Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sweety18 am 04. September 2011, 09:46:30
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Guten Morgen,
ich habe gerade im Netz gelesen, wonach der Insolvenzverwalter eine Rückbuchung aller Lastschriften veranlasst. Stimmt das? Hat jemand Erfahrungen?
Und wenn dem so ist, was passiert mit Miete, Telefon, Strom,....?
Noch eine Frage am Rande. Muss der Vermieter über eine Insolvenz in Kenntnis gesetzt werden und kann gar eine Kündigung erfolgen?
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Nach der inzwischen ergangenen BGH-Entscheidung gehe ich davon aus, dass sich der Widerruf von Lastschriften gerade bei Verbrauchern weitestgehend erledigt hat.
Sie müssen den Vermieter nicht informieren. Die Insolvenz selbst ist kein Kündigungsgrund. Ein aufmerksamer IV/TH informiert aber den Vermieter und gibt die Erklärung nach § 109 InsO ab. Zusätzlich könnte ihn interessieren, ob eine Mietkaution besteht.
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Danke für die Antwort. Sehr beruhigend zu wissen.