Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Martino am 27. Dezember 2008, 14:58:23

Titel: Insolvenzverfahren> vergessene GläubigerY Was ist in den Fällen mit Restschudlb
Beitrag von: Martino am 27. Dezember 2008, 14:58:23
Habe nun schon wieder vom Inso-Verwalter gehört, dass vergessene Gläubiger im Antrag oder nach Schlusstermin nicht mehr bei der Restschuldbefreiung berücksichtigt werden. Der sagt man hat eben Pech. Ich habe da aber ganz andere Sachen gelesen und gehört? Was stimmt denn nun? :hi:
Titel: Re: Insolvenzverfahren> vergessene GläubigerY Was ist in den Fällen mit Restschudlb
Beitrag von: Feuerwald am 27. Dezember 2008, 15:47:21
"oder nach Schlusstermin nicht mehr bei der Restschuldbefreiung berücksichtigt werden"

- diese Insolvenzgläubiger werden nicht bei der Verteilung der Insolvenzmasse bzw. den weiteren pfändbaren laufenden Bezügen berücksichtigt. Dennoch sind es Insolvenzgläubiger deren Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

"Der sagt man hat eben Pech. "

- "man" hat als Insolvenzgläubiger dann tatsächlich Pech.