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Autor Thema: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?  (Gelesen 5487 mal)

Mat72

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Hallo,

ich bin seit 05/2011 im eröffneten Insovenzverfahren (Regelinso knapp 15 Gläubiger). Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, welches meinen Eltern gehört. Trotz Mietvertrag habe ich immer  nur die Nebenkosten gezahlt (200,-€) . Dies auch nur sehr unregelmäßig.

Der Insoverwalter fordert nun insgesamt 2.600,-€ vom Vermieter (12 Zahlungen) zurück aus den Jahren 2009-2011.

§133 Abs 1 InsO und Dreimonatszeitraum 130 Abs. 1, Abs 2 i.V.m 138 Inso.

Ist das Rechtens? Ich habe erst im Jahr 2010 angefangen Ratenzahlungsvereinbarungen mit meinen Gläubigern abzuschließen, meine Eltern wussten davon aber nichts. Wenn das durchgeht dürfte ja niemand mit Angehörigen einen Mietvertrag abschließen, weil die Gefahr besteht daß 10 Jahre zurückgefordert werden.

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Der_Alte

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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #1 am: 25. April 2014, 18:16:18 »

Da werden die Eltern wohl nicht umhinkommen, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Denn ich glaube anhand deiner Schilderung kaum, dass hier eine vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger kaum der Sinn des Abschlusses eines Wohnungsmietvertrages sein kann. Zumal dieser Vertrag auch noch mehr schlecht als recht vom Schuldner bedient worden ist.
Deine Eltern sollten im Gegenzug die nicht gezahlten Mieten aus diesem Vertrag als Forderungen im Verfahren anmelden, das dürfte die Gegenforderung deutlich überschreiten.
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Mat72

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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #2 am: 25. April 2014, 18:21:47 »

Danke.

Denke ich auch. Die Forderungen des Vermieters wurden natürlich angemeldet... ich glaube mehr als das Doppelte der jetzigen Rückforderung.


Ich sehe die Forderung des  Verwalters auch als sehr gewagt an... also bei der 3-Monats Geschichte würd ich ja ggf. noch mitgehen, aber über (einige) Jahre hinweg teilweise bediente Forderungen aus einem (lange  Jahre vorher) laufenden Mietvertrag einzufordern ist ambitioniert.

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nix-mit-inkasso

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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #3 am: 25. April 2014, 18:49:49 »

Hallo,

ich bin seit 05/2011 im eröffneten Insovenzverfahren (Regelinso knapp 15 Gläubiger). Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, welches meinen Eltern gehört. Trotz Mietvertrag habe ich immer  nur die Nebenkosten gezahlt (200,-€) . Dies auch nur sehr unregelmäßig.

Der Insoverwalter fordert nun insgesamt 2.600,-€ vom Vermieter (12 Zahlungen) zurück aus den Jahren 2009-2011.

§133 Abs 1 InsO und Dreimonatszeitraum 130 Abs. 1, Abs 2 i.V.m 138 Inso.

Ist das Rechtens? Ich habe erst im Jahr 2010 angefangen Ratenzahlungsvereinbarungen mit meinen Gläubigern abzuschließen, meine Eltern wussten davon aber nichts. Wenn das durchgeht dürfte ja niemand mit Angehörigen einen Mietvertrag abschließen, weil die Gefahr besteht daß 10 Jahre zurückgefordert werden.



Naja, Nebenkosten fallen immer an. Egal ob selbst genutze Imo oder aber bei Miete.  Der § 133 InsO bezieht sich auf den Tatbestand oder der Vermutung, das man Geld wissendlich den Gläubigern vorenthält. Das scheint mir aber bei den Nebenkosten nicht der Fall zu sein. Hier das Gericht oder IV darauf hinweisen.

Als Vermieter würde ich dem Insolvenzverwalter die "Rote Karte" zeigen. Der soll doch bitte schön erklären, wer denn die Nebenkosten zahlen soll. -Pistole auf die Brust-. Jeder hat ein Recht auf Wohnung und die Kosten dafür müßen erbracht werden.

Wenn der Insolvenzverwalter auf Stur stellt, dann können ihre Eltern sie doch vor die Tür setzen. Und was macht der Insolvenzverwalter dann? Soweit reicht der Arm des Insolvenzverwalters nicht, das er Rechte von dritten umgehen kann.

Ist das noch ein Jungspund der noch weit kommen will oder ein  Alter der geistig nicht mehr beweglich ist. Entschludigung, das ich so deutlich Frage, möchte mir ein Bild machen können, mit wem man es zu tun hat.

Der Menswch braucht immer ein Zimmer, eine Bleibe, ein Bett. Und 200€ an Nebenkosten für Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Heizung scheint mir nicht überhöht zu sein.

Das einzige was ich nicht verstanden habe ist das 12 Zahlungen aus den Jahren 2009 bis 2011 zurück gefordert werden. Wie setzten sich die Zahlungen denn zusammen? Und für was sind die 2600€ überhaupt gezahlt worden.

Nix mit Inkasso
« Letzte Änderung: 25. April 2014, 18:53:10 von nix-mit-inkasso »
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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #4 am: 25. April 2014, 18:55:00 »

Das einzige was ich nicht verstanden habe...

Mit Verlaub, aber ich fürchte, das ist bei weitem nicht das einzige, was Sie nicht verstanden haben.
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Mat72

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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #5 am: 25. April 2014, 18:57:23 »

Naja... 80 m² Wohnung...Freundschaftsmietpreis 350,-€ warm...150 Miete 200 Nebenkosten (Nebenkosten kommen so hin, Miete war mehr symbolisch). Irgendwann konnte ich die Miete nicht mehr zahlen und habe alle drei/vier Monate 200 Nebenkosten gezahlt. Meine Eltern sind da mitgegangen...d.h. die haben das akzeptiert... können ja auch schlecht ihren Sohn rausklagen (hoffentlich...).

Der Insoverwalter müsste der Größte in Sachsen/Anhalt sein. Bestimmt 20 Rechtsanwäte beschäftigt. Büro wie ein Schloß... ein Wunder daß er nicht im Schimmel morgens einreitet und die Ländereien besichtigt.



 

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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #6 am: 25. April 2014, 19:01:24 »

Das einzige was ich nicht verstanden habe...

Mit Verlaub, aber ich fürchte, das ist bei weitem nicht das einzige, was Sie nicht verstanden haben.

Entschuldigung, wäre Lieb wenn Sie eine Auflistung machen könnten.

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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #7 am: 25. April 2014, 19:04:14 »

Entschuldigung, wäre Lieb wenn Sie eine Auflistung machen könnten.

Ja mei, wo soll man da anfangen?

Vielleicht lesen Sie einfach den Eingangspost und die Antwort des Alten. Und dann die Ihre. Und anschließend denken Sie nach...
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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #8 am: 25. April 2014, 19:08:34 »

Naja... 80 m² Wohnung...Freundschaftsmietpreis 350,-€ warm...150 Miete 200 Nebenkosten (Nebenkosten kommen so hin, Miete war mehr symbolisch). Irgendwann konnte ich die Miete nicht mehr zahlen und habe alle drei/vier Monate 200 Nebenkosten gezahlt. Meine Eltern sind da mitgegangen...d.h. die haben das akzeptiert... können ja auch schlecht ihren Sohn rausklagen (hoffentlich...).

Der Insoverwalter müsste der Größte in Sachsen/Anhalt sein. Bestimmt 20 Rechtsanwäte beschäftigt. Büro wie ein Schloß... ein Wunder daß er nicht im Schimmel morgens einreitet und die Ländereien besichtigt.



Klingt nach Geldverdienen mit der Armut anderer.

Ich drücke Ihnen beide Daumen, das alles ein gutes Ende nimmt.

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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #9 am: 25. April 2014, 19:13:08 »

Entschuldigung, wäre Lieb wenn Sie eine Auflistung machen könnten.

Ja mei, wo soll man da anfangen?

Vielleicht lesen Sie einfach den Eingangspost und die Antwort des Alten. Und dann die Ihre. Und anschließend denken Sie nach...


Als ich am schreiben war kannte ich die Antwort von "Der Alte" noch nicht.

Auf meinen Text habe ich dann auch eine Anwort erhalten, mit der ich was anfangen kann und das ist für mich entscheident.

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Der_Alte

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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #10 am: 25. April 2014, 22:13:18 »

Als ich am schreiben war kannte ich die Antwort von "Der Alte" noch nicht.

Ich hatte meine Antwort ungefähr eine halbe Stunde früher veröffentlicht, also: nicht kennen wollen halte ich für eine schlechte Ausrede.
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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #11 am: 26. April 2014, 09:13:47 »

Als ich am schreiben war kannte ich die Antwort von "Der Alte" noch nicht.

Ich hatte meine Antwort ungefähr eine halbe Stunde früher veröffentlicht, also: nicht kennen wollen halte ich für eine schlechte Ausrede.

Hallo "Der ALte"
Entschuldigung, aber als ich die Seite geöffnet habe, war noch kein Eintrag geschrieben. Wenn ich schreibe kann das auch schon mal ne halbe oder eine ganze Stunde dauern, bis ich dann den Text fertig habe. Besonders wenn ich aus dem Bauch heraus schreibe, lasse ich das erst mal sacken, beschäftige mich mit anderen Dingen, um dann noch einmal das geschrieben zu überlesen. Aber das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.  In diesem Fall kam Besuch (auch ein Leidensgenosse) und ich habe mich diesem zunächst zugewandt, so das mein Text hier nicht innerhalb weniger Minuten fertig war. Der Hinweis (in rot) das zwischenzeitlich andere Texte eingestellt worden sind habe ich gelesen aber nicht deswegen meinen Text jetzt zurückgenommen, da ich nicht wußte wer geschrieben hat und was dort geschrieben wurde. Das war von mir also keine schlechte Ausrede, sondern der Verlauf, meine Antwort auf @Mat72 Fragen.

