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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kawa7881 am 28. September 2010, 15:46:42

Titel: Insolvenzverfahren eröffnet und jetzt?
Beitrag von: kawa7881 am 28. September 2010, 15:46:42
Hallo Ihr Lieben,

mein Mann hat heute Bescheid bekommen, dass die Insolvenz gestern eröffnet wurde mit Treuhänder u.s.w.

Nun ist es so, dass er am 10.10.10 Lohn bekommt. Dieses geht auf mein Konto (Ehefrau) ein, da seins von einem Gläubiger gepfändet wird.

Dürfen wir dann noch über dieses Geld verfügen. Ab wann schaltet sich der Treuhänder ein und pfändet Lohn?
Die Frist für die Forderungen der Gäubiger ist erst Ende November, die Gäubigerversammlung Anfang Dezember.

Kann mein Konto auch gepfändet werden?

Liebe Grüße
Titel: Re: Insolvenzverfahren eröffnet und jetzt?
Beitrag von: horst69 am 28. September 2010, 17:02:41
Hallo Kawa !

Zuerst sei gesagt das dein Konto nicht gepfändet werden kann, vorrausgesetzt du bist "sauber".
Das heißt du bist nicht insolvent und hast auch nichts mit unterschrieben !?

Zum jetzigen Zeitpunkt hat dein Mann keinen Treuhänder, sondern einen Insolvenzverwalter. Treuhänder wird er in der Wohlverhaltensphase genannt.

Meiner Meinung nach wird der Insolvenzverwalter in Kürze mit deinem Mann Kontakt aufnehmen.

Ist von seinem aktuellen Lohn etwas pfändbar?? Er darf zwar über das Geld verfügen, ist aber ein Teil davon pfändbar, wird sich das der Verwalter von euch wiederholen !

Die Kontopfändung deines Mannes wird aufgehoben, da in der Insolvenz eine Vollstreckung ausgesetzt wird.

Wenn Ihr wisst, wer der Verwalter ist, könntet Ihr auch selbst Kontakt aufnehmen, um sicher zu sein !

Gruß Horst
Titel: Re: Insolvenzverfahren eröffnet und jetzt?
Beitrag von: Feuerwald am 28. September 2010, 17:14:21
Zum jetzigen Zeitpunkt hat dein Mann keinen Treuhänder, sondern einen Insolvenzverwalter.

- in der Verbraucherinsolvenz gibt nur einen Treuhänder, was aber auch egal ist. Mit Eröffnung darf nicht mehr über das pfändbare Einkommen und Vermögen verfügt werden.
Titel: Re: Insolvenzverfahren eröffnet und jetzt?
Beitrag von: kawa7881 am 28. September 2010, 17:25:16
vielen, vielen Dank für die schnellen Antwort.
Ich bin "sauber", habe nichts unterschrieben oder ähnliches.

Ja, vom Einkommen ist etwas pfändbar. Kann auch grob abschätzen wie viel.
Da ich in Ausbildung bin (Verdienst mit Bab ca.780€) weiß ich nicht inwietweit ich berücksichtigt werde. Bin zwar als unterhaltsberechtigt eingetragen aber das kann sich ja ändern ( per Antrag, oder??).

Weiterhin hat mein Mann eine Tochter aus 1. Ehe (also erst mal 2 Unterhaltsberechtigte). Hier zahlt er aber nicht den vollen Unterhalt, da er bisher zu wenig versient hat. Das hat sich nun geändert. Er könnte also voll zahlen. Weiß aber nicht wie der IV das jetzt regelt.