Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Roko1208 am 05. Oktober 2011, 21:39:36

Titel: Insolvenzverwalter fordert Geld zurück
Beitrag von: Roko1208 am 05. Oktober 2011, 21:39:36
Hallo,

ich befinde mich seit dem Juli 2011 mit Eröffnung des Privatinsolventes.

Ich war bis Dezember 2010 fest Angestellt und mir wurde dann gekündigt. Ich war dann drei Monate Hartz 4 empfänger und habe dann seit März 2011 wieder einen Job über eine Zeitarbeit gefunden.

In der Zeit wo ich Hartz 4 beantragt hatte, habe ich mir meinen Bausparvertrag gekündigt und somit gute 400€ erhalten.

Nun fordert der Insolvenzverwalter das Geld von dem Bausparvertrag zurück, da ich von der Versicherung am 15.12.2010 das Geld ausgezahlt bekommen hatte aber der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan bereits am 10.12.2010 durchgeführt war. "Damit ist die Auszahlung unmittelbar vor der Insolvenzantragstellung erfolgt. Der Vermögenswert, der nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenzmasse für die Befriedigung der Insolvenzgläubiger gezogen wäre, stand der Insolvenzmasse infolge Ihrer Kündigung kurzfristig vor Insolvenzantragstellung nicht mehr zur Verfügung."

Muss ich ihr das Geld zurück zahlen oder nicht?

Danke für eure Mühe im Voraus.

Gruß
Titel: Re: Insolvenzverwalter fordert Geld zurück
Beitrag von: Insoman am 05. Oktober 2011, 22:53:00

Wann genau haben Sie den Antrag eingereicht?
Unabhängig  von der Antwort auf diese Frage sehe ich hier keine Handhabe für den Treuhänder.
Bis zur Eröffnung sind Sie durchaus noch berechtigt, über ihr Vermögen frei zu verfügen.
Es liegt meiner Ansicht nach kein anfechtbares Rechtsgeschäft im Sinne der §§ 129 ff. InsO vor.
Man wird auch bei dieser Summe nicht behaupten können, dass Sie Vermögen verschwendet hätten.

Zu dem Problem Hartz 4 und gleichzeitig Geld aus Bausparvertrag:
Sozialrechtlich handelt es sich wohl auch nicht um Einkommen, sondern um Schonvermögen..