Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MCCOY2013 am 15. Januar 2014, 07:18:18

Titel: Insolvenzverfahren treuehändler
Beitrag von: MCCOY2013 am 15. Januar 2014, 07:18:18
Meiner Frau und ich sind uns sehr unsicher, heute Mittag kommt der treuehändler vorbei! Nun habe ich gelesen das Hunde zur Insolvenzmasse gehören? Stimmt das wenn ja wäre das eine Katastrophe, wir lieben unserer Hunde es sind nur 2. ich hoffe mir kann jemand weiter helfen!
Titel: Re: Insolvenzverfahren treuehändler
Beitrag von: Tretgeber am 15. Januar 2014, 10:58:00
Soweit ich weis ist dies so / kann so gehandhabt werden.

Aber der Treuhändler hat da, nach meinem Wissen, ähnlich wie beim TV einen Ermessensraum.
Soll heisen, so wurde es mir mal erklärt, das nur äusserst wertvolle und teure Tiere "gepfändet" werden.

Kurz gesagt: mir ist KEIN einziger Fall bekannt wo Tiere gepfändet wurden.
Titel: Re: Insolvenzverfahren treuehändler
Beitrag von: MCCOY2013 am 15. Januar 2014, 11:10:26
Vielen Dank für die rasche Antwort, ich habe mich nochmals bei meinem Rechtsanwalt vergewissert ihm ist sowas nicht bekannt, und außerdem wäre der Aufwand viel zu groß anscheinend, unserer Hunde haben schon einen gewissen Wert aber ich denke mal es wäre ein Unding sie uns zu entnehmen!
Titel: Re: Insolvenzverfahren treuehändler
Beitrag von: tomwr am 18. Januar 2014, 23:20:26
Zitat
§ 811c Unpfändbarkeit von Haustieren
(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.