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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverfahren nach über 6 Jahren immer noch nicht beendet - was tun?  (Gelesen 4323 mal)

beva

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Hallo,

ich bin in der Regelinsolvenz (ehem. Einzelunternehmen im Versandhandel), das Verfahren wurde am 1.3.2006 eröffnet.

Nach über 6 Jahren ist das Insolvenzverfahren nun immer noch nicht abgeschlossen - meines Empfindens auch verursacht durch die - vorsichtig gesagt - schleppende Arbeit des Insolvenzverwalters / Treuhänders, von dem ich z.B. noch Ende 2012 Schreiben zur Bitte um Stellungnahme für Forderungsanmeldungen aus Anfang 2006 - also über 5 Jahre alt - bekam, oder dem ich die gleichen Unterlagen bis zu 4 mal senden muss, damit sie einmal erfasst werden, Antworten auf Schreiben bekomme ich spät und erst auf Nachfrage usw.

Meines Erachtens gab es keine Gründe für so eine lange Dauer, der IV meinte am Anfang gar, er hätte noch nie so ordentliche Unterlagen bei Eröffnung gesehen, über alles wurde bis zum Schluss ordnungsgemäß Buch geführt und alle Unterlagen standen dem IV auch zur Verfügung.

Wo bzw. wie kann ich mich am Besten über den Stand des Verfahrens und über evtl. Gründe für die lange Dauer erkundigen?
Es gab bisher noch nicht einmal eine Ankündigung der Restschuldbefreiung, habe natürlich dennoch ab Eröffnung des Verfahrens 50 EUR p. Monat gezahlt, obwohl laut Pfändungstabelle nichts abzugeben gewesen wäre.

Ist es denn gesetzlich zulässig, dass Verfahren so lange dauern, gibt es keine Maximalfrist? Das würde bedeuten, dass der IV/TH die Restschuldbefreiung praktisch beliebig verzögern kann, oder?

Wäre es sinnvoll an das Amtsgericht zu schreiben, bekommt man da Auskunft?
Dem IV traue ich aus o.g. Gründen leider nicht...

Vielen Dank!
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sashsash

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In einer Sache kann ich dir eine positive Antwort geben.
Und zwar gibt es ein BGH-Urteil welches besagt, das eine Insolvenz genau nach 6 Jahren ab Antragsstellung endet.
Somit ist ihre Insolvenz seit dem 1.3.2012 beendet.
Ich empfehle ihnen, sich schnellstens mit allen Unterlagen bei dem zuständigen Amtsgericht vorstellig zu werden, und weiteres klären.
Geben sie dort zu Protokoll über die "Zustände" mit dem IV.

LG
SashSash


P.s.: Es würde mich Interessieren wie die Sache weiter läuft, wenn sie bei Gericht gewesen sind.
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beva

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Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Das wäre ja schön :)
Leider habe ich das BGH Urteil nicht gefunden, haben Sie evtl. eine Quelle dazu?

Ich habe nur ein eher gegensätzliches Urteil aufgespürt :/

Nochmal danke, ich melde mich auf jeden Fall wieder, wenn es Neues gibt.
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beva

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Ha, doch noch gefunden:

PDF: http://www.bag-sb.de/uploads/tx_inhalt/IX_ZB_247-08.pdf

Dann werde ich mich damit mal beim Gericht vorstellen...
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sashsash

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Super.
Ich war gerade in der Forensuche um den Beitrag zu finden, wo einer der Moderatoren das Urteil gepostet hatte.
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beva

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Kurzes Update dazu:
Ich habe unter Berufung auf das BGH-Urteil das zuständige Amtsgericht mit höflicher Bitte um Entscheidung zur Restschuldbefreiung angeschrieben.

Schon zwei (!) Tage später kam die Antwort, dass am 15.8. über die RSB entschieden wird.
Sinngemäß: "Schriftlicher Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen UND es wird beabsichtigt, die RSB zu erteilen. Gläubiger erhalten bis dahin Gelegenheit, Versagungsanträge zu stellen. Die Entscheidung wird nur im Internet bekannt gegeben (keine gesonderten Schreiben)"

D.h. bis 15.8. muss ich noch bibbern :Oh_no: aber wenn alles gut geht, bin ich an dem Tag durch mit der Insolvenz, oder?
Wünscht mir Glück!

Danke für die tolle Hilfe hier! :thumbup:
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sashsash

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....aber wenn alles gut geht, bin ich an dem Tag durch mit der Insolvenz, oder?
Wünscht mir Glück! ....

1. Ja
2. Viel Glück  :thumbup:
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