"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Insovens Grenze ????  (Gelesen 3882 mal)

Jessi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Insovens Grenze ????
« am: 12. Januar 2008, 12:17:40 »

Hallo alle zusammen,

ich würde gerne einmal wissen wo bei mir die grenze meines verdienten geldes liegt und zwar

ich bin verheiratet mein man ist verdient knapp unter der pfändungsgrenze wir haben eine gemeinsamme tochter und wohnen zusammen.
ich habe 2 minijobs, wie sieht es aus wieviel darf ich noch verdienen so das wir beide nicht pfändbar sind?
danke schon mal für die antwort

LG Jessi
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insovens Grenze ????
« Antwort #1 am: 12. Januar 2008, 13:08:20 »

Die pfändbarkeit muß aus 2 Richtungen gesehen werden.

Aus Ihrer Sicht :
zumindest eine unterhaltsberechtigte Person (Kind) =1359,- netto
der Ehemann ist bis zum Antrag eines Gläubigers gleichfalls unterhaltsberechtigt = 1569,- netto

Aus der Sicht ihres Mannes:
derzeit 2 Unterhaltsberechtigte (Kind und Sie) = 1569,- netto

Sie haben 2 Minijob`s?? Einkommen also unter 600,- Euro.
Das ist in einigen Fällen schon die untere grenze, bei dem ein Antrag des Gläubigers auf teilweise oder nicht Berücksichtigung durchgeht.

Generell für beide gilt, der Ehegatte ist immer unterhaltsberechtigt.
Kann er sich jedoch wegen seiner Einkünfte selbst versorgen, kann auf Antrag beim Vollstreckungs-/Insolvenzgericht (im Bezug auf die Berücksichtigung bei der Pfändung) ein entsprechender Gläubiger/TH-Antrag Erfolg haben.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Jessi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Insovens Grenze ????
« Antwort #2 am: 12. Januar 2008, 13:13:28 »

also kann ich bis zu 600 euro verdienen ohne das es bei irgend einem von uns beiden angerechnet werden kann???
hab ich das jetzt richtig verstanden???

Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insovens Grenze ????
« Antwort #3 am: 12. Januar 2008, 13:40:01 »

" mein man verdient knapp unter der pfändungsgrenze "

-> was verdient denn der Mann netto nun genau ? Werden Sie derzeit als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt ?

"also kann ich bis zu 600 euro verdienen ohne das es bei irgend einem von uns beiden angerechnet werden kann???"

-> Sind Sie beide im Insolvenzverfahren ?

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Jessi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Insovens Grenze ????
« Antwort #4 am: 12. Januar 2008, 13:54:56 »

Also mein mann verdient genau 1510 euro

er ist für uns beide unterhaltspflichtig
wir sind verheiratet haben ein kind

und wir sind beide im Insolvensverfahren drin.

und ich habe 2 minijobs
der 1 wird pro std bezahlt und der andere pro brief ( kurierfahrer)
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insovens Grenze ????
« Antwort #5 am: 12. Januar 2008, 14:16:08 »




OK, nun ist es klar.

Ganz allgemein folgendes dazu

Frau und Tochter werden derzeit bei der Berechnung des Pfändungsbetrages bei Mann (Hauptverdiener) berücksichtigt. Somit ist bislang vom Einkommen Mann nichts pfändbar.

Da Frau  (nunmehr ?) eigene Einkünfte haben, kann der IV / TH von Mann einen Antrag auf Nichtberücksichtigung stellen (§ 850c Abs. 4 ZPO). Das Gericht entscheidet dann nach Ermessen, ob Frau wegen eigenen Einkünften nicht oder nur teilweise in Zukunft weiter zu berücksichtigen sind. Das kann dazuführen, dass Frau ganz unberücksichtigt bleiben. In der Konsequenz wäre dann bei Mann nur noch die Tochter zu berücksichtigten. Der unpfändbare Betrag würde sich entsprechend um eine Spalte in der Lohnpfändungstabelle mindern (Spalte 1 statt bisher Spalte 2).

Es kommt maßgeblich auf die Höhe der Einkünfte von Frau und die übliche Praxis des Gerichtes an.



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Jessi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Insovens Grenze ????
« Antwort #6 am: 12. Januar 2008, 14:35:22 »

mehr als ca 400 euro würde ich nicht verdienen
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insovens Grenze ????
« Antwort #7 am: 12. Januar 2008, 18:58:56 »

wie Feuerwald schon schrieb, man kann das nicht an einem Betrag festmachen, da "Ermessensentscheidung".
Erfahrungsgemäß bleiben Sie aber bei 400,- Einkommen berücksichtigungsfähig.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Jessi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Insovens Grenze ????
« Antwort #8 am: 12. Januar 2008, 19:40:22 »

Alles klar dann schon mal vielen lieben dank für die antworten
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz