Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Susana am 12. September 2011, 17:29:38
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Guten abend
Ich brauche ganz dringend Hilfe
Fakten
Regelinsolvenz
Bis Juni 2009 selbstständig
Ab Juli 2009 Angestellte
Wohlverhaltensperiode ab August 2011
Finanzamt fordert für 2009 und 2010 die lohnsteuerklärung. Mein insolvenzverwalter weigert sich diese zu erstellen obwohl dies um einen Zeitraum geht in dem ich noch im eigentlichen insolvenzverfahren war. Finanzamt droht nun mit Schätzung welche natürlich negativ für mich ausgehen könnte eigentlich müsste ja nen Guthaben raus kommen. Mehrfach versucht mit dem iv zu reden, alle nötigen unterlagen ihm freiwillig zu gesendet?
Was soll ich nur machen? Darf ich die Erklärungen selber machen. 2010 schaffe ich das 2009 wo ich zum Teil selbstständig und angestellt war Dorf kann ich sie nicht erstellen müsste zu einem Steuerberater was erhebliche Kisten verursacht. Geld was ich nicht habe...
Wer weiß Rat? Bitte!
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Wohlverhaltensperiode ab August 2011
Aus meiner Sicht sind Sie nun wieder selber zuständig, die Erklärungen für das FA zu erstellen.
Da aber die Aufforderung des FA bestimmt nicht in den letzten Tagen kam, wäre zu prüfen, ob nicht doch der IV noch zuständig war (§35ff AO)
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Ok danke was ist wenn sich in 2009 eine zahllast ergibt? War ja bis Juni 2009 selbstständig . Lohnsteuerklärung muss ja für das Jahr muss ja eine komplette lohnsteuerklärung gemacht werden. Habe zuletzt keine Einkommenssteuer mehr gezahlt. Muss das Finanzamt die Einkünfte forderrung ect splitten? Vor und nach insolvenzeröffnung?
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Weiß meiner Rat?
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Ja, es muß nach Insolvenzforderungen und nach Neuschulden gesplittet werden.