerzuräumen und es anderweitig unterzubringen
und insolvenz ist so ein unschönes Wort, ich glaube wenn ich in der WVP bin fühle ich mich besser,
naja meine Eltern sind auch nicht mehr die jüngsten
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Du kannst das Verfahren nicht beschleunigen....
Warum MUSST Du unbedingt das Bankkonto leerräumen ??
Meins mach ich ja auch nicht leer.....das wird es schon von allein... :lollol:
Klar ist Insolvenz ein unschönes Wort....musst ja nicht damit hausieren gehen oder ?
"Pleite" hört sich beschissener an meiner Meinung nach.
Gibt noch mehr unschöne Wörter...aber abschaffen kann man sie deswegen auch nicht.
Und was war nochmal mit Deinen Eltern ?
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[Und was war nochmal mit Deinen Eltern ?/b] wegen Erbe
ist halt ein unterschied zwiesen Insolvenz und WPH oder ?
es geht eigendlich darum das ich in den noch verbleibenen 5 Jahren möglichst viel anspare um dann wieder durchzustarten, ich will mich auf jeden fall wieder Selbständig machen und dafür braucht man halt Geld :whistle:
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Ach so...wegen dem Erbe......
Nu dann musst du warten bis in die WVP....klar
Aber auch da sind 50% des Erbes an den TH fällig... § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
. :whistle: