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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008  (Gelesen 2711 mal)

Heike

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Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« am: 09. Februar 2010, 13:22:49 »

Hallo,

mein Mann war selbstständig und mußte im Spätsommer 2005 Insolvenz anmelden. Es wurde eine Regelinsolvenz.

Seine Insolvenzverwalterin machte einen netten Eindruck, machte aber immer wieder diverse Fehler. So wurde der Firmenwagen gepfändet und verkauft, obwohl er eigentlich meiner Mutter gehörte. Meine Mutter klagte und die Insolvenzverwalterin mußte 7.000€ aus eigener Tasche zahlen und meiner Mutter geben.

Heute kam ein Schreiben von der Insolvenzverwalterin, in dem sie knapp 1.700€ von meinem Mann fordert. Und zwar bis 23.02.! Begründung: Mein Mann hatte einen netten Job gefunden (leider nur ein Zeitvertrag). Der Lohn wurde direkt von der Insolvenzverwalterin gepfändet. Mein Mann bekam also nur das überwiesen, was übrig blieb. Wir nahmen an, das sei alles richtig so. Nun hat die Insolvenzverwalterin wohl festgestellt, daß sie von November 2007 bis April 2008 zu wenig gepfändet hat. Und das soll mein Mann nun nachzahlen.

Geht das so einfach? Und wo sollen wir das Geld hernehmen? Hätten wir so viel auf dem Konto, wäre das ja sicher eh schon bei der Insolvenzverwalterin gelandet. Leihen geht ja während der Insolvenz auch nicht.

Verwirrte Grüße
Heike
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Thommy_81

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #1 am: 09. Februar 2010, 13:45:23 »

Hallo Heike !

Ich bin auch ein wenig irritiert !

Die Treuhänderin hat das Geld direkt gepfändet und euch den Nicht-Pfändbaren Teil überwiesen ??

Wenn das wirklich der Fall war, kann die TH jetzt keine Forderungen stellen. Schließlich hat Sie die Abrechnung selbst gemacht und euch das Restgeld zur Verfügung frei gegeben ! Der Fehler liegt bei Ihr !

Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, welche diese Rückzahlung begründet !

Es sei denn, dein Mann hat von irgendwo zusätzliche Begünstigungen bekommen, z.B. Geld.

Frag die TH mal ganz lieb wie Sie diese Forderung begründet, bitte mit dem § dazu.
Würde mich sehr interessieren was da kommt ! Sie kann nicht mal eine Forderung stellen, ohne Grundlage !

Gruß Thommy
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Heike

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #2 am: 09. Februar 2010, 14:00:46 »

Hallo Thommy,

danke für die Antwort.

Die Trauhänderin hatte sich mit dem Arbeitgeber abgesprochen. Sie bekam den Teil, der ihr zustand (oder zustehen sollte) und mein Mann den Rest. Die Überweisung kam also nicht von der Treuhänderin, sondern vom Arbeitgeber. Nur war der gepfändete Teil schon abgezogen.- Die TH bekam aber IMMER auch eine Abrechnung vom Arbeitgeber und konnte eigentlich alles sofort nachprüfen. Eigentlich...

Welcher § das nun sein soll, wissen wir nicht. Die TH hatte sich wohl wegen dem Unterhalt vom Sohn meines Mannes aus erster Ehe vertan und diesen höher angesetzt, als er war. Aber was können wir dafür? Hätte sie sofort mehr gepfändet hätten wir damit klarkommen müssen, aber im Nachhinein alles auf einmal zu wollen ist echt hart.

Für den Fall, daß mein Mann nicht bis zum 23.02. zahlt, will sie rechtliche Schritte einleiten. Aber woher nehmen?

Liebe Grüße
Heike
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Thommy_81

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #3 am: 09. Februar 2010, 14:24:07 »

Hey Heike !

Wenn ich das richtig verstehe, dann hat die TH den Rechenfehler gemacht. Mehr noch, Sie hat Ihren Job einfach falsch gemacht !

Ich persönlich würde sofort bei einem Rechtsanwalt vorstellig werden, um das ganze wirklich Wasserdicht zu machen. Am besten bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht, die Beratung wird ca. 50-80€ Kosten.
Da dein Mann insolvent ist, bekommt er Prozesskostenbeihilfe (PKH). Kostet ihn dann gar nichts :wink:

Ich würde keine Zahlung leisten, meiner Meinung nach haftet Sie für Ihre Fehler.

Da es aber um den Kopf, bzw. um die Inso deines Mannes geht, rate ich dringend den gang zum Anwalt. Wenn Ihr Glück habt, wird der Anwalt euch auch telefonisch Auskunft geben.....

