Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: reinhardt321 am 07. Dezember 2006, 13:04:35
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Hallo,
ich möchte das Insolvenzverfahren beantragen u. habe einen Fiat
Cinquecento Bj.94 mit 40 Ps.Kann ich den Behalten?
;-(
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Wenn Sie ihn zur Ausübung ihrer Erwerbsobliegenheit benötigen ja.
Ansonsten mal den Schwackewert suchen, auf dieser Basis können Sie den PKW beim IV auslösen.[addsig]
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort.Ich hab über Autoscout24 u. Mobile.de
Vergleichswerte rausgesucht,demnach ist das Auto 350 bis 450 Euro
wert.Der Verwertungsaufwand könnte den Wert des Fahrzeuges also
übersteigen.Ist der Wagen trotzdem weg?
Gruß
Reinhardt
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nein, wenn er zum Weg zur Arbeit benötigt wird.[addsig]