Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: grosserfrecher am 23. April 2008, 19:04:56
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Hallo,
ich hab ne Frage, und zwar bin ich seit 2 Jahren im privaten Insolvenzverfahren, und meine Freundin wohnt in Frankreich und ich will zu Ihr ziehen, was passiert dann mit meinem Insolvenzverfahren.
Ich habe gelesen das es in Frankreich um einiges schneller geht wie hier in Deutschland.
Kann mir jemand weiter helfen, oder ein paar Infos geben.
Wäre sehr dankbar
Gruß Marc
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grundsätzlich ist ein Umzug - wohin auch immer - insolvenzrechtlich nicht untersagt. Sie müssen sich jedoch an die Obliegenheiten (§ 295 IsnO –insb. die Erwerbsobliegenheiten und Meldepflicht bei Umzug/Jobwechsel) halten.
Das Verfahren läuft weiter.
Die Frage ist bspw., ob Sie derzeit in Lohn und Brot stehen und durch einen Umzug Ihren Job einbüßen und somit die Gläubiger wirtschaftlich benachteiligt würden.
Gruss
Feuerwald