Gruß Thommy
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Heike

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #4 am: 09. Februar 2010, 15:50:15 »

Hallo Thommy,

wir haben das Schreiben der TH gerade an unsere Anwältin gefaxt. Es handelt sich um eine sehr große Kanzlei mit vielen, vielen Anwälten und Stereuberatern. Da sind wir gut aufgehoben. Sie haben dort damals auch die Sache mit dem zu unrecht gepfändeten Auto durchgeboxt. Da meine Mutter durch die Sache mit dem Auto mit der TH eh auf Kriegsfuß steht, hat sie uns angeboten, zur Not das Geld für den Anwalt (wenn es mit der Beihilfe nicht klappen sollte) vorzustrecken.

Mal sehen, was die Anwältin nachher sagt. Sie meldet sich wohl noch heute. Dann gebe ich nochmal bescheid.

Liebe Grüße
Heike
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Thommy_81

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #5 am: 09. Februar 2010, 17:29:42 »

Hey Heike !

Das hört sich doch gut an, bin gespannt was die Anwältin sagt.

Bitte geb mir Feedback :biggrin:
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Heike

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #6 am: 09. Februar 2010, 18:55:26 »

Hallo Thommy,

da sie sich bis jetzt noch nicht gemeldet hat, wird sie das wohl morgen machen. Nach dem Gespräch berichte ich, was weiter laufen wird.

Liebe Grüße
Heike
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paps

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #7 am: 09. Februar 2010, 23:26:17 »

Grundsätzlich ist es doch so, dass der Arbeitgeber nach Tabelle mit Berücksichtigung des Sohnes abgeführt hat.
Da kann sich kein TH verrechnen.
Ehr doch wohl der Arbeitgeber.
Also muß sich die TH`in, wenn sie meint das sei falsch an den Arbeitgeber wenden.

Was war denn der Nettoverdienst und wieviel wurde abgeführt?
Entsprach das der tabelle?

Die TH kann im übrigen viel meinen, dass der Sohn zu viel Eigeneinkünfte / oder zu-wenig Unterhalt vom Vater hatte.
Sie kann das nicht entscheiden, sondern nur das Gericht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Heike

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #8 am: 11. Februar 2010, 13:11:06 »

Hallo,

unsere Anwältin war ein wenig im Stress und hat sich auch noch in diesem Fall mit einer Kollegin besprochen. Darum kam erst vorhin ein Rückruf.

Bei der Berechnung des Unterhaltes wurde wohl irgendein Fehler gemacht. Unsere Anwältin sagte aber, daß es nicht zu Ungusten meines Mannes ausgelegt werden darf, wenn die TH ihrer "Sorgfaltspflicht" (so sagte die Anwältin, meine ich) nicht nachkommt. Wäre die Forderung zeitnah geschehen, hätte mein Mann zahlen müssen. Jetzt sei aber eine zu lange Zeit verstrichen.

Im Moment kramt mein Mann noch alte Unterlagen raus und schickt sie der Anwältin, die dann ein Schreiben an die TH schickt. Sie hatte zwar angeboten, meinem Mann kostenlos eine Formuliereung per Mail zukommen zu lassen, die wir dann im Namen meines Mannes abschicken. Aber mein Mann kennt seine TH mittlerweile gut genug und hat sich für ein Schreiben von der Anwältin entschieden, auch wenn es ein paar Euronen kosten wird.

Mal abwarten, wie sich da noch alles entwickelt. Bei Neuigkeiten werde ich mich sofort melden. Ist ja vielleicht auch für andere interessant, die evtl. einmal ähnliche Probleme haben werden.

Liebe Grüße und herzlichen Dank für Eure Antworten
Heike
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lucca_m

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #9 am: 11. Februar 2010, 13:55:19 »

Manchmal frage ich mich schon, was Anwälte heute so an den Unis beigebracht bekommen? Immer diese Standard gequatsche, wäre die REchnung rechtzeitig... und zu Ungunsten...

Sie brauchen in diesem Fall keinen Anwalt, schoin gar keinen, der sich nicht auskennt. Beachten Sie den Beitrag von Paps. Alles andere ist kokolores!
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paps

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #10 am: 11. Februar 2010, 18:55:57 »

Wenn der Sohn Unterhalt bezieht und dieser nicht dem Regelsatz entspricht, ist das noch lange kein Grund den pfändungsfreien Betrag zu kürzen.
Vielmehr hätte das Gericht nach freiem Ermessen und in Abwägung aller Umstände eine Entscheidung treffen müssen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ThoFa

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Re: Insolvenzwerwalterin will Geld von 2007 / 2008
« Antwort #11 am: 11. Februar 2010, 23:48:34 »

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Ihr Mann sich nunmehr in der WVP befindet?!

Dann schreiben Sie an die THin "Blubb" mit einem schönen Gruß vom ThoFa.

Oder Sie reagieren gar nicht.

Oder Sie fragen mal nach der rechtlichen Grundlage.

Oder Sie empfehlen, dass man dieses doch mal das Insolvenzgericht entscheiden lassen sollte.

Oder

Oder

MfG

ThoFa
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