Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 23. Januar 2010, 00:05:38

Titel: Insolvenzverfahren - Forderung von Dritten nicht angegeben / untergetaucht!
Beitrag von: KSC am 23. Januar 2010, 00:05:38
Hallo Leute,

mit Hoffnung hilfreiche Antworten zu erhalten wende ich mich an Euch:

Ich denke mein Fall ist bekannt, von 12000€ Schulden, habe ich jetzt noch 4800€ und bin ausbildungssuchend, sprich ab September mache
ich eine Ausbildung (nach).

Folgender Sachverhalt:

August/September 2008 habe ich versucht einen Online-Handel hochzuziehen. Eine Bestellung von einem 250cc (großem) Quad ging ein, sodass ich mir den günstigsten Anbieter dessen Quads rausgesucht habe und dort eine Bestellung auf gab. Da er 200€ billiger war, als die anderen dachte ich,ich kaufe mal da. Betrag rund 1500€ überwießen, und er hat sich niewieder gemeldet. Sept. 2008 habe ich eine Strafanzeige wegen Betruges gestellt, und seitdem auch von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nichtsmehr gehört. Dachte das sie die Strafanzeige fallen lies.

Heute kam ein Schreiben:

Anklage / Strafsache
Amtsgericht wegen Verdachts d. gem. gew. Betrug gegen ein mehrfach vorbestrafter Mann und gegen eine Frau.

Mitte März - Gerichtsverhandlung / Strafprozess.

Habe dem Insolvenzverwalter nun die Sachlage geschrieben.

Meine Fragen:

1.) Was kann der Insolvenzverwalter machen? RSB versagen? Wusste es ja wirklich nicht, bzw. dachte das die Leute untergetaucht wären, da es auch viele Geschädigte der Firmen gibt.

2.) Ich habe Montag Termin beim Rechtsanwalt / Forderungseinzug, bis hin zur Zivilklage / Kontopfändung. Was wird der Insolvenzverwalter gegen den Betrüger machen - bzw. wird er was machen oder kann er was machen, wenn ja was?

Vielen Dank für Eure Antworten,

schönes Wochenende



Titel: Re: Insolvenzverfahren - Forderung von Dritten nicht angegeben / untergetaucht!
Beitrag von: Feuerwald am 23. Januar 2010, 00:46:14
.. muss noch mal lsen




Titel: Re: Insolvenzverfahren - Forderung von Dritten nicht angegeben / untergetaucht!
Beitrag von: Insokalle am 23. Januar 2010, 11:56:35
Stand des Insolvenzverfahrens?

Termin abblasen.
Wenn eine Forderung besteht, dann gehört sie erst mal zur Insolvenzmasse. Der IV entscheidet, was er damit machen will. Vielleicht gibt er sie irgendwann frei, dann können Sie einen neuen Termin vereinbaren.
Titel: Re: Insolvenzverfahren - Forderung von Dritten nicht angegeben / untergetaucht!
Beitrag von: KSC am 23. Januar 2010, 12:52:25
Hallo,

7 Monate bin ich nun im Insolvenzverfahren!

Kein Schlusstermin - Prüfungsstichtag war.

Hab das Geld ja nicht, weiß nicht ob bei dem was zu holen ist?!
Titel: Re: Insolvenzverfahren - Forderung von Dritten nicht angegeben / untergetaucht!
Beitrag von: Feuerwald am 23. Januar 2010, 15:38:56
Forderung von Dritten nicht angegeben

- wo nicht angegeben?
Titel: Re: Insolvenzverfahren - Forderung von Dritten nicht angegeben / untergetaucht!
Beitrag von: KSC am 23. Januar 2010, 15:44:56
Am Anfang bei dem Antrag da sollte man es ja angeben oder?

Da die untergetaucht waren, und ich 1,5 Jahre von der Polizei garnichts gehört habe, ging ich davon aus das ich das Geld abschreiben könne,
war aber nix - jetzt haben sie sie!