Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: marshmellow am 01. September 2010, 18:39:15
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Wie ich in den diversen bereits besetehenden threads zum Thema I-Verschleppung bereits las, können ja anscheinend nur juristische Personen wegen Insolvenzverschleppung strafbar werden.
Da ich mir noch nicht grün bin, ob ich eine Privatinsolvenz beantragen soll oder nicht meine zwei Fragen:
Gelte ich als selbständiger Freiberufler als eine "juristische Person"?
Kann ich mich also u.U. der Insolvenzverschleppung strafbar machen?
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Gelte ich als selbständiger Freiberufler als eine "juristische Person"?
- nein
Kann ich mich also u.U. der Insolvenzverschleppung strafbar machen?
- nein
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Pwooh. Merci!