Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zussel am 16. April 2013, 08:54:21

Titel: Insolvenzverwaltering macht Steuererklärung ???
Beitrag von: zussel am 16. April 2013, 08:54:21
Ich bin seit 2010 in Insolvenz, hatte ein Geschäft das pleite ging, mir wurde es aber gestattet weiterhin eine selbständige Tätigkeit auszuführen. Jetzt schrieb meine Insolvenzverwalterin mich an, das sie die Steuerunterlagen von mir und meiner Frau bräuchte um die EK steuererklärung für 2011 zu machen. Da wir zusammen veranlagt sind. Reicht es, wenn meine Frau (die auch selbständig ist) nur Ihre vierteljährlichen Umsatzsteuererklärungen hinschickt, sie möchte nicht alle RG und gestellte RG etc dort hinschicken, weil sie der meinung ist, das meine INsolvensanwältin das einfach nix angeht. (meine Frau ist natürlich nicht insolvent) es geht hierbei nur umd die gemeinsame veranlagung in der steuererklärung. Ich pesönlich werde alle unterlagen hinschicken, mir gehts nur um die unterlagen meiner frau, kann man aus den Umstzsteuererklärungen die vierteljährlich abgegeben wurden eine EK Steuererklärung erstellen oder muss sie eine Tabelle machen mit z. B. KFZ, Benzin, Bürobedarf etc oder ist das für die EK STeuererklärung nicht nötig, da das gesammte ja in der UST ERKlärung enthalten ist. Ich hoffe ich habe es verständlich beschrieben. Lieben dank !
Titel: Re: Insolvenzverwaltering macht Steuererklärung ???
Beitrag von: Insokalle am 17. April 2013, 19:37:24
Aus den USt-Voranmeldungen kann man nicht auf den Gewinn/Überschuss schließen. Dieser Gewinn ist aber bei der ESt maßgebend. Ich halte es für möglich, dass ihre Frau die Anlage GSE selbst direkt an das FA schickt, erstellen muss sie ja ohnehin selbst. So oder so ist es mE egal, denn der IV bekommt eine Ausfertigung des Steuerbescheides und müsste dann daraus den Gewinn Ihrer Frau ersehen können bei Zusammenveranlagung. Wenn der IV es nicht sehen soll, müssen Sie getrennte Veranlagung beantragen, was sich aber wiederum ungünstig auf die Steuer auswirken kann.