Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: reinhardt321 am 07. Dezember 2006, 13:04:35

Titel: Insolvenzverfahren u. eigenes Auto
Beitrag von: reinhardt321 am 07. Dezember 2006, 13:04:35
Hallo,
ich möchte das Insolvenzverfahren beantragen u. habe einen Fiat
Cinquecento Bj.94 mit 40 Ps.Kann ich den Behalten?
;-(
Titel: Insolvenzverfahren u. eigenes Auto
Beitrag von: paps am 07. Dezember 2006, 17:24:11
Wenn Sie ihn zur Ausübung ihrer Erwerbsobliegenheit benötigen ja.
Ansonsten mal den Schwackewert suchen, auf dieser Basis können Sie den PKW beim IV auslösen.[addsig]
Titel: Insolvenzverfahren u. eigenes Auto
Beitrag von: reinhardt321 am 08. Dezember 2006, 07:41:25
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.Ich hab über Autoscout24 u. Mobile.de
Vergleichswerte rausgesucht,demnach ist das Auto 350 bis 450 Euro
wert.Der Verwertungsaufwand könnte den Wert des Fahrzeuges also
übersteigen.Ist der Wagen trotzdem weg?
Gruß
Reinhardt
Titel: Insolvenzverfahren u. eigenes Auto
Beitrag von: paps am 08. Dezember 2006, 17:28:54
nein, wenn er zum Weg zur Arbeit benötigt wird.[addsig]