Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: max123 am 10. Dezember 2009, 18:12:45
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Hallo,
ich stehe am Anfang einer Privatinsolvenz.
Es soll ein Gutachten meiner Baugenossenschaftsanteile erstellt werden.
Was passiert jetzt?
Kann das Gericht denn meine Genossenschaftsanteile für die Anrechnung auf meinem Kosten von meinem Vermieter einkassieren?
Verliere ich dann womöglich meine Wohnung?
Vielen Dank für die Antworten
Gruß
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Die Genossenschaftsanteile sind kündbar.
Der BGH ist der Meinung, dass daraus nicht zwangsläufig eine Kündigung der Wohnung erfolgen muß.
Ist dem so, sollte ein Dritter die Anteile neu einzahlen.