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Autor Thema: Insolvenzverfahren nach altem Recht  (Gelesen 2937 mal)

Speedfan

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Insolvenzverfahren nach altem Recht
« am: 08. Dezember 2007, 20:23:32 »

Hallo an alle!

Meine Lage ist Folgende: Eröffnung Regelinsolvenz 06/2001; Schlusstermin 11/2006; Aufhebung desVerfahrens 04/2007; Ende der Wvp 04/2014

Durch die Anwendung des alten Rechts habe ich  also nahezu 14 Jahre zu zahlen.
Meine Frage: Hat jemals jemand in einer ähnlichen Situation eine Verkürzung der Wvp erreichen können? Gibt es Erfahrungen, Klagen oder andere Versuche irgendwelcher Art, um derartige Altverfahren unter das neue, aktuelle Recht zu stellen (gleiches Recht für alle!?)?

Bleibt einem wirklich nur, den Kopf in den Sand zu stecken. . . ?

Freue mich auf jeden Hinweis und

wünsche einen schönen Advent.
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paps

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Re: Insolvenzverfahren nach altem Recht
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2007, 17:49:16 »

m.E. gibt es dazu noch keine Fälle; aber vielleicht weiss ThoFa mehr.
Zumindest Ansatzweise läßt sich aus dem   BGH Beschluss vom 13. Mai 2004 Az.: IX ZB 274/03  herauslesen, dass es kein "Wahlrecht" des Schuldners zu "seinen Gunsten" zu entscheiden (hier Verkürzung der WVP auf 5 Jahre) gibt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

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Re: Insolvenzverfahren nach altem Recht
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2007, 01:54:59 »

Hallo,

eine Verkürzung der WVP ist nicht möglich. Dies ist halt die Last des "frühen Insolventen".

Mir ist aber unbegreiflich warum Sie fast sechs Jahre in der eröffneten Insolvenz verweilt haben !?!

MfG

ThoFa
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Speedfan

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Re: Insolvenzverfahren nach altem Recht
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2007, 10:15:58 »

Hallo paps,
hallo ThoFa!

ja, mir ist es auch unbegreiflich, warum das Verfahren so ewig dauerte. . .  Vermutungen gibt es einige.  Bewegung kam erst in das Verfahren, nachdem ich ein paarmal bei Gericht nachgefragt habe. 
Im übrigen habe ich hier im net einen Beitrag gelesen, der sich mit dieser Problematik befasste.  Darin war der Begriff  "theoretisch unendliches Verfahren" erwähnt.
Ja, wenn die Gläubiger und der Verwalter immer wieder etwas "finden", dann kann es dauern. . .  In der Zwischenzeit zahlt der Schuldner ja fleißig!

Zum Glück für alle anderen Insolventen ist dieser Fehler der InsO mit ihrer Novellierung ja beseitigt wurden.

"Mein" Bundestagsabgeordneter schrieb mir dazu folgendes:
Ich zitiere:

". . . haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08. 12. 2007.  Leider bestehen keine Möglichkeiten einer rückwirkenden "Heilung" im Bereich des geltenden Insolvenzrechts. 

Dagegen sprechen mehrere Gründe.  Zwar sind begünstigende Rückwirkungen grundsätzlich möglich, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen des Vertrauensschutzes, die in Ihrem Fall leider nicht zutreffen.  In dem Zeitraum seit Einführung der Insolvenzordnung (InsO) 1999 bis zu ihrer Novellierung am 01. 12.  2001 bestand eine ausreichende Übergangszeit in der die Neuregelung für alle Unternehmer absehbar war.  Sie mussten demnach mit einer Änderung rechnen und hätten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsprechend verzögern
können. 

Zudem stellt das Rückwirkungsverbot ein elementares Prinzip unseres Rechtsstaates dar, indem es die nachhaltige Anwendung der Gesetze und das Gebot der Rechtssicherheit garantiert.  Dies gilt im Besonderen für Ihre Gläubiger, die auf die bestehenden Regelungen vertrauen.  Eine nachträgliche Angleichung der Gesetzgebung wäre daher unverhältnismäßig. 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen die Problematik ausreichend darlegen konnte. "


Sorry, damals hatte ich Null-Ahnung vom Insolvenzrecht, ganz zu schweigen davon, dass mit einer Änderung des Rechts zu rechnen ist.  Und was heißt verzögern der Eröffnung? Sollte ich mich Strafbar machen? Ich kann mich noch sehr genau erinnern, wie der IV auf Tempo gedrückt hat, damit die Gerichtskosten bezahlt werden! Wusste er schon von der bevorstehenden Änderung der Gesetzeslage. . . ?!
Ich selbst bin davon ausgegangen, das aktuelles Recht auf alle angewandt wird.  Error!!!

Meine Frage an alle:
Bin ich der einzige in dieser Situation? Gibt es noch mehr Leute mit dem Problem? Hat schon mal jemand etwas unternommen? Wie sind die Erfahrungen?

MfG
Speedfan
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ThoFa

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Re: Insolvenzverfahren nach altem Recht
« Antwort #4 am: 15. Dezember 2007, 00:06:33 »

Hallo,

es gibt eine Unmengen an Schuldern, die zu früh angemeldet haben und daher eine rect lange Zeit im Verfahren verbracht haben. Dagegen kann man nichts machen, die Antwort des Abgeordneten ist nämlich vollkommen richtig.

MfG

ThoFa
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