Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Shakes am 08. September 2011, 21:34:47
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Nabend !!
Meine Frage:
Ich hatte in der Vergangenheit zu meiner Selbstständigkeit unterstützend ALG II beantragt. Einen größten Teil sollte ich jedoch berechtigt zurückzahlen.
Nun steht ich kurz vor der Regelinsolvenz und frage mich ob die 2000,- Alg Leistungen mit in die Restschuldbefreiung fallen..??
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
Gruß
Shakes
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Ja, das tun sie.
Wenn Sie allerdings in einer späteren Wohlverhaltensphase Sozialleistungen erhalten, könnte es zu Aufrechnungen kommen..
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Hallo,
soviel ich weiß darf die Arge 2 jahre lang aufrechen wenn du weiterhin Sozialleistungen beziehst oder während der Dauer des Insoverfahren wieder hilfebedürftig wirst. Danach ist auch für sie Schluß auch wenn noch was offen ist.
Diese info bekam ich von der Schuldnerberatung.
LG
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Vielen Dank für die Infos. :thumbup: