Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: totti030 am 17. August 2010, 09:22:36
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Kann mir hier jemand helfen? Ich bin jetzt seit dem 24.06.2010 in der Insolvenz und mein ehmaliges Konto wurde vom Insolvenzverwalter gekündigt. Habe dann bei der selben Bank ein neues Konto eröffnet und jetzt sind wieder die Pfändungen dadrauf. Ist das rechtens?
Wo kann man sich denn da schlau machen? Auf das Konto kommt nur Gehalt von ca. 850 € jeden Monat. Das ist sowieso nicht pfändbar.
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Wenn die Insolvenz bereits eröffnet ist, sind Pfändungen unzulässig.
Einzelvollstreckungen der Gläubiger sind im laufenden Verfahren nicht zulässig. Die Kommunikation hat nur noch über den TH zu erfolgen.
Das sollte aber die Bank eigentlich wissen.
Tip: Das Konto auf ein P-Konto umstellen. Da sind 985 EUR auf jedenfall Pfändungsgeschützt.
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Der Hauptirrtum besteht darin, zu glauben, dass sich der PfÜB nur auf das Konto bezieht.
Die meisten Beschlüsse sind auf alle geschäftlichen Beziehungen mit dem Bankinstitut ausgestellt.
Insofern nutzt die Eröffnung eines neuen oder weiteren Kontos bei der selben Bank gar nichts.
Das die PfÜB auch auf das neue Konto übertragen werden, ist demnach normal.
Lediglich eine Vollstreckung aus diesen Beschlüssen ist nach Eröffnung nicht mehr möglich.
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Und ein P-Konto ist in einer eröffneten Insolvenz auch kein besonders nennenswerter Tipp. Oder habe ich da einen Vorteil eines P-Kontos innerhalb einer Insolvenz übersehen? Ich denke nicht.
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Der Hauptirrtum besteht darin, zu glauben, dass sich der PfÜB nur auf das Konto bezieht.
Die meisten Beschlüsse sind auf alle geschäftlichen Beziehungen mit dem Bankinstitut ausgestellt.
Insofern nutzt die Eröffnung eines neuen oder weiteren Kontos bei der selben Bank gar nichts.
Das die PfÜB auch auf das neue Konto übertragen werden, ist demnach normal.
Lediglich eine Vollstreckung aus diesen Beschlüssen ist nach Eröffnung nicht mehr möglich.
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Was heißt "PfÜB"?
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Pfändungsüberweisungsbeschluss.
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