Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Shakes am 08. September 2011, 21:34:47

Titel: Insolzvenz Arge Schulden
Beitrag von: Shakes am 08. September 2011, 21:34:47
Nabend !!

Meine Frage:

Ich hatte in der Vergangenheit zu meiner Selbstständigkeit unterstützend ALG II beantragt. Einen größten Teil sollte ich jedoch berechtigt zurückzahlen.

Nun steht ich kurz vor der Regelinsolvenz und frage mich ob die 2000,- Alg Leistungen mit in die Restschuldbefreiung fallen..??

Für Hilfe bin ich sehr dankbar.

Gruß
Shakes
Titel: Re: Insolzvenz Arge Schulden
Beitrag von: Insoman am 09. September 2011, 10:09:58

Ja, das tun sie.
Wenn Sie allerdings in einer späteren Wohlverhaltensphase Sozialleistungen erhalten, könnte es zu Aufrechnungen kommen..
Titel: Re: Insolzvenz Arge Schulden
Beitrag von: Binpleite am 12. September 2011, 10:45:40
Hallo,
soviel ich weiß darf die Arge 2 jahre lang aufrechen wenn du weiterhin Sozialleistungen beziehst oder während der Dauer des Insoverfahren wieder hilfebedürftig wirst. Danach ist auch für sie Schluß auch wenn noch was offen ist.
Diese info bekam ich von der Schuldnerberatung.

LG
Titel: Re: Insolzvenz Arge Schulden
Beitrag von: Shakes am 12. September 2011, 10:53:35
Vielen Dank für die Infos.  :thumbup: