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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld  (Gelesen 1953 mal)

swen23j

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Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld
« am: 20. Juni 2009, 09:33:01 »

hallo guten morgen zusammen

habe da mal eine frage bin seit nun knap über 4 jahren in privater insolvenz und bis jetzt hat alles gut geklappt und keine schwierigkeiten .

habe heute ein brief bekommen das ich dem insolvenbzverwalter 119 euro in 2 wochen überweißen soll für seine tätigkeiten im letzten jahr .....

nun frage ich mich wieso will er auf einmal geld haben die jahre davor habe ich niee was zahlen müssen und dazu kommt ja noch bin in

insolvenz und habe kein geld wie soll ich in 2 wochen die 119 euro auftreiben :-)  im brief steht noch der paragraf       § 298 abs.1 insO.

hat jemand damit erfahrung und könnte mir einen rat geben wie ich mit diesem brief umgehen soll ?

MFG
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rookie

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Re: Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld
« Antwort #1 am: 20. Juni 2009, 09:37:32 »

§ 298 Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders
(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders, wenn die an diesen abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken und der Schuldner den fehlenden Betrag nicht einzahlt, obwohl ihn der Treuhänder schriftlich zur Zahlung binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen aufgefordert und ihn dabei auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung hingewiesen hat. Dies gilt nicht, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a gestundet wurden.
« Letzte Änderung: 20. Juni 2009, 09:40:42 von rookie »
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swen23j

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Re: Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld
« Antwort #2 am: 20. Juni 2009, 09:56:25 »

kann mir jemand sagen wo ich es nachlesen kann ob meine kosten der insolvenzfehrfahrens gestundet wurde ? weil ich weiß es nicht ..... ich weiß nur das nach meinen 6 jahren die schulden weg sind  restschuldbefreihung


MFG
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rookie

  • Gast
Re: Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld
« Antwort #3 am: 20. Juni 2009, 10:01:53 »

Na Du musst doch noch wissen ob Du einen gerichtl. Beschluss darüber bekommen hast......da steht das drin. Den Antrag solltest Du natürlich auch gestellt haben oder ist das Verfahren schon aus eigener Tasche bezahlt  denn vorher wird ja keine Inso eröffnet???....:coffee:
« Letzte Änderung: 20. Juni 2009, 10:08:30 von rookie »
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swen23j

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Re: Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld
« Antwort #4 am: 20. Juni 2009, 10:13:16 »

habe einen beschluss vom gericht da steht im insolvenzverfahren über das vermögen des xxxxxxx wird dem schuldner die restschuldbefreiung angekündigt ( § 291InsO )  meinst du das ?
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swen23j

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Re: Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld
« Antwort #5 am: 20. Juni 2009, 10:24:00 »

oder meinst du dieses ? 

in der insolvenzeröffnungsverfahren über das vermögen des xxxxxxxxxxxxxxxxxx wird dem schuldner ratenzahlungsfreie stundung des verfahrenskosten des eröffungsverfahren und des insolvenzverfahrens gem § 27ff. ins= bewilligt ?????????????


MFG
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rookie

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Re: Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld
« Antwort #6 am: 20. Juni 2009, 10:30:39 »

Ja genau.........
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swen23j

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Re: Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld
« Antwort #7 am: 20. Juni 2009, 11:26:43 »

also was heißt das jetzt für mich ? muss ich die 119 euro zahlen ?
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rookie

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Re: Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld
« Antwort #8 am: 20. Juni 2009, 11:29:08 »

Nach dem was im Gesetzestext steht NEIN...........

Aber damit Du besser schlafen kannst frag beim GERICHT ( nicht TH ) nochmal nach.
« Letzte Änderung: 20. Juni 2009, 11:32:21 von rookie »
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paps

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Re: Insolvenzverwalter (Anwalt) möchte Geld
« Antwort #9 am: 20. Juni 2009, 18:17:39 »

Ich würde Bezug auf den Stundungsbeschluß nehmen und folgendes anführen.
§ 4aInsO
Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken. Die Stundung nach Satz 1 umfasst auch die Kosten des Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan und des Verfahrens zur Restschuldbefreiung.

Anders als im anderen Tread, ist nicht genau ersichtlich, ob nur das eigentliche Verfahren gemeint ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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