Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gonzo am 12. Januar 2010, 03:03:01

Titel: Insolvenzverfahren vom Ausland aus eröffnen?
Beitrag von: Gonzo am 12. Januar 2010, 03:03:01
Hallo,

Ich habe mich nach Jahren des Kopf-in-den-Sand-Steckens erschlossen doch einmal zu agieren, und bin über dieses Forum gestolpert. Ich habe ein paar Fragen zu meiner (recht speziellen) Situation, und konnte in den bisherigen Diskussionen rund um Auslnad/Insolvenzverfahren nicht wirklich Hilfestellung für meine Situation finden. Bitte verzeiht mir wenn ein ähnlicher Fall doch schon einmal abgehandelt wurde.

Ich habe seit 2004 aus meiner ehemaligen Selbständigkeit einen kleinen Schuldenberg, über den ich die Übersicht verloren habe. Damals waren es etwa 50.000 Euro. (Viele kleinere Summen zwischen 500 - 2000 Euro, größter Einzelposten etwa 6.000 Euro)  Heute dürfte es sicherlich durch Folgekosten ein wenig mehr sein.

Ichb arbeite nun seit 2,5 Jahren im EU - Ausland, und werde hier nicht behelligt. Ich lebe mit meinen 3 Kleinkindern und meiner Lebensgefährtin zusammen, sie ist noch Studentin, und wir kommen von meinem Einkommen gerade so über die Runden.
Eine Konten- / Gehaltspfändung hier vor Ort würde zu einem finanziellen Fiasko führen, deswegen habe ich die letzten Jahre lieber komplett die Füße stillgehalten...aber das kann ja auch nicht ewig so weitergehen...

Meine Fragen dazu:

Habe ich unter diesen Umständen, mit einem Wohnsitz im Ausland, überhaupt die Möglichkeit ein  Insolvenzverfahren in D zu beantragen? (Schulden sind auch in D angefallen)

Falls möglich: Wie sollte ich eurer Meinung nach besten vorgehen? Eine übereilte Pfändung von Gläubigern wäre, wie gesagt, ein Fiasko...

Ich habe erfahren das in D ein Haftbefehl für die Erzwingung der (neuen) EV für mich vorliegt. Aus obig genannten Gründen habe ich Angst diese abzugeben. Es handelt sich bei dem Gläubiger um einen kleineren Posten, etwa. 600,- Euro. Sollte ich dort vielleicht einfach eine Ratenzahlung vereinbaren, und die Abgabe einer EV hinauszuzögern?

Wie hoch liegt der Freirahmen für die Einkommen das einen bleibt, wird das vielleicht individuell bemesssen (3 Kinder/Studentin im Haushalt)? Unsere Wohnung ist z.B. recht teuer (trotz Sozialwohnung), da ich in einer recht kostenintensive Ecke Europas arbeite.

Entschuldigt die vielen Fragen. Wäre über jeden hilfreichen Ratschlag sehr erfreut, stehe gerade am Fuß eines Berges den es zu erklimmen gilt, und weiß nicht so richtig wie und wo anzufangen.

Einen schönen Tag euch,
Gonzo



Titel: Re: Insolvenzverfahren vom Ausland aus eröffnen?
Beitrag von: rookie am 12. Januar 2010, 16:04:53
Das Du bis jetzt noch nicht von den Gläubigern behelligt wurdest liegt aber nicht daran das Du im Ausland wohnst.

Du hast nur Glück.

Vollstreckungsbescheide können auch in der EU problemlos "vollstreckt" werden.

ES kostet für den Gläubiger halt nur mehr

Informiere Dich über die Gegenbenheiten bzw. Voraussetzungen einer Insolvenz in dem Lande wo Du wohnst.

Das ist überall unterschiedlich
Titel: Re: Insolvenzverfahren vom Ausland aus eröffnen?
Beitrag von: Gonzo am 12. Januar 2010, 17:31:50
Danke für die Antwort.

Also ist ein solches Verfahren in D., an dem Amtsgericht an dem das Unternehmen gemeldet war, mit einem Wohnsitz im Ausland nicht möglich?
Titel: Re: Insolvenzverfahren vom Ausland aus eröffnen?
Beitrag von: paps am 12. Januar 2010, 18:53:21
Nein, für ein Insolvenzverfahren in D benötigen Sie eine ladungsfähige Anschrift in D.

Ob Sie sich mit dem einen Gläubiger einigen sollen oder nicht, kann nicht beurteilt werden, da dazu die Gesamtsituation besser bekannt sein müßte.
Inzwischen dürften ja auch andere GL zur EV gebeten haben.

Gäbe es die Möglichkeit, einen Einmalbetrag in Höhe von 20 -30 % der Gesamtforderung aufzutreiben, könnte man damit vom Ausland aus Vergleiche führen.
Oder Sie suchen sich in D eine Institution / Anwalt, die für Sie die Lage sondiert und dann Vergleiche führt.

Zu den pfändbaren Beträgen:
Die sollten sich beim Wohn- und Arbeitsort im Ausland nach den dortigen Gegebenheiten richten.
Ansonsten dürfte die LG nicht zählen und die Kinder nur, wenn es eigene sind.


Titel: Re: Insolvenzverfahren vom Ausland aus eröffnen?
Beitrag von: Gonzo am 13. Januar 2010, 03:29:49
Vielen Dank für die Infos. Klingt nicht besonders rosig für mich. Eine Insovenz hier vor Ort ist aus Kosten- und Sprachgründen leider auszuschliessen. Ich werde dann einmal versuchen Vergleiche/Ratenzahlungen mit den derzeitig am meisten pochenden Gläubigern abzuschliessen.

Eine Frage dazu noch: Wenn ich mit der(den) Partei(en), die eine EV für mich beantragt haben, einen Vergleich schließe und davon den GV informiere würde, könnte ich dadurch die Abgabe der EV vermeiden? Selbst wenn bereits ein Haftbefehl beantragt wurde?

Ich habe die große Sorge, das ansonsten mit einemmal das Konto / Gehalt gepfändet wäre, und wir leben leider von "der Hand in den Mund".

Danke,
Gonzo
Titel: Re: Insolvenzverfahren vom Ausland aus eröffnen?
Beitrag von: paps am 13. Januar 2010, 16:48:57
Wenn Vergleiche zustande kommen, könnten Sie dem GV die Kopie des Vergleiches zusenden.

Das bewirkt aber nicht, dass der GV-Auftrag zurückgestellt wird.
Dies müßte der Gläubiger tun.

Gleichfalls sollten Sie darauf achten, nicht allzuviel von ihrem neuen AG, Konto u.ä. preisgeben.
Titel: Re: Insolvenzverfahren vom Ausland aus eröffnen?
Beitrag von: Gonzo am 13. Januar 2010, 17:29:25
Gut, dann nochmals vielen Dank für die Auskünfte.

Eine schöne Woche euch,
Gonzo