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Autor Thema: Insolvenzverfahren? Bin völlig überfordert  (Gelesen 1694 mal)

Potzblitz

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Insolvenzverfahren? Bin völlig überfordert
« am: 04. Juli 2011, 10:41:17 »

Hallo,

bin neu hier, momentan grad völlig überfordert und da türmen sich massig Fragen bei mir auf ;-)

Bin jetzt glaube ich reif für eine Privatinsolvenz, weil ich jetzt völlig den Überblick verloren habe, was meine Finanzen anbelangt. Schulden hab ich schon seit Jahren eine ganze Menge, wobei mir aber die Anzahl der Gläubiger gar nicht bekannt ist, weil ich vor ca. 5 Jahren alle meine schriftlichen Unterlagen durch einen Wasserschaden verloren habe und auch schon mehrfach aus beruflichen Gründen umziehen musste.

Habe aber bisher in Richtung Privatinsolvenz noch nichts unternommen, fange jetzt grad erst damit an, mir darüber klar zu werden, dass ich ohne die nicht mehr weiter komme.

Da gibts bei mir sehr viele Altlasten und ich kann momentan auch keine Schufa-Auskunft holen, weil ich grad festgestellt habe, dass mein Personalausweis abgelaufen ist.

Zu meiner Situation:

Bin seit 3 Jahren ALG-2 und jetzt seit Januar selbständig mit Unterstützung durch das Jobcenter. Vor knapp 2 Jahren musste ich die EV abgeben. Ich habe allerdings eine zu 100% finanzierte Eigentumswohnung und besitze für meine Selbständigkeit ein von meinem Vater finanziertes KFZ, welches allerdings auf meine Firma angemeldet ist. Mit meiner Firma bin ich momentan überhaupt nicht zufrieden, denn es gibt keine Umsatzsteigerung, sondern ich dümple immer noch auf den gleichen Zahlen wie im Januar herum. Bin die ganze Zeit schon am überlegen, ob ich das nicht abhaken und mich wieder auf normale Jobsuche machen soll.

Hab allerdings durch die Unterstützung durch das Jobcenter die Möglichkeit (da ich ja mit null Geschäftskapital gestartet bin) mir meine Geschäftsausstattung vom Jobcenter "finanzieren" zu lassen und darauf will ich nicht gerne verzichten, denn vieles davon kann ich auch sehr gut privat verwenden ;-)

Aber seit Januar zappel ich mir einen ab und es wird einfach nicht besser - so komme ich finanziell wohl nie auf einen grünen Zweig - aber dann verliere ich wieder mein Auto, da wird wohl mein Vater nicht sehr davon begeistert sein. Weis einfach nicht was ich deswegen machen soll.

Wie verhält sich das dann mit meiner Eigentumswohnung? Ich nutze die selbst und da es nur eine kleine Wohnung mit ca. 30 m² ist, habe ich deswegen auch nie Schwierigkeiten mit dem Jobcenter bekommen. Ich zahle für die Tilgung nur ca. € 250,- und wohnen muss ich ja irgendwo. So preiswert bekomme ich zur Miete nirgendwo was an meinem Wohnort. Geht die Wohnung dann trotzdem automatisch in die Insolvenzmasse oder kann ich die ausklammern?

Mein größtes Problem ist, dass ich a) sehr häufig umgezogen bin und dass b) ich vor 5 Jahren den Wasserschaden hatte und gar nicht mehr weis, wo meine Schulden alle stecken. Wenn ich jetzt eine Auflistung machen müsste, wäre das völlig unmöglich, denn ein großer Teil meiner Schulden sind "Altlasten".

Was passiert, wenn ich mein Insolvenzverfahren durchbekomme und in den nächsten Jahren meine "Altlasten" nach und nach reinkommen - gibt das dann Ärger mit dem Verfahren?

Gruß
Gespeichert
 

Insoman

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Re: Insolvenzverfahren? Bin völlig überfordert
« Antwort #1 am: 04. Juli 2011, 11:44:45 »

Hallo,Potzblitz,
Für die Schufa-Auskunft benötigen Sie keinen Personalausweis, Sie können online einen Auszug anfordern (schufa.de),müssen die Kosten allerdings per Bankeinzug entrichten.
Über die Vollstreckungsstelle Ihres Amtsgerichts können Sie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis erhalten (gibts auch schon mal kostenlos).
Damit hätten Sie die Mindestanforderungen zur Aufstellung Ihrer Verbindlichkeiten erfüllt.

Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, müssten Sie einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen.

Restschuldbefreiung gibt es per se auch für "vergessene" Gläubiger (nicht für "unterschlagene")

Das Hauptproblem im Inso-Verfahren besteht wohl in Ihrem Fall darin, dass sämtliche Verbindlichkeiten (auch das Darlehen für Ihre Whg.) ins Verfahren einfließen und eben nicht mehr nach Gutdünken bedient werden können.
Dauerschuldverhältnisse, die auf Kredite zurückgehen, werden aufgelöst..
Wenn der Verkehrswert der Wohnung die eingetragenen Grundschulden deutlich übersteigt, wird ein Treuhänder im Verfahren die Zwangsversteigerung betreiben.
Vom status quo ausgehend, würden Sie die Wohnung im Verfahren verlieren.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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