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Autor Thema: Insolvenzverfahren durch Rücknahme des RSB-Antrags beenden?  (Gelesen 2286 mal)

Der_Alte

  • Gast

Ich beschäftige mich gerade mit der Frage, ob ich mein Verbraucherinsolvenzverfahren aktuell durch Rücknahme des Antrag auf Restschuldbefreiung beende.
Wenn ich es richtig sehe, ist das IV vom Antrag auf RSB abhängig und die Rücknahme des Antrags führt zu einer Verfahrensbeendigung.

Meine Gründe für diesen Gedanken will ich kurz skizzieren.
Ein Gläubiger ist ein Familienmitglied, dass noch etwa 40.000 € zu bekommen hat. Dieser Gläubiger hat die einzig vorlegbare Abtretung, die auch aktuell nach 114 InsO greift. Aus moralischen Gründen werde ich die volle Summe zurückzahlen müssen und wollen, so dass mir hier die RSB keinen Vorteil bringt.
An der Gültigkeit der Abtretung ändert sich durch die Verfahrenseinstellung nichts, so dass ich mit gleichem pfändungsfreien Netto nach Hause gehe wie aktuell auch. Allerdings wird dort kein Antrag gestellt werden, die Ehefrau nicht weiter zu berücksichtigen und es bleibt bei zwei unterhaltsberechtigten Personen. Da ist man sich ja beim Treuhänder nicht unbedingt sicher.

Die Steuererstattungen (ca. 3500 - 4000 € pro Jahr) wären wieder meine, davon könte ich einige der kleinen Gläubiger bezahlen. Darunter sind auch welche, die mir in der Sache Leid tun und denen ich gern die volle Summe überweisen würde. Andere könnte ich evtl. zum Vergleich überreden.

Die Einstellung des Verfahrens bringt mir eine dreijhrige Sperre, so dass ich ab 2015 erneut einen Antrag stellen könnte.

Meine Idee ist dabei, 2016 mit dem neuen Verfahrensablauf zu beginnen, Anfang 2017 den erneuten Antrag zu stellen und die zweijähige Abtretungsphase für den Famliliengläubiger zu nutzen. Der wäre dann vollständig befriedigt. Mit den anderen Gläubigern zusammen wären das etwa 110.000 €. Wenn die Neuregelung des Insolvenzrechts greift, könnte ich sogar die 25 % Marge in drei Jahren erreichen und wäre dann 2020 fertig, spätestens aber 2022, weil die Verfahrenskosten auf jeden Fall gedeckt wären.
Wenn ich das jetzige Verfahren weiterlaufen lasse, muss ich wegen des Familiengläubigers auch bis 2023 oder 2024 zahlen. Ich wäre also mit Glück ein bis drei Jahre früher fertig mit der Gesamtlast.

Was könnte an Ungemach passieren?

Ich gehe davon aus, dass sich die übrigen Tabellengläubiger einen vollstreckbaren Auszug holen. Gehaltspfändung ist nicht drin, da bereits wirksam abgetreten. Schlimmstenfalls könnte die Ehefrau aberkannt werden, das wäre hinnehmbar.  Kontopfändung wird wahrscheinlich sein, aber auch da kommt nichts außer dem unpfändbaren Gehalt, was man sich auf dem P-Konto schützen lassen könnte. Für Auslagenerstattungen pp. müsste man sich gelegentlich eine Freigabe bei Gericht holen.
Die Steuererstattungen würden auf das Konto meiner Frau gehen; wenn es schlecht läuft holt sich einer der Gläubiger die Erstattung direkt beim FA. Da könnte ich aber gegenlenken indem ich die Erstattung an den Familiengläubiger abtrete.

Hab ich was wesentliches übersehen?
Danke für Gedanken und Anregungen.
« Letzte Änderung: 22. März 2012, 20:40:59 von Der_Alte »
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Maurice Garin

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Re: Insolvenzverfahren durch Rücknahme des RSB-Antrags beenden?
« Antwort #1 am: 22. März 2012, 21:02:36 »

In welchem Verfahrensabschnitt sind Sie denn? Und haben Sie einen Antrag auf Kostenstundung gestellt?

