Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mausy-25 am 30. Mai 2010, 15:21:58
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe nun eine Frage.
Meine Insolvenz wurde am 15.06.2007 eröffnet. In einem Schreiben stand dann das meine Insolvenz im Juni 2011 beendet sein soll.
Is das richtig so??
Oder kommt dann doch noch was?
Bin etwas irritiert.
Liebe Grüße
Mausy
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In einem Schreiben stand dann das meine Insolvenz im Juni 2011 beendet sein soll.
- da müsste man den Inhalt des Beschlusses genau kennen.
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Dann werde ich das mal raussuchen und morgen hier posten.
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Hallo,
hier der Text.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung wurde Ihnen rechtskräftig angekündigt; die Wohlverhaltensperiode endet voraussichtlich am 15.06.2011. Sofern Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen und kein Restschuldversagungsantrag gestellt wird, können Sie nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode mit der Erteilung der Restschuldbefreiung rechnen.
Was hat das jetzt zu heißen? Bin ich dann am 15.06.2011 durch mit dem ganzen Kram?
Lg Mausy.
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4 Jahre gibt es nicht. Es sind 6 Jahre. Wenn tatsächlich das Insolvenzverfahren 2007 eröffnet wurde, kann da etwas nicht stimmen.
Vielleicht ein Tippfehler.
Ich würde auch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de mal nachsehen, ob sich dort etwas anders findet.
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Da kann ich leider nicht wirklich was finden.
Aber das Schreiben kam vom Amtsgericht, die können sich doch nicht einfach vertippen oder?
Jetzt bin ich erst Recht durcheinander.
Oder soll ich einfach mal beim Amtsgericht anrufen und nachfragen?
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beim Amtsgericht anrufen und nachfragen?
- ja
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Dann versuche ich das morgen mal.
Vielleicht habe ich ja Glück.