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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverwalter führte einbehaltene Einkommessteuer nicht an FA ab  (Gelesen 2971 mal)

Berliner

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 :fuchsteufelswild:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige Rat, da der mir zugeteilte Insolvenzverwalter nur reagiert, wenn er etwas will.

Zur Situation:

1999 stellte ich einen Insolvenzantrag (Privatinsolvenz). Bereits 2005 (nach 6 Jahren) wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen und die Wohlverhaltensperiode begann. Meine Schreiben an das Amtsgericht bzw. dem Insolvenzverwalter das Verfahren zu beschleunigen, brachten nichts.

Im Jahr 2002 übte ich eine selbständige Tätigkeit aus, dies geschah mit Genehmigung des Insolvenzverwalters. Meine monatlichen Einkünfte gingen an den Insolvenzverwalter.
Folgende Berechnung meines pfändungsfreien Einkommens erfolgte:
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn (vor Steuern)
Gewinn - Einkommenssteuer (behielt der Insolvenzverwalter) = pfändbares Einkommen
Aus dem pfändbaren Einkommen wurde  der mir zu Verfügung stehende Betrag errechnet und mir ausgezahlt.
Der Insolvenzverwalter versicherte mir mündlich und auch schriftlich, dass er die Einkommenssetuer an das Finanzamt abführt und auch die Steuererklärung erstellt.

So weit so gut bis zum Jahr 2005:

Nach einer gesundheitlich bedingten Auszeit bin ich ab 2005 wieder  selbständig, darüber ist der Insolvenzverhalter informiert.

Als ich Ende 2005 ein Vorsteuererstattung von ca. 1.000 EUR vom Finanzamt haben wollte, teilten die mir mit, dass ich Steuerschulden aus 2002 habe, ca. 2.500 EUR zzgl. ca. 800 EUR Verzugszinsen. Das Finanzamt teilte mir mit, dass der Insolvenzverwalter die Steuererklärung für 2002 erstellt hatte, aber keinen Cent an das Finanzamt abführte. Für das Finanzamt bin ich der Schuldner, die halten sich aus der Geschichte raus. Das Amtsgericht schrieb ich an, die teilten mir mit, ich solle mich an den Insolvenzverwalter wenden, der schweigt aber.

Fazit: In die Wohlverhaltensperiode bin ich mit neuen Schulden von ca. 3.300 EUR gegangen.

Was kann ich tun, ich denke, das Finanzamt hat recht, dass die sich raushalten, ich habe auch schon einen Großteil der Schulden getilgt, ich habe mit dem Finanzamt eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Ich bezahle jetzt sozusagen das 2-te mal die Einkommenssteuer für 2002. Das kann es doch nicht sein.

Der Insolvenzverwalter hat die einbehaltene Einkommenssteuer nicht an das Finanzamt abgeführt, sondern diese als Honorar vereinnahmt.

Ich kann auch noch weitere Erfahrungsberichte zu dem mir zugeteilten Insolvenzverwalter hier abgeben, da sträuben sich die Haare.

Ich wäre zunächst aber für Hinweise in vorgenannter Angelegenheit dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Der Berliner

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paps

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Aus dem Bauch heraus; ThoFa wird sich bestimmt noch äußern, ist es eine Forderung, die an die Masse zu stellen ist.
Da, wie durch Sie beschrieben, Unterhalt aus der Masse  gezahlt wurde.
In diesem Falle hätte der IV, an den ja auch die Mitteilung über die Nachzahlung richtiger Weise ging, die Schuld begleichen müssen. (Sofern etwas in der Masse war)
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Berliner

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Hallo,

Danke für die erste Info.

ich habe eine Kopie des Steuerbescheides von 2002 vorliegen, die erhielt ich vom Finanzamt, der Insolvenzverwalter hat sich bis heute (trotz mehrere Anfragenvon mir) nicht dazu geäußert.

Andressiert ist der Steuerbescheid an
Herrn
RA und Treuhänder
........................
........................



Zur Steuererklärung:
Gesamtbetrag der Einkünfte     22.168 EUR
zu versteuerndes Einkommen   17.426 EUR

abzurechnen sind:                    2.526,02 EUR
zuzüglich Säumniszuschläge       28,00 EUR

Das Datum der Erstellung des Steuerbescheides war der 05.02.2004.

Ich verstehe auch nicht, warum ich Säumniszuschläge zahlen soll für Versäumnisse des Insolvenzverwalters. Zu den Säumniszuschlägen von 2004 (28 EUR) kamen bis heute nochmal ca. 800 EUR hinzu.

Masse war genügend vorhanden, um  die Steuerschuld 2004 zu begleichen.

Gruß

Der Berliner

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ThoFa

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Hallo,

bei der Steuerforderung handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit. Wurde zwischenzeitlich Masseunzulänglichkeit angezeigt ?
Ob es sich jetzt, drei Jahre nachdem der Sachverhalt bekannt wurde, lohnt darüber aufzuregen, lass ich mal dahingestellt sein.

MfG

ThoFa

P.S.:

Da, wie durch Sie beschrieben, Unterhalt aus der Masse  gezahlt wurde.

Unterhalt aus der Masse möchte ich in dem Zusammenhang bitte nicht mehr lesen.  :wink:
§ 100 InsO gehört wohl zu den meist falsch interpretierten Paragraphen der InsO und hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun.


--------
paps sagt (http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/g025.gif)
« Letzte Änderung: 26. Juni 2008, 19:51:21 von paps »
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Berliner

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Hallo,

finde ich ja putzig die Anwort, dass es nicht lohnt, 3 Jahre nach dem Bekanntwerden  sich aufzuregen.


1. Das Finanzamt schrieb mir Ende 2005, dass Forderungen aus 2002 bestehen, vorher wußte ich darüber nichts. Hätte ich nicht eine Vorsteuererstattung erwartet, dann wüßte ich vielleicht bis heute nichts von der Forderung. Danach habe ich das Amtsgericht angeschrieben, die schrieben zurück, dass ich mich an den Insolvenzverwalter wenden soll.

Den habe ich unzählige male angeschrieben, er hat bis heute nicht geantwortet.

Nochmal: Er hat mir in 2002 die Einkommenssteuer abgeknöpft mit der schriftlichen Zusage, diese an das Finanzamt abzuführen.
Zum Vergleich: Wäre ich Gehaltsempfänger, dann wäre die Lohnsteuer an das Finanzamt gegangen, und ich hätte diesbezüglich keine Sorgen.

Wenn ich 2.500 EUR Einkommenssteuer für 2002 bezahlen soll, muss ja auch das entsprechende Einkommen in 2002 vorhanden sein.

Die 800 EUR Säumniszuschläge zahle ich mal so nebenbei aus der Portokasse, und die 2.500 EUR Einkommenssteuer für 2002 beantrage ich beim Sozialamt ?

Hat der Insolvenzverwalter diesebzüglich keine Pflichten ?

Gruß

Berliner
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