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Autor Thema: Unterhalt  (Gelesen 2124 mal)

Solartux

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Unterhalt
« am: 12. Januar 2008, 22:38:39 »

Hallo

Ich bin neu hier und finde das Forum sehr Informativ und gut gemacht!
Ich habe eine Frage betreffs des Unterhalts:

Wenn das INSV_Gericht sagt meine Frau und mein Sohn werden nicht berücksichtig
bei der Pfändungsfreigrenze ( 1750 Euro NettoVERDIENST, Unterhalt Frau 222, Sie bekommt 830 Euro Rente
Und Sohnimatz ist 22 Studiert, bekommt kein BAFÖG 350 Euro Unterhalt) muss ich dann von den verbleibenden 989,oo
Euro Freibetrag doch noch Unterhalt Zahlen??

Danke der Tux
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