Eine Rücknahme des Antrags auf RSB führt im lfd. Verfahren nicht zur Einstellung des Verfahrens, wohl aber eíne Rücknahme des Antrags auf Kostenstundung (wenn die nicht anderweitig gedeckt sind). Dann hätten Sie zusätzlich halt die Kosten des Verfahrens am Bein (und würden diese wohl mit ins neue Verfahren nehmen).

Theoretisch könnte auch irgendein Gläubiger erneut einen Insolvenzantrag stellen. Dann müßte er zwar die Kosten vorschießen, aber die wären durch die Steuererstattung für ein Jahr ja schon gedeckt. Die folgenden Erstattungen wären wieder Masse. Das halte ich aber für unwahrscheinlich.

Worauf basieren die Steuererstattungen denn? Und warum lassen Sie sich nicht einen Freibetrag eintragen? Dadurch erhöht sich zwar der pfändbare Teil, aber der fließt ja an den Familiengläubiger.

Grds. halte ich Ihre Überlegungen aber für nachvollziehbar.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Insolvenzverfahren durch Rücknahme des RSB-Antrags beenden?
« Antwort #2 am: 22. März 2012, 22:05:31 »

Ich bin noch im eröffneten Verfahren. Kosten sind nicht gestundet und durch Kostenvorschuß und Masse ausreichend gedeckt.

Die Steuerstattung entsteht durch hohe Fahrtkosten zur Arbeit. Von einem Freibetrag hätte ich keine Ersparnis, weil ich ohnehin schon über dem Höchstsatz liege. Und es würde ja nur noch bis Anfang nächsten Jahres an den Abtretungsgläubiger gehen, dann sind die 24 Monate rum.
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Maurice Garin

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Re: Insolvenzverfahren durch Rücknahme des RSB-Antrags beenden?
« Antwort #3 am: 22. März 2012, 22:25:50 »

Die Steuerstattung entsteht durch hohe Fahrtkosten zur Arbeit. Von einem Freibetrag hätte ich keine Ersparnis, weil ich ohnehin schon über dem Höchstsatz liege. Und es würde ja nur noch bis Anfang nächsten Jahres an den Abtretungsgläubiger gehen, dann sind die 24 Monate rum.
Dann stellen Sie den Antrag nächstes Jahr halt nicht. Die Erstattung für 2013 würde in der WVP voll an Sie fließen, unterstellt, das Verfahren wird bis Ende diesen Jahres aufgehoben. Das löst aber natürlich nicht das Problem mit dem Ablauf der Zweijahres-Frist.

Wenn die Kosten des lfd. Verfahrens schon gedeckt sind, würde eine Rücknahme des RSB-Antrages nicht zu einer Verfahrenseinstellung führen. Das würde ganz normal abgeschlossen.
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Insoman

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Re: Insolvenzverfahren durch Rücknahme des RSB-Antrags beenden?
« Antwort #4 am: 23. März 2012, 11:52:46 »

Ohne jetzt länger darüber nachgedacht - oder recherchiert- zu haben..
Ich halte das Vorgehen zumindest für zweifelhaft (unabhängig von der formaljuristischen Frage der Durchführbarkeit..).
Als Gläubiger, wahrscheinlich auch als Insolvenzrichter, würde ich mir Gedanken machen, ob für das -erneute- Verfahren überhaupt Rechtsschutzbedürfnis besteht.
Immerhin rücken sie damit in die Nähe der Begünstigung, zumal der gesicherte Gläubiger auch noch eine nahestehende Person zu sein scheint.
Sie könnten sich die Frage gefallen lassen müssen, warum sie das erste RSB-Verfahren nicht zum Abschluss gebracht haben.

Jedenfalls muss hier noch gründlich nachgedacht werden, bevor Sie eine folgenreiche Entscheidung treffen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Insolvenzverfahren durch Rücknahme des RSB-Antrags beenden?
« Antwort #5 am: 23. März 2012, 15:50:44 »

@Insoman

Genau diese Überlegungen sind es eben, ob man den Weg tatsächlich gehen kann. Es wäre möglicherweise verlockend, aber, wie Sie schon anmerken, auch nicht so ganz trivial.

Danke erst einmal fürs Mitdenken, auch an Maurice Garin.
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