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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverwalter möchte fiktives Einkommen eines selstst. Vers.Makler wissen.  (Gelesen 2765 mal)

Erik der Wikinger

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Sehr geehrte Herren,

ich habe einen Doppelstatus, verdiene im Angestelltenverhältnis 1000 Euro Netto und mit dem Gewerbe nichts. Nun möchte meine Insolvenzverwalterin von mir ein fiktives Einkommen eines Versicherungsmaklers wissen. Ich werde also nach Pfändungstabelle zahlen müssen und soll auch vom (fiktiven) Einkommen aus der Selbstständigkeit zahlen. Ist das rechtens? Woher bekomme ich denn gesicherte Daten über das Einkommen eines selbstst. Versicherunsmaklers/Vertreters?

Vielen Dank für die Hilfe
Liebe Grüße Erik
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paps

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Ist das Arbeitsverhältnis 40 Wochenstunden?

Welcher Verfahrensabschnitt?

Gesicherte Auskünfte kann Ihnen die statistische Behörde ihres Landes geben.(HGB84 oder freier Makler)

Wobei ich in diesem Falle nicht auf den Durchschnitt verweisen würde.
Da ja diese spezifischen Nebeneinkünfte sehr von den werberischen Aktivitäten abhängen.

Ich würde erklären, welche tatsächlichen Einkünfte sich ergeben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle


Weitere Fragen: Freigabe der selbständigen Tätigkeit?
Wenn kein Verdienst, warum nicht einstellen und abmelden?
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Erik der Wikinger

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Arbeitsverhältnis 40 Stunden: Ja.
Was meinen Sie mit Verfahrensabschnitt?
Ich erziele in der Selbstständigkeit zurzeit kein Einkommen und habe das auch so kommuniziert.
Ich verstehe auch nicht so ganz warum die Verwalterein auf die Angabe eines fiktiven Einkommesn besteht.

Ja, die Selbstständigkeit wurde aus dem Verfahren genommen. Ich bin selbstständiger Versicherungsmakler und wenn ich das Gewerbe abmelde erlischt die wichtige Registrierung dafür. Die bekäme ich dann so schnell nicht wieder.

Liebe Grüße
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paps

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Wenn Sie 40 Wochenstunden arbeiten, dann können die Einkünfte aus der Maklertätigkeit nur Nebeneinkünfte sein.
Ihre Haupterwerbstätigkeit liegt ja im abhängigen Arbeitsverhältnis.


Pfändungsrechtlich wären aus meiner Sicht im laufenden Verfahren maximal 50% der bereinigten tatsächlich Einkünfte aus dieser Tätigkeit ansetzbar.

Wenn keine Einkünfte, dann eben nicht, da Sie nicht gezwungen werden können, mehr als einer Vollzeittätigkeit nach zu gehen.
Eine Behandlung nach 295(2) Inso erscheint mir unter diesen Gesichtspunkten unsinnig.

Anderer Seits, warum wollen Sie die Maklertätigkeit nicht aufgeben, da Sie keine Einkünfte erzielen?

Verfahrensstand: Im laufenden Verfahren oder in der WVP? Das ist wichtig, um zu definieren, was mit den Nebeneinkünften wird.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Erik der Wikinger

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Ich denke ich bin noch im laufenden Verfahren. Dieses begann am 13.09.2011. Mein Angestelltenverhältnis begann erst am 01.12.2011, das bedeutet mindestens für die Zwischenzeit muss ich aus der Selbstständigkeit herangezogen werden. Da hatte ich aber keine Einnahmen. Die Insolvenzverwalterin sagte aber, damit ich das Gewerbe ausüben darf, muss ich auch etwas zahlen (da das Gwerbe nicht zu Lasten der Gläubiger geführt werden darf, oder so ähnlich..

Ich möchte das Gewerbe behalten damit ich jederzeit wieder voll durchstarten kann, wie gesagt: Wenn ich es abmelde, erlischt auch die Registrierung bei der IHK und die bekomme ich aufgrund der EV etc. dann auch erstmal nicht mehr erteilt..
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paps

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Es ist nicht ganz stimmig.

Im laufenden Verfahren besteht zunächst keine Erwerbsobliegenheit.

Wurde die selbständige Tätigkeit vor dem 01.12. freigegeben?
Wenn ja, hilft nur die Statistik, dann unterliegen Sie dem fiktiven Einkommen.

Wenn nein, dann zählen die real erwirtschafteten Einnahmen.

Ab dem 01.12. ist es Wurscht, was der TH meint.
Sie haben einen Vollzeitjob und das Nebengewerbe kann er nicht mehr untersagen, da es freigegeben wurde.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Erik der Wikinger

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Vielen Dank.

DAs Gewerbe wurde am 22.11.2011 freigegeben.
Ich habe bezüglich des fiktiven Einkommens auf die Ausführungen

Im Branchenbrief „Versicherungsmakler“ der Volks und Raiffeisenbanken findet man die durchschnittlichen Einkommen (120.000 Euro) aus repräsentativen Umfragen sowie die Kosten (bis zu 70%).

Im Branchenbrief „Versicherungsagentur“ findet man folgende Aussage:
„Fast die Hälfte der Unternehmen der Branche (inkl. Makler) erzielt nicht mehr als 50.000 EUR Jahresumsatz.“

Selbst wenn man mich zum Durchschnitt zählen würde, läge mein Umsatz also bei 50.000,00 Euro. Minus 70% Kosten ergibt das ein Monatseinkommen in Höhe von 1250,00 Euro.
Abgesehen davon, dass ich im Bemessungszeitraum gar kein Einkommen aus meiner Selbstständigkeit erzielte, sind die Zahlen der Volks und Raiffeisenbanken nun möglicherweise zielführend?

Liebe Grüße
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