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Autor Thema: Insolvenzverfahren läuft Jetzt viele Fragen  (Gelesen 3916 mal)

Wirbelwind

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Insolvenzverfahren läuft Jetzt viele Fragen
« am: 25. August 2007, 20:28:59 »

Hallo,
meine Freundin mußte nach jahrelanger Selbständigkeit Insolvenz anmelden.  Die ganzen Sachen sind jetzt beim Gutachter.
Da Alles noch sehr frisch ist, ist Sie im Moment nicht in der Verfassung selbst alle Informationen zu sammeln.  Darum versuche ich ihr ein wenig zu helfen.
Ihr Auto mußte sie abgeben, da die Versicherung gekündigt hatte, wegen fehlender Beitragszahlung.  Außerdem war der Wagen finanziert.  Jetzt habe ich ihr einen billigen Fahrersatz überlassen (Wert 500Euro). 

Darf sie den Wagen auf sich zulassen, bekommt sie einen Versicherungsvertrag bei den Versicherungen? Darf man ihr den Wagen weg nehmen?

Sie hat eine Wohnung die mit 600Euro Miete das Budget übersteigt.  Das Arbeitsamt zahlt aber noch ein halbes Jahr weiter.  Und dann? Das Problem ist, dass sie 2 Hunde hat.  Was ist wenn Sie keine günstigere 'Wohnung findet? Wie teuer darf die Wohnung sein?

Wäre es sinnvoll zusammen zu ziehen? Was passiert bei einer event.  Heirat? Worauf muß man achten, damit sie oder wir möglichst viel Geld zum Leben haben?? Selbstverständlich soll alles legal ablaufen.

Diese Fragen erscheinen Euch wohl sehr banal.  Denke, dass die wirklich wichtigen noch im Laufe der Zeit kommen werden.  Nur das sind jetzt Dinge, die Ihr durch den Kopf gehen.

Danke für Eure Hilfe
Gerd
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Feuerwald

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Re: Insolvenzverfahren läuft Jetzt viele Fragen
« Antwort #1 am: 25. August 2007, 21:15:03 »

"Darum versuche ich ihr ein wenig zu helfen. "

-> Das finde ich toll, vor allem mit einem solchen Thema so offen umzugehen.


"Jetzt habe ich ihr einen billigen Fahrersatz überlassen (Wert 500Euro)."

-> Wichtig ist, solange das Insolvenzverfahren läuft, sollte es eine Überlassung sein, keine Schenkung (!),  ggf. schriftlich fixieren.


"Darf sie den Wagen auf sich zulassen, bekommt sie einen Versicherungsvertrag bei den Versicherungen? Darf man ihr den Wagen weg nehmen?"

-> Ich würde zumindest warten, bis das Insolvenzerfahren eröffnet wurde, denn der Insolvenzverwalter kann bspw. bei Eröffnung Kfz-Steuer und Versicherungsguthaben einkassieren, in dem er diese Verträge kündigt. Das muss aber nicht passieren. Aufpassen bei Lastschriften, auch die können „zurückgeholt“ werden. 


"Sie hat eine Wohnung die mit 600Euro Miete das Budget übersteigt.  Das Arbeitsamt zahlt aber noch ein halbes Jahr weiter.  Und dann? "

-> Hier geht es um das liebe SGB II (Hartz -IV- Gesetze).  Wir wissen ja noch alle, keiner wird seine Wohnung verlieren, das prophezeiten damals die Lügenbarone in Berlin.  Real ist das Thema Zwangsumzug eine Vergewaltigung der Menschewürde und Bürgerrechte. Das  SGB II ist ein Fachgebiet für sich.  Zum Thema Hartz-IV gibt es einige gute Foren. Vorab ein Erguss aus meiner Feder: Es tut gut das Bemühen um eine neue Unterkunft zu dokumentieren. Das Amt hat Listen, aus denen die angemessenen Kosten der Unterkunft (Wohnfläche / qm-Preis) hervorgeht. Daran sollte man sich halten und VOR Anmietung den Mietvertrag vom Wichtelhuber im Amt genehmigen lassen, was die Anmietung fast hoffnungslos macht. Auch wird der Vermieter ein spezielles Formular ausfüllen und unterschreiben müssen, was wie ein Brandsiegel den Wohnungssuchenden durch sein Leben unter Hartz-IV begleitet.


"Das Problem ist, dass sie 2 Hunde hat.  Was ist wenn Sie keine günstigere 'Wohnung findet? Wie teuer darf die Wohnung sein?"

-> Siehe oben. Meist so bis 45 qm und  Nettomiete unter 5,- Euro.  Näheres sagt das Amt.


"Wäre es sinnvoll zusammen zu ziehen? "

-> Dann bilden Sie ganz schnell eine sog. Bedarfsgemeinschaft und dürfen den Lebenspartner unterhalten. Ihr Einkommen wird dann angerechnet. Auch so ein Vorschrift, für die es eigentlich keine Grundlage gibt.


"Was passiert bei einer event.  Heirat? "

-> Siehe oben.


"Worauf muß man achten, damit sie oder wir möglichst viel Geld zum Leben haben?? "

-> Der Zynismus des SGB II geht schon soweit, dass man sich gar nicht mehr trauen kann, die Dinge beim Namen zu nennen, ohne  Gefahr zu laufen, an die Wand gestellt zu werden.  Schon wiederholtes gemeinsames Beisammensein über Nacht oder zwei Zahnbürsten im Becher, kann die "Sozialpolizei" im Schnüffeleinsatz dahingehend auslegen, dass Sie eine Bedarfsgemeinschaft sind und Leistungen zu unrecht bezogen werden. 


"Selbstverständlich soll alles legal ablaufen. "

-> Tja, und da scheiden sich die Geister. Legaler Widerstand ist immer so ne Sache. Sie werden sich auf die Hartz-IV-Logik einrichten müssen. Wer überleben will, muss nachsinnen, legal vor die Hunde zu gehen oder nicht ganz so legal seine Bürger- und Freiheitsrecht einzufordern.

 
"Diese Fragen erscheinen Euch wohl sehr banal. "

-> Nein, die sind tiefgehend.

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
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