Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: swen23j am 20. Juni 2009, 09:33:01
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hallo guten morgen zusammen
habe da mal eine frage bin seit nun knap über 4 jahren in privater insolvenz und bis jetzt hat alles gut geklappt und keine schwierigkeiten .
habe heute ein brief bekommen das ich dem insolvenbzverwalter 119 euro in 2 wochen überweißen soll für seine tätigkeiten im letzten jahr .....
nun frage ich mich wieso will er auf einmal geld haben die jahre davor habe ich niee was zahlen müssen und dazu kommt ja noch bin in
insolvenz und habe kein geld wie soll ich in 2 wochen die 119 euro auftreiben :-) im brief steht noch der paragraf § 298 abs.1 insO.
hat jemand damit erfahrung und könnte mir einen rat geben wie ich mit diesem brief umgehen soll ?
MFG
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§ 298 Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders
(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders, wenn die an diesen abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken und der Schuldner den fehlenden Betrag nicht einzahlt, obwohl ihn der Treuhänder schriftlich zur Zahlung binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen aufgefordert und ihn dabei auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung hingewiesen hat. Dies gilt nicht, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a gestundet wurden.
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kann mir jemand sagen wo ich es nachlesen kann ob meine kosten der insolvenzfehrfahrens gestundet wurde ? weil ich weiß es nicht ..... ich weiß nur das nach meinen 6 jahren die schulden weg sind restschuldbefreihung
MFG
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Na Du musst doch noch wissen ob Du einen gerichtl. Beschluss darüber bekommen hast......da steht das drin. Den Antrag solltest Du natürlich auch gestellt haben oder ist das Verfahren schon aus eigener Tasche bezahlt denn vorher wird ja keine Inso eröffnet???....:coffee:
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habe einen beschluss vom gericht da steht im insolvenzverfahren über das vermögen des xxxxxxx wird dem schuldner die restschuldbefreiung angekündigt ( § 291InsO ) meinst du das ?
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oder meinst du dieses ?
in der insolvenzeröffnungsverfahren über das vermögen des xxxxxxxxxxxxxxxxxx wird dem schuldner ratenzahlungsfreie stundung des verfahrenskosten des eröffungsverfahren und des insolvenzverfahrens gem § 27ff. ins= bewilligt ?????????????
MFG
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Ja genau.........
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also was heißt das jetzt für mich ? muss ich die 119 euro zahlen ?
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Nach dem was im Gesetzestext steht NEIN...........
Aber damit Du besser schlafen kannst frag beim GERICHT ( nicht TH ) nochmal nach.
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Ich würde Bezug auf den Stundungsbeschluß nehmen und folgendes anführen.
§ 4aInsO
Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens
(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken. Die Stundung nach Satz 1 umfasst auch die Kosten des Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan und des Verfahrens zur Restschuldbefreiung.
Anders als im anderen Tread, ist nicht genau ersichtlich, ob nur das eigentliche Verfahren gemeint ist.