Jetzt möchte ich mir wieder den wichtigeren Dingen zuwenden. Meine Insolvenz geht in die Zielgerade.

Das mußte ich hier einfach mal richtig stellen.

Noch ein schönes Wochenende
Nix mit Inkasso
« Letzte Änderung: 26. April 2014, 09:21:23 von nix-mit-inkasso »
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Insokalle

Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #12 am: 26. April 2014, 17:21:12 »

Wurde die Miete nach Eröffnung gezahlt?
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Mat72

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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #13 am: 28. April 2014, 17:17:13 »

Nein. Zum Zeitpunkt der Eröffnung bestand das Mietverhältnis nicht mehr (ein Monat vorher Änderungskündigung- meine Frau ist jetzt Mieter).
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eidechse

Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #14 am: 29. April 2014, 10:48:35 »

Inwieweit die Anfechtung hier berechtigt ist, wird sich wohl kaum innerhalb des Forums klären lassen. Da es bei den Eltern um nahestehede Personen geht und § 133 Abs. 2 InsO zur Anwendung kommt, ist die Anfechtung etwas einfacher als bei "normalen" Gläubigern. Da Insolvenzanfechtungsrecht auch nichts für Laien und Anfänger ist, sollten die Eltern dringed fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.

Da teilweise die übersteigenden Mietforderungen der Eltern angesprochen wurden und bevor der Eindruck entsteht, dass da irgendwie eine Verrechnung stattfinden könnte. Verrechnung geht gegen einen Anfechtungsanspruch nämlich nicht. Der Entsteht erst mit der Insolvenzeröffnung und da steht bereits § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Weg.
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Der_Alte

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Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #15 am: 29. April 2014, 11:53:04 »

Bei Anfechtung geht es aber immer um einen Schädigungsvorsatz. Und wo der bei der Nichtzahlung von Wohnungsmiete und schlechter Zahlung von Nebenkosten liegen soll, erschließt sich mir erst einmal nicht. Gleichwohl bleibt es eine Sache, die ein Fachanwalt bearbeiten sollte.

Von möglicher Aufrechnung habe ich hier bisher nichts gelesen, wozu dieser Hinweis?
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eidechse

Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #16 am: 29. April 2014, 12:12:57 »

Zitat von: Der Alte
Von möglicher Aufrechnung habe ich hier bisher nichts gelesen, wozu dieser Hinweis?

Dass ein wortwörtlicher Hinweis auf eine Aufrechnung erfolgt sei, habe ich auch nicht geschrieben. Wozu der Hinweis erfolgt ist habe ich aber auch geschrieben, siehe hier

Zitat von: eidechse
Da teilweise die übersteigenden Mietforderungen der Eltern angesprochen wurden und bevor der Eindruck entsteht, dass da irgendwie eine Verrechnung stattfinden könnte.

Anfechtungsanspruch und Mietforderung der Eltern wurden in einem Kontext gebracht und zudem war sogar noch von Gegenforderung die Rede. Ich habe bei Beteiligung von Laien (zugegebener Maßen insbesondere in anderen Foren, da ich dort länger aktiv bin) oft die Erfahrung gemacht, dass bei Ihnen der nächste Schritt ist, dass in derartigen Fällen dann über eine Aufrechnung nachgedacht wird. Daher der Hinweis.
« Letzte Änderung: 29. April 2014, 12:15:52 von eidechse »
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Insokalle

Re: InSoVerwalter fordert 3 Jahre Miete vom Vermieter zurück?
« Antwort #17 am: 29. April 2014, 15:18:17 »

Ja, durchaus angebracht, denn manche Leute kommen in der Tat auf solche Ideen.
Deshalb auch meine Frage zu offenen Mieten nach IE.

Allerdings geht es nicht um § 133 Abs. 2 InsO, mit dem kommt man wohl nicht weit. Es geht um § 133 Abs. 1 InsO in Bezug auf die jeweiligen Zahlungen an die Eltern. Dort gibt es keine nahestehende Personen. Gleichwohl wäre denkbar, diesen Punkt bei der Kenntnis von Umständen der Zahlungsunfähigkeit zum Vorteil des IV zu nutzen. Die zur Tabelle angemeldeten offenen Mieten über einen langen Zeitraum dürften dem IV die Argumentation ebenfalls erleichtern.

Dem Gesamtkonsenz einer notwendigen fachlichen Beratung schließe ich mich an.
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